...........In der Begründung bzw. den Zusätzen zur Entscheidung hält der Senat fest, dass der vom Vorstand des ÖEHV geforderte Entzug der Spielberechtigung einiger Spieler und eine anschließende Strafverifizierung von Spielen nach den Reglements und Bestimmungen nicht zulässig sind.
Weiters betont der Senat im Zusatz zum Beschluss explizit, dass mit diesem Erkenntnis keine Aussage darüber getroffen wird, ob die vom Verband geforderten Gebühren der Höhe und dem Grunde nach überhaupt zulässig sind.........
soviel zur forderung des punkteabzuges und der berechtigten festlegung von gebühren, sowie der bruch von eu - recht. der ganze oehv vorstand gehört in die wüste geschickt