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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 18. Dezember 2010 um 16:53

    ich weiß es nicht, denke aber, dass das haderer-buch ("das leben des jesus") in einer buchhandlung in griechenland zu kaufen war.

    weltweit sind fragen der anwendbarkeit welchen strafrechts bei delikten, die im internet begangen werden, offen.

    österreich aber hat für medieninhaltsdelikte im internet und die anwendbarkeit österreichischen strafrechts erfreuliche klarheit geschaffen (medieninhaltsdelikt: durch eine veröffentlichung in einem medium, wozu auch eine internetwebsite gehört, wird eine strafbare handlung wie eine verleumdung, eine üble nachrede oder das leugnen des holocaust (§ 3g VerbotsG) begangen)

    § 40. (1) Für das Ermittlungsverfahren wegen eines Medieninhaltsdeliktes ist die Staatsanwaltschaft örtlich zuständig, in deren Sprengel der Medieninhaber seinen Wohnsitz, seinen Aufenthalt oder seinen Sitz hat. Ist dieser im Impressum unrichtig angegeben, so ist auch die Staatsanwaltschaft örtlich zuständig, in deren Sprengel der im Impressum angegebene Ort liegt. Für das Hauptverfahren, für selbstständige Verfahren (§§ 8a, 33 Abs. 2, 34 Abs. 3) sowie für Verfahren über eine Gegendarstellung oder eine nachträgliche Mitteilung (§§ 14 ff) gelten diese Zuständigkeitsregeln sinngemäß für das Gericht.
    (2) Liegen die in Abs. 1 angegebenen Orte im Ausland oder können sie nicht festgestellt werden, so ist der Ort maßgebend, von dem aus das Medium im Inland zuerst verbreitet, ausgestrahlt oder abrufbar gemacht wurde, fehlt es auch an einem solchen, jeder Ort, an dem das Medium im Inland verbreitet worden ist, empfangen oder abgerufen werden konnte.
    (3) Handelt es sich um einen an bestimmten Orten vorgeführten Film, so ist jede Staatsanwaltschaft oder jedes Gericht zuständig, in deren oder dessen Sprengel der Film öffentlich vorgeführt wurde.

  • KHL Saison 2010/2011

    • VincenteCleruzio
    • 18. Dezember 2010 um 14:38

    lussurioso, vor allem das erste drittel der partie, in der die russen die tschechen eben mit 3:1 besiegt haben: augenfreundliche hightechfiedelei vom feinsten - bin schon sehr neugierig auf den qualitätsvergleich mit der partie slo - aut heut auf d´nacht. :pinch:

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 18. Dezember 2010 um 11:30

    Süddeutsche Zeitung:

    der chef der Staatsanwaltschaft münchen hat den untersuchungsausschuss des bayrischen landtags davon unterrichtet, dass er den ehemaligen vorstandsvorsitzenden der bayrischen landesbank, schmidt, und andere vorstände nächstes jahr anklagen wird:

    1. wegen untreue, begangen dadurch, dass sie die aktien der hype alpe adria bewusst "um mehrere hundert millionen euro" zu teuer gekauft haben. und

    2. wegen korruption, begangen dadurch, dass dem zerschellten für dessen zustimmung zum verkauf der anteile des landes kärnten an der hype alpe adria 5 millionen euro zu handen des (ehemaligen) fc kärnten gezahlt worden sind.


    Zitat von Elbart


    http://derstandard.at/1292462005256/…News-Journalist

    Wie kann man deutsche Gesetze für "Taten" anwenden, die in Österreich stattfanden?

    nach dem "passiven Personalitätsprinzip" (§ 7 I deutsches strafgesetzbuch) gilt deutsches strafrecht auch für eine straftat im ausland (in österreich), wenn sie sich gegen einen deutschen staatsbürger wie tilo berlin richtet, aus dessen "tagebuchaufzeichnungen", die sich im akt der münchner staatsanwaltschaft befinden, wörtlich zitiert worden ist, was nach § 353d deutsches strafgesetzbuch als "Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" gerichtlich strafbar ist. dieses "passive Personalitätsprinzip" zum strafrechtlichen schutz der eigenen bürger auch im ausland ist weltweit anerkannt, auch das österreichische strafgesetz kennt es.

