Hinsichtlich der Heranziehung von Dienstnehmern und Häuslbauern irrst du, zumindest was die Verhältnisse außerhalb Kalabriens, in dieser Hinsicht offenbar noch gelobtes Land für das gute alte Bargeld, angeht:
Schon seit über 10 Jahren finden sich in Salzburg im Rahmen sämtlicher großer Finanzstrafverfahren in der Baubranche zahlreiche Häuslbauer als Beitragstäter als Mitangeklagte in dann durchaus übergroßen Schöffenverfahren wieder, wo schon aus Kostengründen nicht viel Wahl bleibt, als das Schwenken der weißen Fahne, um aus den aufgeblähten Verfahren mit nahezu immer weit mehr als 10 Angeklagten wieder rauszukommen (mMn ist hier § 53 Abs 4 auch ein prozessualer Konstruktionsfehler, da auch kleine Beitragstäter unabhängig vom sie betreffenden strafbestimmenden Wertbetrag in ein Schöffenverfahren gezwungen werden, wo dann die Kosten bald einmal die Strafe übersteigen)
Auch ist mir ein großes Finanzstrafverfahren um einen Salzburger Gastronomiebetrieb bekannt, in dem sämtliche Kellner, die Schwarzgeldzahlungen (durchaus über die Jahre in beträchtlicher Höhe) erhalten haben, sich ebenso als Beitragstäter vor dem Schöffengericht verantworten mussten und auch verurteilt wurden.