wo ist da der skandal? der gutachter kann nur mutmaßen. wenns zwei möglichkeiten gibt, muss er auch beide erwähnen. weiters musst den personen nachweisen, dass quälen des tieres absicht war. sie sagen aber, sie wollten das leid beenden und ihnen das gegenteil zu beweisen war wohl nicht möglich.
letztlich haben sie sich mit dem online stellen des videos selbst geschadet. nachdem es den tatbestand "unglaubliche blödheit" leider nicht gibt, kann man da nicht mehr machen.