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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Neue Eishalle für Klagenfurt

    • VincenteCleruzio
    • 2. März 2011 um 17:13
    Zitat von ZigaretteDanach


    ändert aber nichts an meiner aussage.


    noch braver geschrieben!

    das riecht geradezu nach einer prämie und belobigung beim nächsten "kampfposterschreiberthing" durch unseren "nlp-trainergehirnsprachprogrammierungsführer".

    genau so gemacht, wie wir das im grundkurs "gehirnsprachprogrammierung für kampfschreiber in internetforen" gelernt haben:

    "Geh nie konkret auf Kritik ein, sondern wiederhole/bestärke die kritisierte Aussage mit einer positiven (Schein)Antwort"

    vincente (im namen und auftrag der fpö/fik-parteiakademie, abteilung "kampfpostingzentrale")

  • Neue Eishalle für Klagenfurt

    • VincenteCleruzio
    • 2. März 2011 um 16:42
    Zitat von ZigaretteDanach

    ich bin ja nur froh das in restösterreich die eishallen nur so aus dem boden schiessen und im wirtschaftlich am boden liegenden kärnten passiert nichts. bin ich echt beruhigt das es in oö, wien, stmk usw eishallen en masse gibt und die vereine jede woche in einer anderen 5000+ zuschauer fassenden halle einlaufen.


    sehr brav gepostet und das "dass" diesmal wirklich konsequent mit "das" geschrieben, so wie es unser analphabetisches zielpublikum erwartet!

    vincente (im namen und auftrag der fpö/fik-parteiakademie, abteilung "kampfpostingzentrale")

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 1. März 2011 um 13:49
    Zitat von devil


    ... Hat wer die Telefonnummer von Malkoc?


    ja.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 1. März 2011 um 11:15
    Zitat von iceman

    ist erst ab dem halbfinale verboten.


    eine Anzeige ist immer unzulässig, wenn das Foul, wie hier, vom Schiedsrichterteam bereits geahndet worden ist - der Strafsenat muss sich mit solch einer Anzeige nicht befassen (darf sie in den Papierkorb werfen).

    ab dem Halbfinale ist auch die Anzeige eines nicht geahndeten Fouls nicht mehr zulässig (darf sie ebenso in den Papierkorb werfen).

  • Wer hat die beste Signatur?

    • VincenteCleruzio
    • 1. März 2011 um 10:31

    für mich als kalabrischen kac-fan und liebhaber des un- und hintersinns (nicht "hirtersinns") eindeutig iceman: "es gilt wie immer die kac-vermutung."

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 1. März 2011 um 10:17
    Zitat von Eiskalt

    "pflichtgemäß dürfen" ist auch eine ?gewollt? schwammige Formulierung und für mich per se ein Widerspruch. Da es über diese Pflichten anscheinend keine hinreichende Transparenz gibt, bleibts willkürliche Auslegungssache.

    Eigentlich müsste explizit stehen, daß bei einer gewissen Schwere des Vergehens der Strafsenat sich mit dem Vergehen beschäftigen muss unabhängig von Anzeige, Schiedsrichterentscheid und Verletzungsfolge.
    Alles andere ist in heutigen Zeiten (youtube, video on demand und Kameras in jeder Eishalle) unprofessionell und stümperhaft und schadet langfristig nur der Liga selbst. Sich fadenscheinig hinter Formalien zu verstecken um sich vor Entscheidungen und Arbeit zu drücken kann nicht funktionieren...

    ich könnte als gelernter jurist mit dem "pflichtgemäßen Ermessen" schon leben - würde deinen vorschlag aber auch bevorzugen - und, wie ich deinen äußerungen entnehme, scheint der strafsenat dieses ermessen bei "Fouls von Spielern an Spielern" auch nicht "willkürlich" auszuüben im sinne von: "Gleiches ungleich" zu behandeln und zu ahnden.

