Schade, da wäre zum Schluss noch mehr drin gewesen. Leider wieder einmal den Beginn verschlafen. Egal, abhaken und am Dienstag zurückschlagen!
Beiträge von gm99
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Ma, der Ryan hätt jetzt den Ausgleich am Schläger gehabt!
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Uz spielen wir wenigstens ordentlich runter!
Haben ja auch genug Gelegenheit zum Üben...
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Die Strafe ist ein Witz - genau in unsere Drangphase hinein...
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Altmann und Hotham auch mehr in der Zuschauerrolle beim Gegentor...
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Brunner ist hoffentlich nicht länger verletzt?
Angeblich ist er "nur" krank, nicht verletzt...
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einreise war kein problem (trotz vollbart, diverser einschlägiger facebook-postings bzw. grundeinstellung Powerhockey
)ich wollte dem officer eigentlich gleich das vorausgefüllte (im internet) ESTA-formular zeigen, der hat nichtmal drauf geschaut. kurze frage nach dem grund des besuchs, antwort "business", "what kind of business", "fire fighting technology" , ende. komplett emotionslos.
Bei der Antwort "fire arms technology" hätt's wahrscheinlich etwas länger gedauert

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setze hat aber nur ein spiel gespielt - das war zwar sehr bescheiden, da war er aber bei gott nicht der einzige....
Echt, wer war dann der mit der #91 im Spiel gegen Kanada, mit dem Crosby so eine Freude hatte?
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An den Stones am 16.6. im Happel werd ich wohl auch eher schwer vorbeikommen...
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Jetzt einmal einige Fragen - was sind eigentlich Eishockeyspieler? Arbeiter? Angestellte?
Der OGH hat das zwar in Bezug auf Eishockeyspieler bisher immer elegant offen gelassen (vgl den Hinweis in der Harand-Entscheidung, dass die Bestimmungen übers Probemonat für Arbeiter und Angestellte gleich geregelt sind), Berufsfußballer jedoch als Arbeiter und nicht Angestellte qualifiziert (RS0119179); ich denke, für Eishackler kann nichts anderes gelten.
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Bob Dylan am 28.6. in der Wiener Stadthalle.
Dr. Kurt Ostbahn am 24.8. auf der Kaiserwiese. -
Wenn ich die OGH-Entscheidung richtig gelesen habe, ist das Problem nicht die "Probezeit" an sich, sondern die ausschließliche Auflösungsmöglichkeit seitens des Arbeitgebers. Wenn eine jederzeitige (grundlose) Auflösungsmöglichkeit vorgesehen ist, muss diese für beide Vertragsteile, also auch den Arbeitnehmer (= Spieler) gelten.
Das war für "allgemeine" Arbeitsverhältnisse bisher schon so geregelt bzw. judiziert, die Argumentationslinie der Caps war offensichtlich, dass diese Regeln bei Try-Out-Verträgen im Sportbereich nicht anzuwenden sind; diesem Argument ist der OGH nicht beigetreten.
Für zukünftige Try-Out-Verträge bedeutet dies wohl, dass die Vereine damit rechnen müssen, dass auch der Spieler während der Try-Out-Phase jederzeit bei einem besseren Angebot den Verein verlassen kann.
Die Verletzung Harands dürfte für die Entscheidung nicht maßgeblich gewesen sein, da prinzipiell auch während Krankheit ein Probearbeitsverhältnis aufgelöst werden kann.
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Grabner hat meines Wissens immer gespielt, wenn er konnte.
Vanek hat auch nie direkt abgesagt, aber bei einer B-WM Teilnahme hatte er vorgegeben (?) nicht kommen zu koennen, weil er in Vertragsverhandlungen sei - es hat sich dann herausgestellt, dass der Vertrag schon lange unterschrieben war. Ich weiss allerdings nicht mehr genau, wann das war.Ich glaube, du verwechselst ihn da mit Pöck. Vaneks letzte Vertragsverhandlungen waren 2007, damals war aber keine B-, sondern eine A-WM, zu der TV aber sowieso nicht hätte kommen können, weil er zeitgleich Conference Finals mit den Sabres gespielt hat.
Bei der B-WM 2006 war Vanek auch noch mit Buffalo in den Play-Offs. -
Ok, das betrifft das (arbeitsrechtliche) Verfahren von Harand gegen die Caps, nicht das aktuelle Verfahren gegen die EBEL.
Die Entscheidung des OGH befindet sich auch schon im Volltext im RIS, Geschäftszahl 9 ObA 118/13p (direktes Verlinken geht nicht, sollte aber mit der GZ problemlos auffindbar sein).
Dort ging es anscheinend überhaupt nicht um die Punkteregel, sondern nur darum, unter welchen Bedingungen ein Probearbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt werden kann.
EDIT: Laut "Krone" widerspricht der Try-Out-Vertrag den guten Sitten - der OGH schreibt dazu (Hervorhebung von mir):
Zitat
Die Berechtigung des Klagebegehrens ist hier ohnehin nicht Folge einer sittenwidrigen, sondern einer arbeitsrechtlich unzulässigen vorzeitigen Vertragsauflösung -
Sind wir jetzt eigentlich Gesamt gesehen 5.? Immerhin hatten wir nominell den schwersten Gegner?
Ja, aber nicht weil ihr den schwersten Gegner hattet, sondern als letzte im Viertelfinale ausgeschieden seid.
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Das Spiel am Sonntag wird auf ServusTV übertragen (laut Aussage bei der heutigen Übertragung ECD-RBS).
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Na super, wäre der nächste Verein nach dem EHC München, den ich abschreiben kann
Den Namen Slovan gibt's seit 75 Jahren, den kann man nicht so einfach fallen lassen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass die slowakischen Fans das so einfach tolerieren würden.
Und den Harvy gegen einen Bullen austauschen - nie
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Gibts nicht Videobeweis?
Nein, den gibt's nur für bestimmte definierte Situationen (Puck im Tor, Tor verschoben, hoher Stock...).
Vor allem: Wie soll man auf der Übertorkamera ein Foul, das am anderen Ende des Spielfelds passiert, sehen? -
Salzburg selbst schuld, die machen seit geraumer Zeit gar nix mehr fürs Spiel, sondern stehen nur hinten drin.
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Witzig, Basti, über die Klagenfurter Halle zu witzeln und in Dornbirn zu sitzen. Ist wohl auch nicht die Mega-moderne-Halle, oder?
Na, nur knapp 50 Jahre jünger (Baujahr 1999) [keks]
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7 Drittel? .. die stehertribüne würds dir danken