    eine weitere voraussetzung ist allerdings, dass diese tat auch vom tatortstaat (österreich) unter strafe gestellt wird: das ist es aber nicht, weil in österreich "wörtliche zitate" aus einem strafverfahrensakt nur sehr eingeschränkt strafbar sind, und zwar wenn es sich bei der veröffentlichung um "eine Mitteilung über den Inhalt von Aufnahmen, Bildern oder schriftlichen Aufzeichnungen aus der Überwachung von Nachrichten oder aus einer optischen oder akustischen Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel" handelt, solange sie noch nicht "zum Akt genommen" worden sind, das heißt, so lange sie sich noch im gesonderten akt der staatsanwaltschaft befinden, der dem blick des beschuldigten und seines verteidigers (vorläufig) entzogen ist (§ 301 Abs 3 österreichisches strafgesetzbuch) - deshalb darf der "FALTER" ja nicht wörtlich zitieren von den überwachten telefonaten zwischen meischberger, plech und grasser, obwohl diese telefonate laut FALTER kabarettreif seien (ändert sich aber bald, weil ein parlamentarier übermorgen im nationalrat daraus wörtlich zitieren wird, und dann kann wörtlich zitiert werden, weil die wahrheitsgetreue parlamentsberichterstattung von jeder zivil- und strafrechtlichen verantwortung frei ist). deshalb ist auch die rechtshilfe, die deutschland in dieser sache gewährt worden ist, durch eine haft- und rechtsschutzrichterin des landesgerichts für strafsachen wien, die "nicht auf zack" war, von der oberinstanz als rechtswidrig erkannt worden.

    die münchner staatsanwaltschaft stellt sich seither allerdings auf den standpunkt, dass gar keine auslandstat (in österreich) vorliegt durch die "wörtliche" veröffentlichung der tagebuchaufzeichnungen tilo berlins im österreichischen "NEWS" (und "PROFIL"), sondern eine "inlandstat" in deutschland, weil beide zeitschriften auch in deutschland vertrieben und dadurch der akteninhalt (auch) auf deutschem territorium veröffentlicht und damit zu inlandstat wird. und dann ist die tat ohne jede einschränkung nach deutschem strafrecht strafbar.

    das ist ein grundlegendes problem für medienschaffende, die danach nicht nur das nationale (medien)strafrecht, sondern all die (medien)strafrechte im auge haben und berücksichtigen müssen, in denen ihre medien vertreiben werden.

    der karikaturist haderer zB ist wegen einer in einem buch publizierten karikatur, die den über den see genezareth wandelnden jesus als bekifft zeigt, in griechenland strafrechtlich verfolgt und nur dadurch der strafverfolgung dort entzogen worden, dass ganz schnell in österreich ein ermittlungsverfahren (zum schein) angefangen und sofort rechtskräftig eingestellt worden ist, was eine weitere verfolgung in griechenland wegen desselben sachverhalts ausgeschlossen hat.

  • Kader ATSE Graz 2010/2011

    • VincenteCleruzio
    • 16. Dezember 2010 um 14:41
    Zitat von kts

    heute mitn falschen Fuss aufgestanden, oder warum so i-Tüpfelchen reiten?!?! ?(

    warum nicht? den profisportler dagenais durch die bezeichnung "eliks saufkumpane" als alkoholiker darzustellen, ohne den geringsten beweis dafür in händen zu halten, ist eine ziemlich ehrenrührige geschichte, wenn sie nicht stimmt.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 16. Dezember 2010 um 14:33

    Ein Kellner wird nach einem Autounfall in die Unfallambulanz eines Krankenhauses eingeliefert und stöhnt laut auf einem Behandlungstisch liegend, als ein Arzt vorbei kommt:: "Herr Doktor, bitte helfen Sie mir, ich habe sooooo große Schmerzen."

    Arzt. "Tut mir leid, aber das ist nicht mein Tisch ......."

    #####################

    Fragt der Arzt: "Rauchen Sie?" - "Nein."
    "Trinken Sie?" - "Nein."
    Darauf der Arzt: "Grinsen's net so blöd, ich find schon noch was!"