    1. er sanktioniert "mit zusätzlichen Disziplinarmaßnahmen" grundsätzlich nur ganz besonders schwere fouls, die verletzungen zur folge haben.

    diese linie in ein statut zu gießen und die pflicht zu "zusätzlichen Disziplinarmaßnahmen" zu normieren, wäre nicht schwer, aber wegen des unbestimmten begriffs "besonders schweres foul" mit verletzungsfolge auch nicht immer ganz eindeutig. mit solch unbestimmten begriffen zu leben, ist allerdings möglich, auch für die nichtmitglieder des strafsenats. hilfreich wäre dafür, dass die entscheidungen des strafsenats samt begründungen publiziert und zum nachlesen archiviert werden, was auch gut für die konsequente verfolgung "der eigenen linie" wäre.

    was mich als juristen daran freilich irritiert: warum sind im "EBEL Strafenkatalog" und in der/in dem "ÖEHV- Disziplinarordnung/IIHF Regulativ" auch für "Vergehen ohne Verletzungsfolgen" "zusätzliche Disziplinarmaßnahmen" (Sperren) usw vorgesehen, wenn der strafsenat diese vergehen nicht "zusätzlich" sanktioniert? kommt man damit nur einer verpflichtung gegenüber der IIHF "auf dem Papier" nach?

    2. er verhängt "zusätzliche Disziplinarmaßnahmen" bei von den schiedsrichtern geahndeten vergehen nur dann, wenn die schiedsrichter eine "Matchstrafe" verhängt haben.weil die schiedsrichter das Reichelfoul ua mit einer spieldauerdisziplinarstrafe, aber eben nicht mit einer matchstrafe geahndet haben, hat sich der strafsenat mit ihm nur "ausnahmsweise" wegen der besonderen "Schwere des Vergehens" befasst und als nichtsanktion ein "Shakehands" verhängt.

    auch das ist "eine linie", die nicht den "Willkürverdacht" nährt.

    der strafsenat interpretiert § 33 Abs 1 Grundregeln bis hierher also sehr restriktiv und sollte das auch einmal der eishockeyöffentlichkeit gegenüber deutlich aussprechen.

    3. er vehängt "zusätzliche Disziplinarmaßnahmen" bei vom schiedsrichterteam "ungeahndeten" vergehen - wobei das "zusätzliche" hier sprachlich eigentlich keinen Sinn macht - gleichsam als kompensation dafür, dass die mannschaft des foulenden spielers während des spiels keine "numerische unterlegenheit" hinnehmen musste - in den genuß dieser "kompensation", aber das lässt sich schwer vermeiden, kommen freilich meist andere teams, gegen die der spieler während der sperre nicht antreten darf.

    welche kriterien hier für die verhängung "zustälicher Disziplinarmaßnahmen" angewendet werden (das foul wäre einer match-, spieldauer- oder fünf-minuntenstrafe würdig gewesen?), entzieht sich völlig meiner kenntnis.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 22:48
    Zitat von Eiskalt

    Auszug aus der KLEINEN ZEITUNG:

    Erst wenige Sekunden vor Spielende kam es zum Eklat: Johannes Reichel checkte Zagrebs Frank Banham an der Bande. Fair und damit den Regeln entsprechend. Die Antwort des Legionärs war ein Stockschlag unter die Kniekehle des Widerparts. Worauf sich der sonst besonnene KAC-Verteidiger mit einem brutalen Stockschlag revanchierte.
    Eine Aktion, die vom Schiedsrichterduo Falkner & Gebei eher milde bestraft wurde. Für Banham wurden lediglich vier Strafminuten (wegen übertriebener Härte) und für Reichel eine Spieldauer-Disziplinarstrafe vermerkt. Laut Experten hätten sich jedoch beide, zumindest aber Reichel, eine Matchstrafe verdient.
    Eine Ansicht, die auch der in der Stadthalle anwesende Vorsitzende des Strafsenates, Karl Korentschnig, vertrat. Angesichts der Schwere des Vergehens hat sich der Strafsenat, obwohl laut Reglement gar nicht vorgesehen, damit beschäftigt - und eine diplomatische Lösung gefunden: Banham & Reichel wurden vor dem heutigen Spiel in Zagreb lediglich zu einem Shakehands "verdonnert". Damit ist die Sache abgehakt. Warum es keine Strafen gab? Es seien schließlich nur die beiden Vereine davon betroffen, sagte Korentschnig.

    mit "LEI LEI" hast Du die Sache treffend betitelt, wenn Korentschnig von der Kleinen Zeitung richtig wiedergeben wird: Der Strafsenat hat sich mit der Sache befasst, obwohl laut "REGLEMENT gar nicht vorgesehen", aber wegen der "Schwere des Vergehens" hat er es trotzdem getan und als "Sanktion" ein "zwangsweises Händeschütteln" verordnet, was im "REGLEMENT" freilich ebenfalls nicht vorgesehen ist.

