Eine Frage an alle Arbeitsrechtler hier im Forum:
wir haben diese Woche mal darüber spekuliert, ob diese Punkteregel überhaupt rechtlich ok ist. Immerhin wird der Zugang zu einem Arbeitsmarkt sagen wir mal erschwert und meines Wissens muss das laut EU Recht immer gleichberechtigt möglich sein. Was, wenn ein Österreicher zB dagegen klagt? Hätte er da eine Chance?
Ganz sicher könnte diese Regelung ein Schwede kippen, der sich darüber beschwert, dass er immer vier Punkte zählt, während ein Österreicher bewertet wird. Ein Österreicher könnte die Regelung wohl nur in Bezug auf die slowenischen Klubs kippen.
Ob eine solche Punktebewertung an sich überhaupt zulässig ist, ist ganz schwer zu beurteilen, nachdem es etwas derartiges noch nicht gegeben hat, somit sich die Gerichte auch noch nie damit befasst haben und es keine klare Rechtslage gibt.