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 15. Dezember 2010 um 14:27
    Zitat von VincenteCleruzio

    niederlegen? nie und nimmer! "sagst ja, bleibst da, sagst nein, gehst heim!"

    der verfassungsrechtler und mitglied von transparency international, abteilung austria, prof. mayer, sieht das so wie quasidodo - aber er ist kein strafverteidiger:

    DER STANDARD


    "Mayers Einschätzung gegenüber dem "Falter" laut Vorausmeldung: "Hier wurde offenbar von allen Beteiligten im großen Stile versucht, im Nachhinein eine Rechtfertigung für erhebliche Zahlungsflüsse zu rekonstruieren. Das Problem der Herrschaften ist es ja, dass sie viel Geld kassiert haben, aber offenbar keine Gegenleistung erbracht haben. Nun es ging offenbar darum, im Nachhinein eine Leistung zu konstruieren". Der Jurist zeigt sich dabei "überrascht, wie primitiv das hier alles läuft. (...) Ich hätte mir das Vorgehen der Beteiligten intelligenter vorgestellt." Mayers Rat an die Beschuldigten: "Die Beschuldigten sollten intensiv über Milderungsgründe nachdenken." (APA)"

    und weil es ganz gut dazu passt:

    Macht in Summe: 25 Millionen Euro aus FALTER

  • KHL Saison 2010/2011

    • VincenteCleruzio
    • 15. Dezember 2010 um 12:18

    auf 1tvrus (hotbird) sind zu sehen folgende partien (anfangszeiten unsere zeit)

    16.12. um 19:30 Uhr: Russland vs. Schweden

    18. 12. um 12:10 Uhr: Russland vs. Tschechische Republik und um 00:40 Uhr: Finnland vs. Schweden

    19.12. um 12.10 Uhr: Russland vs. Finnland und um 00:00 Uhr: Tschechische Republik vs. Schweden

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 14. Dezember 2010 um 16:21

    Zwischenbilanz CSI Hypo

    70 Anzeigen und 300 Millionen Bankschaden

    "Der erste Zwischenbericht zur Aufarbeitung des Hypo-Skandals ist praktisch fertig, die Bank wurde um viele hundert Millionen erleichtert
    Wien - Nach mittlerweile 70 Anzeigen, Sachverhaltsdarstellungen und Klagen hat die Sonderermittlertruppe der "CSI Hypo" mittlerweile einen satten Vermögensschaden festgemacht, der Basis für Schadenersatzforderungen ist. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und Leiter der CSI Hypo, beziffert gegenüber der APA die Forderung der Hypo Alpe Adria nur aus den bisher anhängigen Fällen auf 300 Mio. Euro. ..."

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 13. Dezember 2010 um 12:16
    Zitat von ZigaretteDanach

    naja eben diese kolportierten 19 milliarden und weil der steuerzahler bestimmt dafür aufkommen muss. deswegen, so wie bei der hypo.

    die 19 milliarden, die der masseverwalter irving picard auch von der bank austria und der medici bank verlangt für die zeichner von madoff-fonds ("primeo" von der bank austria und "herald" von der bank medici) und opfer seines schneeballsystems (zB kärntner tourismus holding gmbh rund 300.000 euro) durch seine vor kurzem eingebrachte klagsschrift, sind keine "strafe" für illegales tun, sondern schadenersatzzahlungen an die anleger, die ihr geld verloren haben.

    dass die bank austria, die sich mit einer sperrminorität (25 % plus eine aktie) an der bank medici beteiligt hat und zusammen mit der bank medici die erwähnten madoff-fonds vertrieben und dadurch, so die juristische logik des masseverwalters mit dazu beigetragen hat, das schneeballsystem aufrecht zu erhalten, auch zu schadenersatzzahlungen verurteilt werden könnte, ist nicht ausgeschlossen, da hast du sicher recht. und die bank austria, die inzwischen zwar der italienischen unicredit gehört, ist definitiv eine systemrelevante bank in österreich und würde daher zum überleben, so die verlangten schadenersatzforderungen als berechtigt angesehen werden, die hilfe des österreichischen steuerzahlers erfordern.

    in österreich sind bereits 195 zivilklagen von zeichnern des "primeo" und "herald" fonds von madoff seit über einem jahr gegen die bank austria anhängig. auch die staatsanwaltschaft wien ermittelt seit bald 2 jahren gegen verantwortliche der bank austria und der bank medici wegen betrugs in dieser sache.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 13. Dezember 2010 um 00:39
    Zitat von ZigaretteDanach


    falls es wirklich zu einer klage kommen sollte und auch zu einer verurteilung.
    meinst wer wird diese strafe zahlen? ...