    Inzwischen neige ich echt Deiner zweiten These zu (nicht der mit dem "toten Recht"): Ein Jusstudent im ersten Semester, der in einer Anfängerübung diesen Sachverhalt an Hand des "REGLEMENTS" so löst, bekommt keinen Übungsschein. So einfach ist das.

    Korentschnig hätte die Entscheidung des Strafsenats, keine "zusätzliche Disziplinarmaßnahme" zu verhängen, korrekterweise so begründen müssen: "Der Strafsenat hält sie nicht für erforderlich". Den "Mumm", die Entscheidung auf "keine zustäzliche Disziplinarmaßnahme für das Reichelfoul" so zu kommunizieren, hat er anscheinend nicht gehabt. Deshalb zur Ablenkung auch der Schmontzes mit dem Handshake.

    Zitat von seanton

    ktz

    Dabei sind die ersten drei Absätze des § 33 Grundregeln (REGLEMENT) eigentlich nicht schwer zu verstehen:

    Der Absatz 1 handelt davon, dass Strafsenat der EBEL nach pflichtgemäßem Ermessen für jedes Vergehen eine "erforderliche zusätzliche Disziplinarmaßnahme" verhängen darf (von sich aus oder wenn ihm das Vergehen berechtigterweise von einem Verein angezeigt worden ist). Ob, und wenn ja, welche Sanktion das Schiedsrichterteam für das Vergehen bereits verhängt hat, spielt nach dem Wortlaut dieser Bestimmung für die "erforderliche zusätzliche Disziplinarmaßnahme" keine wie immer geartete Rolle.

    Wie Eiskalt aber dargelegt hat, scheint der Strafsenat nur bei gar nicht geahndeten und bei mit einer Matchstrafe geahndeten Vergehen von sich aus aktiv zu werden, den Sachverhalt zu untersuchen und, falls nach seinem pflichtgemäßen Ermessen "erforderlich", zusätzliche Disziplinarmaßnahmen (Sperren, Geldstrafen usw) zu verhängen. und nach diesem Artikel in der KTZ das auch nur, wenn das Vergehen eine "Verletzung" zur Folge hat (steht auch nirgends im "REGLEMENT", dass das nur bei Verletzungsfolge möglich ist, zumal, wie unten beim Stockschlag gleich gezeigt wird, auch für Vergehen ohne Verletzungsfolge Sperren usw angedroht sind).

    Die jeweils vorgesehenen Sanktionsrahmen sind im "Disziplinarstatut" nach dem Vorbild ähnlicher Bestimmungen der IIHF geregelt, werden aber vor den Augen der breiten Öffentlichkeit verschlossen gehalten. Bei Stockschlag mit Verletzungsfolge ist ein Strafrahmen von "4 bis 16 Soielen Sperre" vorgesehen. Bei einem Stockschlag ohne Verletzungsfolge ein Rahmen von " 2 bis 8 Spielen Sperre".


    Die Absätze 2 und 3 handeln hingegen "ausschließlich" vom Anzeigerecht der Vereine (haben aber nichts mit dem Recht des Strafsenats, zusätzliche Disziplinarmaßnahmen zu verhängen zu tun):

    Nach Abs 2 dürfen Vereine ein Vergehen dann nicht dem Strafsenat anzeigen (und er muss sich mit einer solchen Anzeige nicht befassen), wenn das Vergehen vom Schiedsrichterteam bereits während des Spiels geahndet worden ist (mit welcher Sanktion ist egal). Durch Umkehrschluss ergibt sich, dass Vereine also nur "ungeahndete Vergehen" anzeigen dürfen.

