Ganz so wird es nicht sein. Wenn derjenige Mitglied der Geschäftsführung ist, steht er im Firmenbuch und ist nicht anonym. Wenn derjenige nicht im Firmenbuch steht, ist er kein Organ der GmbH und hat auch keine entsprechende organschaftliche Verantwortung und natürlich auch keine organschaftlichen Vertretungsbefugnisse.
Und wenn du deinen eigenen Satz noch einmal durchliest, wirst du hoffentlich einräumen, daß das sich schon sehr Monty Pythonesk liest. Der Finanzvorstand eines Unternehmens mit über zwei Millionen Euro Jahresumsatz, der lieber anonym bleibt wie sein Kollege vom Drogenkartell. Sehr vertrauenserweckend für alle Geschäftspartner, muß man schon sagen.
Es gibt aber nur einen Geschäftsführer und auch nur der steht im Firmenbuch. Das war auch schon zu Schwab Zeiten so.