    1. die klage ist schon da.

    2. auf die verurteilung müssen wir noch warten.

    3. vielleicht kommt es aber zu einem vergleich oder zur abweisung der klage.

    aber zwei dinge verstehe ich gar nicht: mit welcher strafe ist in diesem zivilprozess denn zu rechnen und was hat das ganze mit dem zechpreller kärnten zu tun ? musst mir aber weder das eine, noch das andere erklären.

    btt:

    zuerst die schlechte nachricht und dann die gute:

    APA:

    "Staat haftet für Hypo-Immobilien am Balkan

    Der Bund soll mit 500 Millionen Euro für die Hypo-Immobilien auf dem Balkan garantieren. Darauf legte sich der Aufsichtsrat der verstaatlichten Bank am Freitag fest. 800 Mio. Euro an Anleihen sollen zurückgezahlt weden. Gleichzeitig Entlastung für Bund

    Diese Haftung für die Balkan-Immobilien sei gesetzlich gedeckt, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. So soll verhindert werden, dass die Hypo ihre Immobilien unter deren Wert not verkaufen muss.

    Gleichzeitig verspricht die Hypo, den Bund um einen Teil der Staatshaftungen zu entlasten. Die Bank sei liquide genug, um 800 Millionen Euro an Anleihen zurückzuzahlen, für die der Bund hafte, sagte Aufsichtsrats-Vorsitzender Johannes Ditz.

    Ziel sei es, im kommenen Jahr ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen und die Restrukturierung der Hypo-Gruppe weiter voranzutreiben. Für dieses Geschäftsjahr rechnet die Hypo laut Medienberichten mit einem Jahresverlust von rund 800 Millionen Euro."

    wann die hypo mit dem zurückzahlen irgendwelcher anleihen anfangen wird, darauf hat sich ditz nicht festgelegt. warum wohl nicht? mehr würde mich außerdem interessieren, wann die hype alpe adria gedenkt, die bundeszuschüsse samt zins und zinseszins zurückzuzahlen.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 12. Dezember 2010 um 21:48
    Zitat von ZigaretteDanach


    Wir zahlen für den Zechpreller "Bank austria"

    lass dir, du rechtsrechter schlechtmensch, auch wenn es schon zu spät zu sein scheint, von einem linxlinxen hobbykoch in erinnerung rufen, dass man den grand marnier beim flambieren der crème brûlée zuerst immer anwärmen und dann immer auf die crème und nie hinter die binde kippen soll. dann erspart man sich eine weiche birne und die damit einhergehenden wahnvorstellungen.

  • 27.R.: HK Acroni Jesenice-Klagenfurter AC

    • VincenteCleruzio
    • 12. Dezember 2010 um 21:15
    Zitat von blueboys


    ... Aber den Weiss beim Derby als "VSV Affinen" zu wählen, lässt nur eine Konsequenz zu => TON AUS

    tu es nicht, du würdest die eleganteste verarsche deines lieblingsvereins versäumen! 8o

  • Welche Musik hört ihr momentan?

    • VincenteCleruzio
    • 12. Dezember 2010 um 17:17

    Externer Inhalt www.youtube.com
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  • Kader ATSE Graz 2010/2011

    • VincenteCleruzio
    • 12. Dezember 2010 um 12:29

    ich pack es nicht: todd und pierre vereint in der nl. überraschend, aber nicht ohne logik.

    für mehr gaudi auf dem eis werden die zwei mit sicherheit sorgen als zB gestern der wirklich "fertigen" fbi-agenten gauthier und fossie-bär bei ihrem gastspiel in der twk-arena.

    congratulatione, atse!