    Und Abs 3 schränkt den Anwendungsbereich des Abs 2 weiter ein für die Zeit ab den Halbfinalspielen in den Playoffs: Ab den Halbfinalspielen dürfen Vereine auch ungeahndete Vergehen nicht mehr anzeigen.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 20:34
    Zitat von Eiskalt

    Er könnte es, er sollte und müsste auch.

    Entweder ist die zitierte Passage offiziell totes Recht oder die Zuständigen kennen die Regeln nicht. Wie ist es anders zu erklären, daß Korentschnig bez. Trattnig/Scofield meinte: "Uns sind die Hände gebunden"?

    Und warum sollte diese Praxis plötzlich ausgerechnet in game 1 der PO umgestellt werden?

    "Uns sind die Hände gebunden ... Wir dürfen erst ab einer Matchstrafe zusätzliche Disziplinarmaßnahmen verhängen", wurde Korentschnig von der Kleinen Zeitung nach dem Trattinigfoul an Scofield zitiert. Und Pilloni hat deswegen eine Umkehr in der Spruchpraxis des Strafseants angeregt. "Laut KAC-Manager Oliver Pilloni müsste die Liga aktiv werden, der KAC könne aufgrund der verhängten Strafe nichts unternehmen" (weil das Anzeigerecht verwirkt ist nach § 33 Abs 2 Grundregeln, wenn das Schiedsrichterteam bereits eine Sanktion verhängt hat).

    Diesen juristischen Schwachsinn Korentschnigs habe ich schon damals negativ kritisiert, weil dürfen "tätens" jedes Foul mit "zusätzlichen Disziplinarmaßnahmen" sanktionieren, egal ob es mit einer 2-Minuten-, 5-Minuten-, Spieldauer- oder Matchstrafe oder gar nicht geahndet worden ist, sofern es sich um ein Foul gehandelt hat, das eine "zusätzliche Disziplinarmaßnahme" erfoderlich macht - steht so in § 33 Abs 1 Grundregeln drinnen. Meiner Meinung nach "müsste" der Strafsenat sogar die im Einzelfall "erforderliche zusätzliche Disziplinarmaßnahme" verhängen, weil ihm ein "pflichtgemäßes Ermessen", aber kein "freies" Ermessen" eingeräumt worden ist.

    Irgendwann sollte diese Spruchpraxis aufgeben werde, auch wenn es weniger Arbeit macht, nur bei einer "Matchstrafe" aktiv zu werden. Und bei einer "nur Spieldauerdisziplinarstrafe" (oder noch geringeren Strafe) passiv zu bleiben, selbst wenn die Schiris zu Gunsten des Täters völlig daneben gegriffen haben.

    Jetzt ist sicher der denkbar ungünstigste Zeitpunkt für diesen Wechsel der Spruchpraxis, während des Grunddurchgangs aber auch. So etwas gehört vor Beginn einer neuen Saison vereinbart und allen Meisterschaftsteilnehmern im vorhinein mitgeteilt. Sowohl das Trattnig/Scofield-, als auch gestern das Reichel/Banham-Foul wären geeignete Anlassfälle, darüber wenigstens nachzudenken.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 19:09
    Zitat von Elbart

    Als Vollzeitpassivforist muss ich einen Einwurf ---äh Puckdrop loswerden:
    Zagreb kann leicht auf die Anzeige verzichten, denn dieses Möglichkeit hatten sie sowieso nicht. Weder Zagreb bzgl. Reichel noch KAC bzgl. Banham, da beide Vergehen durch die Schiris im Spiel bestraft wurden.
    Und *poof*.


    so ist es - wenigstens einer liest das GROSSGEDRUCKTE - (§ 33 Abs 2, siehe oben posting # 165).

