Das geht jetzt in eine etwas falsche Richtung. Ich als Arbeitgeber hätte versucht in einem Gespräch eine gütliche Einigung zu finden.
Fruchtet das nicht und man möchte mit dem Mitarbeiter nicht mehr zusammenarbeiten dann gibt's wohl in jedem Arbeitsvertrag die Kündigungsmöglichkeit zum Monatsletzten, seit wann muss ich als Arbeitgeber hier Gründe angeben?Aber wie gesagt, ich bräuchte so eine Konstellation nicht.
wer behauptet eigentlich, dass man mit der arbeit der lebensgefährtin unzufrieden ist?