Frage: Warum hat dann der Stern-Reporter bereits bei der Finanzverwaltung in Bayern und bei der Vontobel-Bank in Zürich, die Ulrich H. davon unterrichtet hat, recherchiert, kurz bevor Ulrich H. Selbstanzeige erstattet hat?
Natürlich ist die Selbstanzeige nicht gänzlich aus freien Stücken erfolgt, sondern aus der Angst, aufzufliegen, keine Frage.
Aber die rechtlich einzig relevante Frage ist zumindest nach meinem Verständnis nicht, ob eine Selbstanzeige aus gänzlich freien Stücken erfolgt, sondern ob die Finanzbehörden die Taten schon entdeckt haben bzw ihm schon so auf der Spur waren, dass er wissen musste, eine Entdeckung steht bevor, oder nicht.
Und nach dem bisherigen Informationsstand war das Finanzamt noch in keinster Weise tätig geworden, nur ein Stern-Reporter hatte Informationen in diese Richtung, die er was den Namen betrifft, aber nicht verifizieren konnte. Nach heutigem Informationsstand hätte auf der Basis keine Chance für die Behörden bestanden, an die Kontounterlagen zu kommen (ohne direkte Verknüpfung Kontonummer - Name) Die Begründung, in Zeiten von Steuer-CDs wäre man möglicherweise auch so auf die Spur gekommen, wie kolportiert wurde, um das Argument der Verteidigung zu entkräften, dass nur durch die Mitwirkung Hoeneß eine Festsetzung der Steuer möglich war, halte ich für gänzlichen Humbug und rechtsstaatlich absolut daneben.
Daher halte ich das Urteil für falsch und die Begründung, zumindest wie sie in den Medien transportiert wurde, mehr als zur Befriedigung der Gier des Volkes, dass einem "Großkopferten" die Leviten gelesen werden, geeignet, als juristisch fundiert und sachgerecht.