    "(2) Anzeigen eines Vereines sind nur möglich, wenn Vergehen vom Schiedsrichterteam nicht geahndet worden sind.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 18:55

    DER STANDARD wird - so wie vom "Tierschützer-Prozess" in Wiener Neustadt - auch vom Kultererprozess live berichten. Und zwar morgen hier: http://derstandard.at/1297819134816/…-aus-Klagenfurt

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 18:43
    Zitat von Petz


    ... Groß schreiben wird laut Forums Nettiquette als schreien verstanden.

    war nicht mehr als der versuch, die aufmerksamkeit einiger user auf so nebensächliche dinge wie die "Grundregeln für die Durchführung der Meisterschaft der Erste Bank Eishockey Liga - Gültig ab der Saison 2010/11" zu lenken. sonst schreibe ich eh fast immer klein, was gelegentlich auch schon bekrittelt worden ist.

    aber jetzt zum wichtigen.

    von Eiskalt (grazie) nehme ich mit: der strafsenat pflegt ein foul, das von den schiedsrichtern bereits mit einer spieldauerdisziplinarstrafe geahndet worden ist, nicht für weitere "disziplinäre maßnahmen" aufzugreifen (auch wenn die "Grundregeln" dies zuließen). und zwar unabhängig davon, wie schwer das foul gewesen ist und ob die spieldauerdisziplinarstrafe auch eine ausreichende sanktion darstellt oder ob eine matchstrafe angebracht gewesen wäre.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 17:45

    DER STANDARD

    Wien - Am Dienstag geht die Causa Hypo Alpe Adria in die erste Runde. Auf der Anklagebank sitzen Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer sowie der Ex-Chef der Hypo-Österreich (HBA), Gert Xander, und Ex-HBA-Manager Albin Ruhdorfer. Xander ist heute im Vorstand der Kärntner Landesholding, Ruhdorfer führt die FKF Forstverwaltung, die der Flick Privatstiftung gehört. Die drei werden der Untreue (Ruhdorfer: Beihilfe) beschuldigt, die Höchststrafe dafür beträgt zehn Jahre.

    Der Vorwurf: Sie hätten 2005 bzw. 2006 unbesicherte Kredite von rund 2,2 Millionen Euro vergeben. Jenen über rund zwei Millionen an die 2006 pleitegegangene Styrian Airways (an der ab Juni 2005 die landeseigene Kärntner Tourismusholding beteiligt war) und jenen an Detektiv Dietmar Guggenbichler, der rund 150.000 Euro bekam. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück, und es gilt die Unschuldsvermutung.

    Kulterer wirft der Staatsanwalt, Andreas Höbl, zudem Falschaussage im Kärntner U-Ausschuss 2007 zum Verkauf der Ex-Landesbank an die Bayern vor. Er sagte damals, "vor dem 19. Februar 2007 hat es noch gar keine Idee einer Beteiligung der BayernLB (...( gegeben. (...) Das erste Dreiergespräch zwischen Tilo Berlin, Werner Schmidt (Ex-BayernLB-Chef; Anm.)" und ihm, Kulterer, habe es "erst im März 2007 gegeben". ...

    "Neun Verhandlungstage hat Richter Norbert Jenny vorerst ausgeschrieben - die Zeugenliste (22 Zeugen hat allein die Staatsanwaltschaft beantragt) liest sich spannend. So sollen neben Kärntens ÖVP-Chef Josef Martinz oder BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner oder Grawe-Chef Othmar Ederer auch Ex-BayernLB-Chef Schmidt und Ex-Hypo-Chef und Investor Berlin gehört werden. Dass die zwei Letztgenannten aussagen, ist angesichts der laufenden Ermittlungen der bayerischen Justiz gegen sie aber eher unwahrscheinlich.

    Bei beiden Krediten geht der Ankläger davon aus, dass deren Uneinbringlichkeit von vornherein klar war - die Angeklagten bestreiten das. Kulterer meinte zuletzt, die "Kreditvergabe war damals wirtschaftlich vertretbar".

    "Flügellähmung nicht kuriert

    Der damalige Landeshauptmann Jörg Haider war in beide Fälle involviert. Er hat die Kredite sozusagen entriert. Wie das in Sachen Styrian Airways lief, erschließt sich aus einer E-Mail Haiders vom 18. Juli 2005 um 10. 45 Uhr: "Sehr geehrter Herr Dr. Kulterer, lieber Wolfgang! Bezugnehmend auf unsere Vereinbarungen ersuche ich Dich, der Styrian Airways AG einen Kontokorrentrahmen von zwei Mio. Euro so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen." Das geschah denn auch; ohne förmlichen Kreditantrag, ohne Kreditvertrag, ohne Stellungnahme des Kreditrisikomanagers, ohne Sicherheiten.

