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Und auch nochmals die Frage bzgl. Usnik, spekulieren wir da vl wirklich auf eine Einbürgerung?
Wie soll das gehen?
Vorausetzungen:
Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung;

Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
www.oesterreich.gv.at