Ranger: Die drei Jahre bedingte Freiheitsstrafe und in die EUR 1.300,-- Geldstrafe können schon deshalb nicht stimmen, weil eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren Dauer bei einem Erwachsenen nicht zur Gänze bedingt nachgesehen werden kann; er hätte also einen Teil jedenfalls absitzen müssen. Außerdem sind drei Jahre bei einem nicht qualifzierten Widerstand die Höchststrafe (die ein Unbescholtener kaum bekommen hätte), sodass dazu nicht zusätzlich eine Geldstrafe verhängt hätte werden können.
Bin da also eher bei Gordon Bombay: Die drei Jahre waren wohl die Probezeit, nicht die verhängte Freiheitsstrafe.