    Zu diesem Zeitpunkt war die Flügellähmung der 2002 gegründeten Fluggesellschaft längst bekannt; vier Kapitalerhöhungen (um fast vier Mio. Euro) hatte sie allein zwischen Juni 2004 und Juni 2005 gebraucht, um zu überleben. Die Grazer Stadtwerke nahmen denn Anfang 2006 von einem Einstieg in die AG Abstand: Gutachter Fritz Kleiner hatte für 2006 bis 2008 zusätzlichen Kapitalbedarf von 34 Mio. Euro nur für die Aufrechterhaltung des Betriebs errechnet.

    Auch in der Hypo war der Zustand der Airline offenbar bekannt, laut einem internen Aktenvermerk von Juli 2005 wurde die Bonität des Unternehmens mit 4a - "mangelhaft" - bewertet. Schon im Juni hatte ein Banker nach einem Telefonat mit dem Chef der Kärtner Tourismus Holding Reinhard Zechner (er war auch im Styrian-Aufsichtsrat) notiert, dass es "lt. Telefonat mit Zechner keine wie immer geartete Garantie gibt. Kulterer habe gemeint, da werde man in den sauren Apfel beißen müssen und de facto blanko vorgehen müssen".

    Das Ende vom Lied: Bis 6. Oktober 2005 flossen 2.008.985,51 Euro aufs Styrian-Girokonto, das Geld wurde fast zur Gänze für die Bedienung von überfälligen Verbindlichkeiten verwendet, um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Hypo sah es nicht mehr. Am 27. März 2006 wurde der Konkurs über Styrian eröffnet."

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 17:38
    Zitat von MacStasy


    ... Der Hund liegt da wohl eher schon in den Regeln begraben, nämlich, dass der Strafsenat nur bei Matchstrafen von sich aus tätig werden muss.

    steht in welcher bestimmung der

    Grundregeln für die Durchführung der Meisterschaft der
    Erste Bank Eishockey Liga
    Gültig ab der Saison 2010/11 ???????

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 17:07
    Zitat von Eiskalt

    Also so wie ich das im Replay auf servus TV seh schlägt Banham im Affekt nach dem aus der Perspektive nicht eindeutig fairen/unfairen Check Richtung Kniekehle linkes Bein und trifft Reichel am Eisschuh rechtes Bein. Der Hieb, auch wenn fast im Liegen ausgeführt ist auch keineswegs eine Liebkosung.

    unterschreibe alles, bis auf den "nicht eindeutig fairen/unfairen check" von reichel: reichel hält seinen stock mit beiden händen und stößt ihn von hinten kommend in den rücken von banham, worauf banham zu boden geht: ein crosscheck, wie aus dem lehrbuch. den stockschlag von banham hätte ich, weil ein revanchefoul, mit fünf minuten plus spieldauer geahndet.

    Zitat von Eiskalt

    Reichel dreht sich um zieht voll durch und trifft seinerseits Banham in der Region Ellbogenschutz, sicher nicht direkt am Körper und unter Umständen am Unterarm. Das er es im Affekt macht ist aus meiner Sicht ein Milderungsgrund. Bei einer Verletzung Banhams wäre zweifelsohne eine Strafe fällig.

    reichel zieht beidhändig voll durch und zielt und trifft den im aufstehen begriffenen und noch am boden knieenden banham exakt auf die hand: für solch einen heftigen, noch dazu, revanchestockschlag kann es nur die matchstrafe geben - gleichgültig, ob banham jetzt verletzt ist oder nicht.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 16:23
    Zitat von Haxo

    Sehr gute Entscheidung des Strafsenats, man wahrt somit eine gewisse Konsistenz bei den Entscheidungsfindungen über die Saison gesehen, und Banham ist ganz einfach selber schuld, Reichel handelt ja nur im Affekt. Und wenns einen Villacher treffen würde, würdns wieder schön jammern, die blauen Gnome!


    du bist durchschaut, @schnackselhaxl! z´wegen der stimmung war´s, dieses posting, gib´s zua!

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 16:14
    Zitat von sohngottes21


    ...


