Beiträge von VincenteCleruzio
-
-
Du armer Teufel, es wird einem aber auch echt nix geschenkt heutzutage...
Ich möchte nicht wissen, in welche Wallung Dein blaues Blut geraten würde, wenn so fünf bis zehn Stinker regelmäßig zugleich einen fahren lassen würden, sobald Du beim Eingang zur Hütte an der Tirolerstraße durch diese Gruppe durchschreitest auf Deinem Weg zum Hockey.
-
-
Off topic, aber ich hab' kein besseres Platzerl gefunden. Zum Nachschauen bis Dienstag aus der “TV-Serie“ Kreuz und Quer die Doku vom Wissenschafts- und Medizinjournalisten Kurt Langbein “Wunder Heilung“ auch über seine eigene Krebserkrankung und Heilung. Prädikat sehenswert. GIS-Gebühren gut angelegt.
-
Eine allgemein gültige Aussage über alle Bezirks- und Landesgerichte war nicht die Intention.Der RH hat ein BG und ein LG mit besonders hohem bzw besonders niedrigem Rückstandsausweis und ein durchschnittliches BG ausgewählt und wollte nur wissen, wo die Ursachen für die eklatanten Unterlschiede zwischen diesen fünf Gerichten liegen: Eine Ursache der “unterschiedlichen Arbeitsstile der Richter“ = Fleiß/Faulheit ist laut RH eben die “aktive“/“passive“ Dienstaufsicht.
-
Frisch eingetroffen der Rechnungshofbericht über die "Steuerung und Qualitätssicherung in gerichtlichen Strafverfahren am Beispiel ausgewählter Gerichte".
Auf den Punkt gebracht: Je lascher die Dienstaufsicht über die Richter, desto länger dauern die Strafverfahren bei gleichbleibender Qualität.
-
Die Telekom(tochter) hat der Grazer ÖVP Wahlkampfagentur anscheinend auch noch die Scheinrechnung (im wahrsten Sinne des Wortes) "vor"geschreiben!
NEWS: "Wahlkampf-Agentur der Grazer VP verrechnete 2008 rund 120.000 Euro an Telekom-Tochter. Die Rechnung ist deckungsgleich mit der "Anleitung zur Rechnungsstellung", die per E-Mail vier Tage davor an VP-Geschäftsführer Bernd Schönegger gegangen war."
"Das liegt NEWS vor
Bisher bekannt war, dass die Ermittlungsbehörden bei Ex-Telekom-Austria-Manager Michael Fischer ein E-Mail mit der Empfängeradresse Schöneggers sichergestellt hatten. Der Inhalt: genaue Angaben für eine Rechnung an die mittlerweile stillgelegte Telekom-Tochter eTel über 99.800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das E-Mail ist datiert mit dem 9. Jänner 2008. Was bisher nicht bekannt war: Gerade einmal fünf Tage später, am 14. Jänner 2008, stellte eine Grazer PR-Agentur eine Rechnung an die eTel. Diese liegt NEWS vor. Sie ist mit den Angaben aus dem Mail praktisch deckungsgleich. Inklusive Steuer ergab sich sogar ein Rechnungsbetrag von 119.760 Euro. Bleibt noch zu erwähnen, dass am 20. Jänner 2008 in Graz die Gemeinderatswahl stattfand und diese PR-Agentur im Wahlkampf von ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl tätig war.
Die Ermittler haben unter anderem die Agentur-Chefin und zwei frühere eTel-Manager einvernommen. Keiner von ihnen konnte vorerst einen Leistungsnachweis für die Rechnung vorlegen. Mehrere Aussagen scheinen einzelne der Beschuldigten darüber hinaus direkt zu belasten. So hat etwa Michael Fischer angegeben, vor dem Versand des Mails mit Schönegger telefoniert zu haben.
Gegen wen ermittelt wirdErmittelt wird gegen insgesamt sieben Personen wegen des Verdachts der Untreue – darunter Schönegger, die Chefin der PR-Agentur, Michael Fischer und Ex-Telekom-Boss Rudolf Fischer. Alle haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Schönegger, der übrigens Schriftführer im Justizausschuss des Nationalrats ist, hat erklärt, das E-Mail Fischers nie erhalten zu haben. Er habe davor auch “definitiv keinen Kontakt mit Michael Fischer” gehabt. Die ÖVP habe “ganz sicher” sämtliche Kosten im Gemeinderatswahlkampf 2008 selbst bezahlt. Gegen Bürgermeister Nagl wird nicht ermittelt. Die heutige Telekom-Spitze ist ihrerseits seit Jahren intensiv bemüht, Vorwürfen gegen ehemalige Manager auf den Grund zu gehen."
-
-
... Wann wurde das dritte Becken vom Maibachl gesperrt? ......
Das ist eine gemeine Fangfrage, weil das "dritte Becken" wurde 1. nicht gesperrt, sondern geöffnet; und 2. war das nicht der Maibachl, sondern - Gott hab´ ihn selig - der Udo Jürgens. -
Dass wir dem Machreich nicht einmal ein Tor schießen - der muss ja glauben, heute ist Weihnachten
Gute Ferndiagnose: Bei der Ehrenrunde nach einer Partie habe ich noch nie einen Hai so strahlen gesehen wie den Machreich heute.PS: @benny, das Höllerertor kannst Du Dir ja morgen auf Laolllala-TV anschauen.
-
Stand so im Live-Ticker.
Sei Ihm vergönnt.
Den Kaspe hätte ich es zugetraut, er ist gegen den Vau esse Vau immer hoch motiviert.

