harand bzw sein rechtsvertreter wird seine beweisanträge in der klage bzw in den vorbereitenden schriftsätzen oder weiteren schriftsätzen vorgebracht haben (im prinzip schreibt man da einfach - okay so "einfach" ist es auch nicht, weil es da formvorschriften und fristen gibt - dem gericht was man will und wie man denkt das beweisen zu können)
als beweis sind im österreichischen zivilprozessrecht grundsätzlich der sachverständigenbeweis, der augenschein, die parteienvernehmung, urkundenvorlage und zeugen vorgesehen. jede partei bringt nun ihre beweise vor und das gericht hört und schaut sich das alles an. am ende muss das gericht dann eine entscheidung treffen auf basis des beweisverfahrens.
das gericht ist bei seiner beweiswürdigung frei, d.h. es kommt nicht darauf an welche seite mehr beweise herankarren kann. es kommt lediglich darauf an, wem das gericht glaubt und welchen sachverhaltshergang das gericht am wahrscheinlichsten erachtet.
wenn also 10 zeugen "a" sagen und auch 4 urkunden "a" sagen, ein anderer zeuge allerdings "b" sagt, kann das gericht auch entscheiden, dass "b" stattgefunden hat, wenn es davon überzeugt ist, dass das so passiert ist und stimmt.
natürlich muss der gericht diese beweiswürdigung in seinem urteil begründen.
Das Gericht kann auch - und tut das nicht selten - eine sogenannte Negativfeststellung treffen, also "es kann nicht festgestellt werden, dass a stattgefunden hat".
Dieses "non liquet" fällt dann demjenigen auf den Kopf, der zu beweisen hat, dass a stattgefunden hat.
Im konkreten Fall könnte das Gericht z.B. feststellen (oder hat es sogar getan): "Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger wegen der Punkteregel und nicht etwa aus anderen Gründen keinen Vertrag beim EC Dornbirn erhalten hat". Damit hätte Harand schon verloren, weil er als Kläger beweisen muss, dass eben die Punkteregel für seine Nichtverpflichtung verantwortlich war. Dieser Beweis war wohl von Anfang an schwer zu erbringen, zumal es - nach den Zeitungsberichten - außer seiner eigenen Aussage kein Beweismittel gab, dass dem tatsächlich so war.
Zitat
in harands fall war sicher die parteienvernehmung, zeugen und urkunden ein thema. augenschein halte ich eher für ungeeignet in dem fall, sachverständiger weiß ich nicht, ob einer bestellt wurde (bin ja nicht in das verfahren eingebunden). jede statistik (ausgedruckt auf papier), jeder brief, jedes e-mail gilt als urkunde..
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