    "Der Grund dafür ist, dass der Schiedsrichter das Vergehen im Spiel bestraft hat und es daher zu keiner zusätzlichen Strafe für den KAC Verteidiger kommt."
    https://www.hockeyfans.at/c/6/hockeyfans…er-reichel.html


    danke, aber das ist keine offizielle aussendung des strafsenats, der sich - aber das ist jetzt nur eine interpretation meinerseits - laut dieser "pressemeldung" gesagt haben dürfte,

    weil zagreb keine anzeige erstattet hat,muss sich der strafsenat deswegen nicht mit der sache nicht befassen, und

    weil reichel im spiel ohnedies bestraft worden ist, bedarf dieses foul von reichel - handverletzung banhams hin oder her - nach dem "pflichtgemäßen ermessen" des strafsenats keiner (zusätzlichen) disziplinären maßnahme - konsequentes vorgehen schaut insbesondere nach der in der heurigen saison eingeschlagenen linie des strafsenats anders aus.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 16:00
    Zitat von Goose

    Also für mich ist das jetzt nicht ganz nachvollziehbar

    da versucht man sich als Strafsenat zu etablieren, und dann sowas, (und blöderweise triffts auch einen österreichischen Verein ;))

    Und die Begründung ..... echt lächerlich.

    Kann da echt nur den kopf schütteln


    wo kann man "die begründung" nachlesen? bitte, danke.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 15:38

    Übrigens: Stockschlag ohne Verletzung ist im Strafenkatalog mit "2 bis 8 Spielen" Sperre bedroht; Stockschlag mit Verletzung mit einer Sperre von "4 bis 16 Spielen".

    Weiß jemand, ob Banham verletzt ist?

    Zitat von w.p.14

    ganz ehrlich.
    dem schiri oder den schiris kannst die schuld nit geben.
    die haben nicht die möglichkeit unserer vielen wiederholungen, ich habs in der halle auch nicht genau gesehen obwohl ich freie sicht in die ecke habe.

    und, damit ich die vielen villacher hier beruhigen kann, ich wäre sehr dafür das der strafsenat in einem solchen fall trotzdem einschreiten kann.
    reichel gehört für die aktion gesperrt - keine frage.
    das dies jetzt nicht passiert liegt an den statuten - die wurden aber nicht für den kac gemacht - das sei hier auch erwähnt.

    zeig mir bitte die statuten, und zwar ganz genau, in denen angeblich steht, dass der strafsenat hier nicht einschreiten darf/kann/soll/muss. Danke im Voraus.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 15:29
    Zitat von R.Bourque


    haha.


    die 16 spiele sperre für rotter waren definitiv nicht an der untergrenze des strafenkatalogs (8 bis 32 spiele strafrahmen).

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 15:13
    Zitat von R.Bourque

    unagenehme fragen? von wem? von der zahlreichen kritischen journaille?....

    ich hab da eher an andere EBEL-Vereine gedacht, deren Spieler vom EBEL-Strafsenat heuer schon zT exemplarisch abgestraft worden sind wie an Ljubljana, Linz und die Capitals.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 15:03
    Zitat von R.Bourque


    pflichtgemäß wird der unbezahlte strafsenat gepflegt drauf scheissen, allfällige "und wenn wir's anzeigen"-Anfragen von Zagreb mit einem lächelnden, "Dann sperren wir euch den banham auch" beantworten und sich hinter "Dos homma mir noch nie gmocht, ein tahtsahhenentschediung (sic!) eines Referees zu overrulen" verstecken. Ich habe gesprochen. Und mir ist reichle sowas von wurscht , aber unter diesem Umständen ist die EBEL einfach nicht mehr anzuschauen, wenn am boden liegende Spieler ohne konsequenzen mit dem schläger verdroschen werden dürfen. das ist unwürdig.

    ich wäre mir da nicht sicher, dass da noch im laufe des heutigen tages oder der heutigen nacht "nichts mehr kommt" vom strafsenat. dieses foul war "das thema" in der SERVUS TV nachbetrachtung des spiels kac - khl zagreb und damit einer breiten öffentlichkeit vorgestellt: wegschauen geht definitiv nicht, ohne sich nicht unangenehme fragen gefallen lassen zu müssen insbesondere in richtung "konsequenz" während der gesamten meisterschaft - der level an sperren für ähnlich derbe fouls ist heuer ja, und meiner meinung nach auch zu recht, deutlich nach oben gesetzt worden.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 14:29
    Zitat von Meandor

