Meinst du diese hier?
danke, habe ich gemeint, weil ja in der auch hier im forum zitierten presseaussendung über die sperre von rotter wörtlich steht:
"Nach den Bestimmungen liegt ein Verstoß gegen Regel 550f auszugehen. Nach dieser Bestimmung ist schon bei einem absichtlichen Berühren eines Offiziellen mit Stock oder Händen mit Matchstrafe vorzugehen. Nach dem Regulativ der Erste Bank Liga ist ein solches Vergehen mit einer Sperre von 8 bis 32 Spielen zu ahnden."
im angesprochenen regulativ selbst freilich finde ich nichts, wonach "ein solches Vergehen" mit einer "Sperre von 8 bis 32 Spielen zu ahnden" wäre.
in diesem regulativ wird in § 33 "Zusätzliche Disziplinarmaßnahmen" allerdings auf einen "EBEL-Strafenkatalog" verwiesen (Abs 5): "Der Strafrahmen für zusätzliche Sperr- und Geldstrafen ergibt sich aus dem EBEL-Strafenkatalog."
weil mir tante google nicht weiterhelfen konnte, erneuere ich meine bitte um einen link zu diesem "EBEL-Strafenkatalog". grazie, mille.