Der Vergleich mit den Privatfirmen hinkt gewaltig, wie in Blick in die ÖEHV-Meldebestimmungen zeigt:
Zitat
§ 3 - Rechte und Pflichten des anmeldenden Vereines(1) Mit der vollzogenen Anmeldung gehen sämtliche Rechte und Pflichten eines Vereines gegenüber dem Spieler, die einer Regelung durch den ÖEHV unterliegen, auf den angemeldeten Verein über.
(2) Insbesonders hat der Verein das Recht der Abmeldung und Freigabe bzw. Nichtfreigabe aller für ihn ordnungsmäßig gemeldeten Spieler; aber auch die Verpflichtung, für sportliche Erziehung und Aufrechterhaltung der Sportdisziplin sowie nach besten Kräften für sportlichen Wettspielverkehr Sorge zu tragen.
(3) Der Verband kann für die An- und Ummeldung sowohl von Jugendlichen als auch von Senioren eine jährlich festzusetzende Spielergebühr einheben. Eine Anmeldung ist nur dann gültig, wenn auch die Gebühr bezahlt ist. Der Verein haftet für die richtige und zeitgerechte Bezahlung aller Verbandsgebühren, welche für jeden der gemeldeten Spieler zur Vorschreibung gelangten.
Tatsächlich waren also jene von den Capitals eingesetzten Spieler, für die die Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet wurde, während diesem Zeitraum nicht gemeldet und somit auch nicht spielberechtigt. Der Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern (im Gegensatz zu solchen, die bloß am Spielbericht nicht aufscheinen) wurde in der Vergangenheit (siehe Thoresen im Semifinale 2005/06) immer mit Strafverifizierungen geahndet - deshalb, und nur deshalb, ist die Geldstrafe in Höhe von EUR 700,-- ein schlechter Witz.