Der Kenzian auch [prost]
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Damit hätten sie ein Zeichen gesetzt, auch wenn es diese Spieler gewesen wären. Und jetzt das ganze auf sein Alter zu beziehen finde ich eine Frechheit. Man siehe sich viele Topspieler in anderen Nationalmannschaften an, die über 40 sind. Spontan nenne ich mal ein Hr. Jagr, der auch im Verein (NHL) seine Leistung noch bringt.Nix gegen den Bobby Lukas, aber mit dem Jagr würd ich ihn jetzt vielleicht nicht unbedingt vergleichen

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Ok. Aber aus Interesse, steht wo? (Weil finde den Gesetzestext bzw. den Bescheid dazu jetzt auf die Schnelle nicht).
§ 4b Abs 4 ORF-G:
ZitatAlles anzeigen
Sportbewerbe, denen in der österreichischen Medienberichterstattung breiter Raum zukommt (Premium-Sportbewerb), dürfen im Sport-Spartenprogramm nicht gezeigt werden. Zu diesen Sportbewerben zählen insbesondere:
1. Bewerbe der obersten österreichischen bundesweiten Herren-Profi-Fußballliga, soweit es sich nicht um Bewerbe der Nachwuchsklassen handelt;
2. Bewerbe europäischer grenzüberschreitender Herren-Profi-Fußballligen und Herren-Profi-Fußball-Cup-Bewerbe sowie Bewerbe von Herren-Profi-Fußballwelt- und Europameisterschaften, soweit es sich nicht um Bewerbe der Nachwuchsklassen oder um Qualifikationsspiele von geringem öffentlichen Interesse handelt;
3.Bewerbe des alpinen oder nordischen Schiweltcups und Bewerbe von alpinen oder nordischen Schiweltmeisterschaften;
4. Bewerbe von olympischen Sommer- und Winterspielen, sofern nicht ausnahmsweise diesen Bewerben in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt;
5. Bewerbe der Formel 1.
Eine Ausstrahlung der im ersten Satz genannten Sportbewerbe in einem angemessenen Zeitabstand zum Bewerb, welcher dazu führt, dass die Qualifikation als Premium-Sportbewerb nicht mehr besteht, ist zulässig.Eishockey ist zwar nicht unter den in Z 1 - 5 genannten Sportarten, die aber nur demonstrativ aufgezählt sind, wohl aber ein Bewerb, dem in der österreichischen Medienberichterstattung (zumindest in Teilen des Landes
) breiter Raum zukommt und somit Premium. Freilich ist das immer auch eine Auslegungssache. -
Wann waren wir überhaupt das letzte mal im HF?
2011 gegen den KAC (über den Verlauf dieser Serie breite ich lieber den Mantel des Schweigens).
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02/03 wars das Viertelfinale
Wobei ich scheinbar das Halbfinale gegen Innsbruck komplett verdrängt hab, kann mich genau gar nicht mehr daran erinnern

Tatsächlich - das ist auch spurlos an mir vorübergegangen. War ja auch ein seltsamer Modus damals, dass alle acht Teilnehmer ins PO kommen

Powerhockey: mea culpa. "si tacuisses, philosophus mansisses" hätte in dem Zusammenhang auch gepasst.