Also quasi 9+1+1
Leider muss ich dich aber wegen der Einbürgerung enttäuschen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen bei DeSantis dafür nicht vorliegen: Dazu müsste er entweder seit zehn Jahren ununterbrochen in Österreich sein (§ 10 Abs 1 Z 1 Staatsbürgerschaftsgesetz) oder, wenn er seit zumindest fünf Jahren mit einer Österreicherin verheiratet ist, zumindest seit sechs Jahren (§ 11a Abs 1 Z 1 leg.cit.). Die Sechsjahresfrist gilt auch im Falle der Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen "bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf [...] sportlichem Gebiet" (wobei das bei DeSantis schon schwer argumentierbar wäre) nach § 11a Abs 4 Z 4 leg. cit.
Da De Santis erstmals 2014 nach Österreich gekommen ist, ist wohl vor 2020 nix mit der Einbürgerung.
Wie war dass dann bei Stewart, Werenka, etc.? War das damals noch anders geregelt?