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 10. Dezember 2010 um 14:25
    Zitat von quasidodo


    ... Aber eine andere Frage an Dich, Vincente: Angesichts der bisher öffentlich gewordenen Informationen über den "Fall Grasser", auch wenn es noch nicht einmal eine Anklage gibt: Kann man da als Anwalt noch realistisch in Richtung Freispruch arbeiten, oder ist da nicht schon der Punkt erreicht, wo man dem Mandenten sagt, es wäre besser er legt nieder? ...

    niederlegen? nie und nimmer! "sagst ja, bleibst da, sagst nein, gehst heim!"

  • Rafael Rotter 16 Spiele gesperrt

    • VincenteCleruzio
    • 9. Dezember 2010 um 15:14
    Zitat von R.Bourque


    "Demgemäß konnte mit einer Bestrafung nach der Bestimmung eines Checks gegen Kopf und Nacken nicht das Auslangen gefunden werden und musste die Bestimmung der Tätlichkeit gegen einen Spieler [demfall: ref] herangezogen werden. Diese Bestimmung sieht ein Strafausmaß einer Sperre von 2 Pflichtspielen bis zu einer lebenslangen Sperre vor." heiß es beim hebar-urteil. Interssant, dass eben jener katalog also für eine Attacke gegen einen Ref weniger strafrahmen vor sieht [wenn das denn stimmt] als für eine attacke gegen einen spieler.

    ich habe den "EBEL-Strafenkatalog", der auch vorgaben der iihf berücksichtigen soll, inzwischen unter der auflage erhalten, keine diskussionen über diesen katalog zu starten. daran werde ich mich halten, weil ich mein wort gegeben habe.

    es ist tatsächlich so, wie @bourque schreibt:

    bei einer tätlichkeit eines spielers gegen einen gegnerischen spieler oder gegen das publikum ist ein strafrahmen von "2 spielen bis auf lebenszeit" vorgesehen, bei einer tätlichkeit eines spielers gegen einen offiziellen, wie einen schiedsrichter, wird eine sperre von "8 bis 32 spielen" angedroht - die mindeststrafe ist also 4 x so hoch; die höchststrafe freilich mit 32 spielen limitiert.

  • happy birthday, iceman

    • VincenteCleruzio
    • 9. Dezember 2010 um 13:12

    Alles Gute zum Geburtstag! auch aus den schluchten des aspromonte-gebirge. möge in deinem leben nie ein mangel an hopfenblütentee samt schweinsbraten und knödeln herrschen!

  • Rafael Rotter 16 Spiele gesperrt

    • VincenteCleruzio
    • 9. Dezember 2010 um 13:08
    Zitat von eisbaerli

    dann wäre 32 spiele die obergrenze wenn ich einen ref mit dem stock niederstrecke ??????!!!!!!!! 8|

    ich muss mich hier auch auf die aussendung der EBEL zur sperre von rotter verlassen, dort ist die rede von einem strafrahmen zwischen 4 bis 32 spielen sperre für eine tätlichkeit gegen den schiedsrichter.

    vielleicht war damit aber nur der strafrahmen gemeint für eine (relativ ungefährliche) tätlichkeit, wie sie rotter begangen hat. ob auch das von dir genannte beispiel unter diesen strafrahmen fiele, kann ich nicht sagen, weil ich den "EBEL-Strafenkatalog", wie gesagt, nicht in meinen händen habe. vielleicht gibt es für eine tätlichkeit gegen den schiri mit dem stock usw einen anderen, höheren strafrahmen, wer weiß es?

    und by the way: wer einen schiedsrichter mit dem stock niederstreckt und ihn dabei verletzt, der hat mit sicherheit auch den staatsanwalt am hals.

