ZitatOriginal von Goerny1974
..stimm dir auch zu..zur verletzungsabsicht nur soviel: bedingter vorsatz reicht
und ein "inkaufnehmen einer verletzung" ist/war bei diversen attacken schon bei oberflächlicher betrachtung (tv-aufzeichnung) als gegeben anzunehmen ...
(*lawmodeoff*)
richtig!
vor allem beim "inkaufnehmen" wär auf alle fälle der jur. hebel anzusetzen.....stimmt!