KLZ zitiert Napokoj. Laut ihm stehen die Vorzeichen gut, dass Hughes UND Grafenthin eingebürgert werden.
Die Maske bitte um Klärung deines kryptischen Posts.
Also, wenn Grafenthin wirklich eingebürgert werden sollte, frag ich mich als Jurist, wie das gehen soll...im Staatsbürgerschaftsgesetz findet sich da keine Deckung.
§ 10. (1) Die Staatsbürgerschaft darf einem Fremden, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, nur verliehen werden, wenn er sich seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig und ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat und davon zumindest fünf Jahre niedergelassen war.
Wie sich dass ausgehen soll, wo er doch bis 2018 bei Dresden gespielt hat, würde mich interessieren.
Und dass bei ihm die Verfassungsbestimmung vom Abs 6 zieht, wo steht, dass die Voraussetzungen des Abs 1 Z1 und 7 sowie des Abs 3 entfallen, wenn die Breg bestätigt, daß die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt, kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen.
Aber würde mich freuen, wenn ich falsch liege