Gestern hat das OLG Linz der Beschwerde der WKStA gegen die diversionelle Einstellung des Verfahrens durch das Linzer Schöffengericht stattgegeben. Klubobmann Wöginger und der Leiter des Finanzamts Österreich müssen sich wieder vor Gericht verantworten.
schöne 'bescherung' für den Gust, hat er doch schon 'verantwortung' übernommen ...
und jetzt droht das ganze für ihn unGust iös zu werden ohne den diversionären schleichweg in die 'unbescholtenheit' ;
und die arme richterin (die selbe nämlich) muss jetzt ihre suppe auslöffeln, auch eine bescherung ![]()