  • Rafael Rotter 16 Spiele gesperrt

    • VincenteCleruzio
    • 9. Dezember 2010 um 12:34

    laut diversen postings soll der "EBEL-Strafenkatalog" (von dessen existenz ich bis dato nichts gewußt habe und den ich auch nirgends im internet gefunden habe, hoffe meiner bitte an die EBEL nach zusendung dieses papiers wird noch entsprochen)

    für eine tätlichkeit gegen einen schiedsrichter einen strafrahmen für eine sperre von

    mindestens 4 bis höchstens 32 Spielen

    vorsehen.

    im lichte dieses strafrahmens ist die konkret verhängte sperre in höhe von 16 spielen für die nicht übermäßig heftige attacke "middle of the road" und für mich nachvollziehbar.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 8. Dezember 2010 um 18:54
    Zitat von quasidodo


    Bitteschön, wie schafft man sowas als Anwalt? Geht man da zum Üben jahrelang ins Kabarett und verkneift sich jeden Schmunzler? Oder muß man sich die Gesichtszüge mit Botox betäuben lassen, um nicht immer selbst das Beste wegzulachen wenn man Gericht und Presse solche Stories erzählt? :D


    mir ist die verteidigung von khg, wie sie manfred ainedter anlegt, ohnedies nicht ganz geheuer. "Nicht überall, wo ein Skandal ist, ist ein Grasser drin!" zu sagen, dient mehr der eigendarstellung als "schmähführer" als dem mandanten.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 8. Dezember 2010 um 15:41

    ist zwar leicht off topic, passt aber ganz gut hierher in die wundersame welt der abstauber.

    walter "bar aufs handerl" meischberger kann dem bundeskriminalamt nicht sagen, für welche (nicht)leistung er von der PORR AG läppische 800.000 euro erhalten hat und frägt seinen freund, den besten finanzminister der 2. republik, am - "hohes gericht, mein mandant verblödet mir unter der hand!" (copyright friedrich torberg, die tante jolesch oder der untergang des abendlandes in anekdoten) - abgehörten telefon um rat, ob er denn eine idee hätte, wofür die PORR AG ihm die 800.000 euro gezahlt hat.

    FALTER

    "Die Polizei belauschte im Jänner und Februar dieses Jahres den Ex-Finanzminister sowie dessen Freunde, den Lobbyisten Walter Meischberger und den Immobilien-Makler Ernst Karl Plech, der unter Grasser im Aufsichtsrat der staatlichen Immobiliengesellschaften Buwog und BIG saß. Die Abschriften der Gespräche liegen dem Falter vor. Sie sprechen eine eindeutige Sprache.

    Das Bundeskriminalamt wollte ergründen, wofür rund 10 Millionen Euro Provision im Rahmen des Buwog-Deals geflossen waren. Die Polizei hat nach der Telefonüberwachung ihre Ermittlungen massiv ausgeweitet und erhebt nun neue schwere Vorwürfe. In einem streng geheimen Zwischenbericht meldet das BKA dem ermittelnden Staatsanwalt, dass Grassers Trauzeuge fast 800.000 Euro „Provision“ vom Baukonzern Porr erhalten hat. Das Geld, so der Verdacht der Ermittler nach dem Lauschangriff, floss rund um die Übersiedlung von hunderten Finanzbeamten aus Bundesgebäuden in Immobilien der Porr in der Wiener Brehmstraße, sowie den Terminaltower in Linz.

    Walter Meischberger hatte für die hohen Provisionen vor der Polizei keine Erklärung anzubieten. Er gab an, dass er in Ungarn und Rumänien für die Porr tätig gewesen sei. Doch bei der Porr konnte sich niemand an Aufträge in Rumänien und Ungarn erinnern, viele Manager entschlugen sich überdies der Aussage, „aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung“.

    Vor einem weiteren Polizeiverhör telefonierte Meischberger deshalb mit seinem Freund Grasser und mit seinem Freund Ernst Plech, der unter Grassers Amtszeit als Aufsichtsrat in den staatlichen Immobiliengesellschaften BIG und Buwog tätig war und nun mit Grasser eine Immobilienfirma betreibt.

