maria pertucchi an stelle unseres für diese kolumne zuständigen mitarbeiters sig. vincente cleruzio, der heute beim gemeinsamen familienfrühstück unentschuldigt gefehlt hat und wie "vom erdboden verschluckt"
zu sein scheint.
laut giornale calabrese vom 8./9. september 2007 weigert sich der ortspfarrer von villa gratta (ostkalabrien) wegen einer grabinschrfit auf dem zum pfarrgemeindegebiet gehörenden friedhof von calco di pietra eine gedenkmesse für sig. pius walder zu lesen.
der stein des anstosses:
[Blockierte Grafik: http://www.tt.com/club/epaper/media/2007/09/08/1326613.jpg]
also: "hier ruht PIUS WALDNER, GEB. 4. 4. 1952 - ich wurde am 8. september 1982 in kalkstein von zwei jägern aus der nachbarschaft kaltblütig und gezielt beschossen und vom 8. schuss tödlich in den hinterkopf getroffen", hat der verblichene auf seinen grabstein gemeisselt.
die zwei jäger sind vom gericht in der provinzhauptstadt catanzaro wegen vorsätzlicher körperverletzung mit tödlichem ausgang zu drei jahren haft verurteilt und nach verbüßung der hälfte der strafe, also nach 1 1/2 jahren, bedingt entlassen worden.
den hinterbliebenen erschien dieses urteil als skandal, die strafe viel zu gering, deshalb in calco di pietra familienfehden zwischen der grossfamilie walder und verbündeten und den familien der zwei jäger und verbündeten, die sich wegen gerechtfertigter notwehr der zwei jäger - pius walder soll auf sie mit einem gewehr gezielt haben - einen freispruch von der anklage wegen mordes erwartet haben.
welchem vorurteil gegen kalabrien und seine bewohner ist hier zu begegnen?
entgegen einem weit verbreiteten vorurteil sind pfarrer in kalabrien nicht daran interessiert, dass familiefehden fortgesetzt werden, auf dass das geschäft mit dem tode blühe (bestattungsunternehmer, blumenbinder, die kirche selbst). auch in kalabrien ist den pfarrern der nicht gerade gewinnbringende friede unter den menschen wichtiger. und auch dort schlagen sich die pfarrer, im zweifel zumindest, auf die seite der großgrundbesitzer (und ihrer angestellten jäger) - nur ab einer bestimmten grösse des grundeigentums ist die (eigen)jagd darauf erlaubt -.
maria pertucchi (pressesprecherin) für sig. v.c.