danke für die info.gut möglich, dass sich das olg graz eine entscheidung in der sache selbst, vor allem hinsichtlich der strafe ersparen wollte. ....
caro @rubocuori,
du wirst nachhaltig bestätigt von florian klenk im neuen FALTER, der sowohl das Protokoll über die Hauptverhandlung, als auch die Berufungsentscheidung des OLG Graz lesen konnte. Keine Rede von einer "verbotenen Überraschung" des Uwe Scheuch!
Laut Richter Liebhauser-Karl hat Scheuch "das Schmiergeld ganz allgemein gefordert. Damit sei der Tatbestand bereits erfüllt. Scheuch habe aber darüber hinaus auch die Durchführung zweier konkreter Amtsgeschäfte in den Raum gestellt: Die Befürwortung der Einbürgerung sowie die Befürwortung einer Millionenforderung durch das Land.
Hier hakte Scheuchs Anwalt Böhmdorfer ein. Der Vorwurf, Scheuch habe eine Förderung in Aussicht gestellt, sei in der Anklage nicht enthalten und in der Verhandlung nicht zur Sprache gebracht worden. Scheuch sei ´überrascht´worden.
So sieht es auch das Oberlandesgericht. Doch die ´Überraschung´ ist schlicht faktenwidrig, wie nun ein Blick in das Protokoll der Hauptverhandlung zeigt. Richter Liebhauser-Karl hat Scheuch explizit darauf hingewiesen, dass er auch wegen anderer ´Rechtshandlungen´ verurteilt werden könnte. Scheuchs Anwalt erreichte daraufhin eine Sitzungsunterbrechnung von 15 Minuten, und er beantragte, dass Scheuch zu den neuen Vorwürfen noch einmal einvernommen werde. Scheuch erklärte dem Gericht sodann:´Es wurde (mit dem Agenten der Russen) über keine konkreten Projekte und über (keine, Anm.) allfällige Förderungen des Landes gesprochen.´ Diese Aussage findet sich im OLG-Urteil nicht mehr."
Einmalig übrigens der Pressesprecher des Landesgerichts Klagenfurt, der Kritik an der Entscheidung des übergeordneten Oberlandesgerichts Graz geübt hat. "Hinter vorgehaltener Hand" wird von Klagenfurter Richtern von einer "politischen Entscheidung" des OLG Graz gesprochen und von einem "feigen Senat".
Hier der Artikel von Klenk:
https://twitter.com/florianklenk/s…6061824/photo/1
und
https://twitter.com/florianklenk/s…7268224/photo/1
In einem Punkt freilich sehe ich immer noch nicht ganz klar: Der Einwand von Verteidiger Böhmdorfer, dass das Fordern von Schmiergeld für die "Förderung der Investition" der Russen durch eine Subvention des Landes Kärnten nicht im Strafantrag erwähnt und damit nicht angeklagt war, hätte genau genommen, wenn darüber in der Hauptverhandlung gesprochen wird, zu einer Ausdehnung der Anklage auch auf diesen Sachverhalt führen müssen, damit dieser Sachverhalt dann in das Urteil aufgenommen werden darf (sonst mit Nichtigkeit des Urteils bedrohte Überschreitung der Anklage).
Es sei denn, die Anklage hat sich ganz allgemein darauf "beschränkt", die Bestrafung wegen Forderns von Schmiergeld "ganz allgemein" zu verlangen, dann wäre in der Hauptverhandlung nur ein "Illustrationsfaktum" dazu gekommen, wegen dem die Anklage nicht ausgedehnt werden hätte müssen.
Richter Liebhauser-Karl hat den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe (6 Monate) übrigens so begründet: Die Haft sei notwendig, denn "aufgrund des mangelnden Respekts vor dem Gesetz ist auszuschließen, dass der Rechtsbrecher auch ohne Strafvollzug sich bewehren werde." Florian Klenk befürchtet zum Schluss: "Das OLG Graz gibt Scheuch nun eine zweite Chance. Scheuch weiß jetzt, dass er sich zu resozialisieren hat. Wenn er gesteht ("Frau Rat, mir gebühren ein paar Tätschen für diese Dummheit!"), verlässt er den Gerichtssaal wegen der Milderungsgründe "Geständnis>" und "lange Verfahrensdauer" als freier Mann. Die Frechheit hätte gesiegt."