    Die Gespräche haben kabarettistische Qualität und geben erstmals Einblicke, was unter Grassers Amtszeit wirklich gelaufen ist. Grasser Anwalt Manfred Ainedter bestätigt gegenüber dem Falter, dass es „Ratschläge“ am Telefon gab: „Karl Heinz Grasser hatte damals mit Meischberger am Telefon beratschlagt, wie Meischberger feststellen kann, welche Leistungen er für die Porr erbracht hat. Er riet , im Internet zu recherchieren, in welchen Ländern die Porr tätig ist, damit er seinem Gedächtnis wieder auf die Sprünge verhilft. Es war der harmlose Rat eines Freundes, aber keinesfalls der Versuch, Einfluss auf seine Aussage zu nehmen“.

    Die Polizei, so berichtet der Falter, wollte Meischberger wegen Verabredungsgefahr in U-Haft nehmen. Doch die Justiz sah davon ab, weil die Beschuldigten dann volle Akteneinsicht bekommen hätten. Den gesamten Geheimbericht zur Causa Porr, sowie nähere Details zu den Telefonlauschangriffe lesen Sie im aktuellen Falter. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Sie weisen Korruptionsvorwürfe zurück."

  • Rafael Rotter 16 Spiele gesperrt

    • VincenteCleruzio
    • 8. Dezember 2010 um 13:58
    Zitat von seanton

    mal eine rein regeltechnische frage - man hört immer wieder vom strafrahmen und mindeststrafen (hier 8-32, bei CTTHAN >4 etc) - kann der strafsenat theoretisch auch sagen dass es sich beim geahndeten Vergehen um eine faire Aktion und eine Fehlentscheidung vom Schiri handelte und den jeweiligen Spieler freisprechen ? Oder muss der Strafsenat selbst bei eindeutig nachweisbaren, fairen aktionen die mindeststrafe verhängen ?


    wenn ich die "Grundregeln für die Durchführung der Meisterschaft der Erste Bank Eishockey Liga" (EBEL-REGULATIV) richtig verstehe, dann gibt es "Automatische Sperren" in § 32, an denen der strafsenat gar nicht rütteln kann, weil er sich damit gar nicht zu befassen hat:

    "§ 32 Automatische Sperren

    (1) Erhält ein Spieler oder Offizieller in einem Meisterschaftsspiel eine Matchstrafe
    oder die zweite Spieldauerdisziplinarstrafe, so ist er in dem darauf folgenden
    Meisterschaftsspiel automatisch gesperrt.

    (2) Erhält ein Spieler die zweite Spieldauerdisziplinarstrafe, so ist er in dem darauf
    folgenden Meisterschaftsspiel automatisch gesperrt. Das Gleiche gilt für die
    vierte, sechste usw. Spieldauerdisziplinarstrafe.
    Erhält ein Spieler eine Spieldauerdisziplinarstrafe deswegen, weil er in demsel-
    ben Spiel seine zweite Disziplinarstrafe erhalten hat, so zählt für die Berech-
    nung nach Satz 1 nur die Spieldauerdisziplinarstrafe.
    Nach Abschluss der jeweiligen Spielzeit (Saison) werden alle nicht verwirkten
    Spieldauerdisziplinarstrafen gelöscht."

    anders verhält es sich bei den so genannten "Zusätzlichen Disziplinarmaßnahmen" in § 33 des Regulativs:

    § 33 Zusätzliche Disziplinarmassnahmen

    (1) Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des EBEL-Strafsenates nach Abschluss
    eines Spieles jeden im Verlauf dieses Spieles sich ereignenden Vorfall zu un-
    tersuchen und Ermittlungen anzustellen sowie zusätzliche Strafen gegen EBEL-
    Vereine und Spieler auszusprechen. ...

    (5) Der Strafrahmen für zusätzliche Sperr- und Geldstrafen ergibt sich aus dem
    EBEL-Strafenkatalog. "

    bei der ausübung dieses "pflichtgemäßen Ermessens" kann, ja, muss der strafsenat meiner meinung nach berücksichtigen, dass der schiri eine fehlentscheidung getroffen hat und muss "pflichtgemäß" von der verhängung der (nicht automatischen = nicht zwingenden) "zusätzlichen Disziplinarmaßnahmen" mit ihren "Mindeststrafen" usw im "EBEL-Strafenkatalog" absehen.

