Ich trau mich ja fast nicht fragen, aber ist eine solche Vorgehensweise womöglich noch legal?
da brauche ich nicht einmal mein juristisches kleinhirn einzuschalten, da sagt mir schon mein rückenmark, dass das ein klassischer fall von gerichtlich strafbarer "untreue" nach § 153 stgb ist:
die machthaber, die vorstände der hypo alpe adria bank, missbrauchen die ihnen eingeräumte vollmacht, über das vermögen des machtgebers hype alpe adria group zu verfügen, indem sie (durch ihre untergebenen schanis bei ihrer bank in liechtenstein) geld für 4 prozent zinsen verleihen und für die anlage dieses geldes 6,25 prozent "vorzugsdividende" zahlen und so dem machtgeber einen vermögensdifferenzschaden zufügen.
weiters mißbrauchen sie dieselbe befugnis, indem sie bei in wahrheit "null risiko", weil sie selbst ja als vorstände die neoaktionäre schützen können durch vereinbarung der option zum kauf derer "vorzugsaktien" und dies augenscheinlich auch wollen - die "friends of kulterer und striedinger" werden ja, so steht zu vermuten, den rebbach nicht alleine eingesackt haben -, mit den neoaktionären einen "risikoaufschlag" von 100 % = 100 millionen euro zu lasten der hype alpe adria bank für den kauf der vorzugsaktien vereinbaren und dadurch ihrem machtgeber hype alpe adria bank beim ziehen dieser option im jahre 2009 einen vermögensschaden von 100 millionen euro zugefügt haben,
die "gewinne", so es sie je gegeben hat, die sie mit diesem schwindel zur erhaltung der bankkonzession erzielen wollten, müssen bei dieser rechnung außer acht gelassen werden, weil die täuschung der bankenaufsicht illegal war. außerdem genügt für die herbeiführung des untreuevermögensschadens "bedingter vorsatz", der bei einem "risikoaufschlag" in höhe von gleich100 prozent des nominalwerts der vorzugsaktien angesichts des de facto "null risikos" der investoren wegen der verbindlich vereinbarten kaufoption durch die hype alpe adria bank, nicht schwer nachzuweisen sein wird.
also wenn diese geschichte der staatsanwaltschaft klagenfurt auch noch "zu hoch" ist - aber es ist ihr eh der nicht ungeschickte kalabrese ladinig dienstzugeteilt worden -, dann soll sie sich "browsen".
für alle genannten gilt selbstverfreilich die unschuldsvermutung.