    @Vincente
    Blind bin ich aber noch nicht. ;)


    bist du dir da ganz sicher? ;)

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 14:23
    Zitat von KönigAllerClubs

    Meinen Infos zufolge kann keine Sperre mehr gegen Reichel ausgesprochen werden, da das Foul bereits geahndet wurde.
    Morgen gibt es angeblich ein Shakehands zwischen den beiden. Hat er nochmal Glück gehabt der Reichel Jo.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

    deine angaben sind tatsächlich ohne jede gewähr.

    der umstand, dass gegen reichel während des spiels bereits eine strafe ausgesprochen worden ist, hindert nur die anzeige durch zigzag zagreb: siehe oben das posting # 116 von cinderella, die dankenswerterweise, aber wieder einmal vergeblich die einschlägige und auch gar nich sooooooooo schwer zu verstehende bestimmung, nämlich § 33 der "grundregeln der ebel" abgedruckt hat.

    "§ 33 Zusätzliche Disziplinarmaßnahmen


    (1) Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des EBEL-Strafsenates nach Abschluss eines Spieles jeden im Verlauf dieses Spieles sich ereignenden Vorfall zu untersuchen und Ermittlungen anzustellen sowie zusätzliche Strafen gegen EBEL-Vereine und Spieler auszusprechen.

    (2) Anzeigen eines Vereines sind nur möglich, wenn Vergehen vom Schiedsrichterteam nicht geahndet worden sind.

    (3) Ab Beginn des Halbfinal-Playoffs sind Anträge auf Ergreifung zusätzlicher Disziplinarmaßnahmen nach Regel 510 des Regelbuches des IIHF nicht mehr möglich."

    Die Bestrafung von Reichel während des Spiels ändert nichts daran, dass nach § 33 Abs 1 Grundregeln der EBEL-Strafsenat auch diesen Vorfall "nach pflichtgemäßem Ermessen untersuchen muss und Ermittlungen anzustellen und zusätzliche Strafen (gemeint: "disziplinäre Maßnahmen" wie Sperren) auszusprechen hat".

    bin schon neugierig, wie "pflichtgemäß" der EBEL-Strafsenat dieses Ermessen ausüben wird.

  • 1.R.: Klagenfurter AC-KHL Medvescak Zagreb (Spiel 1)

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 11:29
    Zitat von Nussi

    Sollte normalerweise das Saisonende bedeuten, mit dem Stock derart hinzudreschen und das nach dem Spielende geht gar nicht.


    das waren noch zeiten, als ein ressmann für seinen legendären von weit über dem kopf nach unten durchgezogenen "bihänder" to the head or neck area von sedlac in den play offs satte "4 spiele" ausgefasst hat.

  • Auweh, Uwe...

    • VincenteCleruzio
    • 28. Februar 2011 um 01:04
    Zitat von quasidodo

    Leider führt dieser ORF-Artikel nicht aus, aus welchen Gründen die Korruptionsstaatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Uwe gern aus dem Lande Kärnten hinausverlegt haben will.
    Auch wenn nicht allzuviel Phantasie nötig sein dürfte um sie zu erraten, kann man solche Anträge einsehen?

    http://steiermark.orf.at/stories/501182/


    nur wer das recht hat, die akten einzusehen, kann auch den antrag der korruptionsstaatsanwaltschaft sehen. nach der entscheidung des für diesen antrag zuständigen oberlandesgerichts graz werden wir vielleicht durch eine pressemitteilung erfahren, aus welchen gründen der delegation zum landesgericht graz zugestimmt oder eben nicht zugestimmt worden ist.

    die öffentlichkeitsarbeit der justiz ist stark verbesserungsbedürftig. frau minister b.o. hat bereits angekündigt, den einschlägigen erlass zu überarbeiten und mehr information für die öffentlichkeit zu ermöglichen.

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