du selbst bringst einen Auszug aus der STVO mit der Fußgänger VERPFICHTET sind, vor herannahenden Fahrzeugen den Schutzweg nicht zu überqueren. Und jetzt erkläre mir bitte wie ich das als Fußgänger "erfassen" kann OHNE links und rechts zu schauen?
Also ist das impliziert sehr wohl eine Vorschrift!
Und auch hier gibt es Ausnahmen:
Personen welche nicht dem Vertrauensgrundsatz entsprechen (Kinder)
Zusatzttafel Schulweg usw.
War selbst einmal als Zeuge bei einem Unfallgeschehen mit den beiden obig angeführten Faktoren mit dabei. Ist damals Gottseidank glimpflich ausgegangen aber es hat Sachschaden am Auto und Rettungseinsatz (Kind) gegeben.
Die Beteiligten haben sich aber damals privat geeinigt.
Ist OT - ich weis, aber trotzdem dazu passend.