  • Rafael Rotter 16 Spiele gesperrt

    • VincenteCleruzio
    • 8. Dezember 2010 um 13:43
    Zitat von Heartbreaker


    ... Für sich könnte man die Sperren von Lukas und Rotter noch nachvollziehen; aber wie man es dreht und wendet - die Hebar-Sperre passt da überhaupt nicht hinein. Wenn man Kore und Co. da jetzt mit einer Begnadigung overruled, wäre zwar eine gewisse Symmetrie wiederhergestellt; aber dann braucht man meiner Meinung nach ein neues Team für den Strafenausschuß; der Autoritätsverlust ist ja jetzt schon da.


    die hebar-sperre ist im vergleich zur lukas-sperre auch meiner meinung nach unproportional, zumal der anlass für den ausraster von lukas wirklich nur lächerlich ist im vergleich zum anlass für den auszucker von hebar.

    was man dem strafsenat zugute halten könnte, ist der umstand, dass er sich nach der angesichts der schwere und der umstände des fouls relativ kurzen sperre von lukas und nach weiteren reiflichen überlegungen gesagt hat, wir müssen aus generalpräventiven gründen, damit die ebel nicht zu einer karnerliga verkommt, beim nächsten ähnlichen foul ganz hart durchgreifen und ein auch für die einfacheren gemüter in der EBEL ganz leicht verständliches exempel statuieren. und dieses knallharte exempel hat dann eben hebar getroffen.

    und dann wäre es nur folgerichtig, auch nachträglich keine gnade für hebar walten zu lassen, weil das bewusst gesetzte klare signal dann doch wieder nur verschwommen wahrgenommen worden wäre - die autoritätsfrage muss nicht notwendig gestellt werden.

    und eine wiederaufnahme des verfahrens zu lasten von lukas, um proportionalität zwischen seiner sperre und der sperre danach für hebar herzustellen, wäre nach sämtlich mir bekannten verfahrensordnungen unzulässig, weil keine neuen tatsachen im fall lukas gegen ihn zutage getreten sind.

    glück für lukas, würde ich sagen. wäre hebars foul gegen puschnik vor dem foul von lukas an gratton vom strafsenat zu verhandeln gewesen, wäre vielleicht hebar mit einer vergleichbar milden sperre davon gekommen und lukas hätte das volle schmalz ausgefasst.

  • Rafael Rotter 16 Spiele gesperrt

    • VincenteCleruzio
    • 8. Dezember 2010 um 12:42
    Zitat von Elbart

    Der liegt wohl auf dem gleichen Server wie die Spielerpunkteliste.
    Da kannst nur auf WikiLeaks hoffen. ;)


    ja, wenn dieser katalog so geheim ist! deshalb habe ich eben an die EBEL eine Mail geschickt, wikileaks zuvorzukommen und mir dieses geheimpapier hochoffiziell auszuhändigen.

  • Rafael Rotter 16 Spiele gesperrt

    • VincenteCleruzio
    • 8. Dezember 2010 um 12:26
    Zitat von mejokim


    Meinst du diese hier?


    danke, habe ich gemeint, weil ja in der auch hier im forum zitierten presseaussendung über die sperre von rotter wörtlich steht:

    "Nach den Bestimmungen liegt ein Verstoß gegen Regel 550f auszugehen. Nach dieser Bestimmung ist schon bei einem absichtlichen Berühren eines Offiziellen mit Stock oder Händen mit Matchstrafe vorzugehen. Nach dem Regulativ der Erste Bank Liga ist ein solches Vergehen mit einer Sperre von 8 bis 32 Spielen zu ahnden."

    im angesprochenen regulativ selbst freilich finde ich nichts, wonach "ein solches Vergehen" mit einer "Sperre von 8 bis 32 Spielen zu ahnden" wäre.

    in diesem regulativ wird in § 33 "Zusätzliche Disziplinarmaßnahmen" allerdings auf einen "EBEL-Strafenkatalog" verwiesen (Abs 5): "Der Strafrahmen für zusätzliche Sperr- und Geldstrafen ergibt sich aus dem EBEL-Strafenkatalog."

    weil mir tante google nicht weiterhelfen konnte, erneuere ich meine bitte um einen link zu diesem "EBEL-Strafenkatalog". grazie, mille.

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