Das kommt immer auf den Ort des Gerichtsstandes an, oder? Der wird in der EBEL wohl in Österreich sein...?
Ist nicht der Vincente Jurist oder so? Hier würde ein wenig Aufklärung nicht schaden....danke im voraus.
Sorry, erst jetzt gesehen: Welches Recht auf einen Vertrag anwendbar und welches Gericht zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Territoriums, auf dem solch ein Vertrag abgeschlossen wird, hier also nach slowenischem Recht, für dessen Anwendung slowenische Gerichte zuständig sind.
Es sei denn, die Vertragspartner HDD Ljubljana und der Spieler Ulmer haben sich auf ein anderes Recht geeinigt und ein Schiedsgericht auch in einem anderen Territorium vereinbart, was die EBEL möglicherweise allen EBEL-Vereinen vorgeschrieben haben könnte. Ich habe keine Ahnung, ob das geschehen ist, und kann deshalb nichts zur Erleuchtung beitragen.