Die schwere der Verletzung soll aber nicht die Höhe der Strafe beeinflussen, sondern nur die Schwere des Vergehens.
Sagt wer? Im Strafrecht ist es jedenfall schon so, dass die Schwere der Folgen für das Opfer in das Strafausmaß einfließen. Deswegen gibts zB auch leichte, schwere und Körperverletzung mit Todesfolge als eigenen Strafbestand. Wer die Regeln bricht, muss sich für die Folgen, die er damit verursacht, verantworten und je schwerer diese sind, desto höher ist die Verantwortung. Und das gilt auch, wenn du die Regeln nur minimalst brichst.... siehe fahrlässige Tötung.