So haben es die Schiris wohl auch dem Stadionsprecher angesagt, ist erst zu Beginn des 3. Drittels korrigiert worden (einen Assistpunkt hat Kaasspitz aber verdient zugeschrieben bekommen): Wegen des Tiroler Wegs wäre es gewesen.
Tja, To-Do-Liste abgearbeitet, neben den Bullen und Capitalisti Viennese jetzt auch den Vau Esse Vau zum ersten Mal seit der Rückkehr in die EBEL besiegt. Und auch nicht Letzter des Grunddurchgangs geworden.
-
Tor durch Villacher Roland Kaspitz zum 1:0 für Innsbruck.
Nix Kaasspitz, der Höller war's.
-
Thomas und Jakob haben die Wende gebracht.Bravo.
-
Hart, aber gerecht. Die Ungarn um eine Klasse besser, die Haie kaum Chancen. Kris Beech hat es doch noch geschafft, wenigstens einmal Man of the Match zu werden. Weil er als einziger Hai ein Tor geschossen hat. Kaasspitz hat der Mannschaft gefehlt.Die Chance auf den letzten Platz des Grunddurchgangs für die Haie lebt.
-
-
Schreibt die DIE PRESSE.
"Die zum Teil schon seit Herbst 2009 laufenden, nun also im sechsten Jahr angekommenen Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sind zumindest in zwei Punkten im Stadium der „Enderledigung“. Nämlich in den Fällen „Buwog“ und „Terminal Tower“. Insgesamt ist der Komplex auf vier Sachverhalte angewachsen, da auch in Sachen „Postprivatisierung“ und „Novomatic“ ermittelt wird. Der Terminus „Enderledigung“ findet sich in einem der „Presse“ vorliegenden Schriftsatz des für Grasser zuständigen Oberstaatsanwalts Gerald Denk von der zentralen Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). ..."
[Blockierte Grafik: http://diepresse.com/images/uploads_580/8/f/5/4651253/nfvhng_1422626923829210.jpg]
Ja, dann: "Auf geht´s!"
-
... kann der bisher größte Villach-Mop in Znaim wenigstens ordentlich abfeiern!
[Blockierte Grafik: http://i1.ppfry.com/media/catalog/product/g/a/800x880/gala-loop-cotton-mop--deck-mop--gala-loop-cotton-mop--deck-mop--xwdhyf.jpg] -
Es ist nicht leicht ein Roter zu sein in diesen Tagen....
Du kannst kein Roter sein! Es ist immer leicht, ein Roter zu sein. Auch und gerade heute. In Wien und in Klagenfurt ("action pur"). -
Sodala, der EC VAU ESSE VU ist der Letzte auf der TO-DO-LIST der Haie, der seit der Rückkehr der Haie in die EBEL noch nicht vernascht worden ist. Möge am Sonntag auch diese Übung gelingen.
-
Tja viel fehlt nicht mehr

Geht's noch! Reiß Dich gefälligst z'samm.
-
Verglichen dazu, wie du seinerzeit auf den VSV eingetreten hast, als dieser am Boden lag, beatmen die Villacher Kollegen den KAC noch mit dem Ambubeutel

[Blockierte Grafik: http://www.toureal.de/wp-content/uploads/2012/04/Massage-mit-den-F%C3%BC%C3%9Fen-300x212.jpg]
Nur weil Du traditionelle Thaimassagen nicht von Fußtritten auseinanderhalten kannst, brauchst Du meinem Mandanten nicht mit Überresten vom Erste-Hilfe-Kurs ("Ambubeutel") daherkommen. Weil´s wahr ist!
-
Ich kann die Argumentation zwar zu 100% nachvollziehen, aber gerade in den von Dir angesprochenen Extremfällen, finde ich das Rechtssystem diesbezüglich auch nicht "richtig". Wenn ich jemanden in den Kopf schieße, dann habe ich wohl die klare Absicht diesen jemand zu töten, wenn dieser überlebt (weil ich ein schlechter Schütze bin, oder mein Opfer die dementsprechende Konstitution hat, dass er das irgendwie überlebt), dann ist "ethisch/gesellschaftlich" für mich nicht nachzuvollziehen, den Täter hier milder zu bestrafen.
Österreich hängt im internationalen Vergleich in diesem Punkt ohnedies sehr stark der (auch Deiner) "subjektiven" Verbrechenstheorie an und erklärt
1. den Versuch eines jeden Vorsatzdeliktes für strafbar (anders zB das deutsche Strafgesetzbuch, das für Vergehen wie den Diebstahl; und das österreichische Verwaltungsstrafrecht, das für Verwaltungsübertretungen eine ausdrückliche Anordnung des Gesetzes verlangen, dass auch der Versuch strafbar ist);
2. und bedroht, und das ist noch ungewöhnlicher, den Versuch mit exakt derselben Strafdrohung wie das vollendete Delikt: während sich in Österreich für den Versuch des Mordes am Strafrahmen nichts ändert (10 bis 20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe; innerhalb dieses Strafrahmens wird der Versuch als ausdrücklicher Milderungsgrund zur Milderung der schuldangemessenen Freiheitsstrafe führen), sieht das deutsche StGB für den Mordversuch zwar auch "lebenslang" vor, allerdings "kann" beim Mordversuch eine Freiheitsstrafe "nicht unter drei Jahren" verhängt werden (bei uns mindestens 10 Jahre, so nicht auch noch die Voraussetzungen der außerordentlichen Strafmilderung vorliegen - beträchtliches Überwiegen der Milderungsgründe und kein spezialpräventives Strafbedürfnis -, dann sogar Reduktion herunter bis 1 Jahr.
Bei Straftatbeständen, die nicht lebenslang, sondern zeitlich begrenzte Freiheitsstrafen oder Geldstrafen androhen, reduziert das deutsche StGB die Höchststrafe beim Versuch um ein Viertel.
Genauso zB bei einem (bewaffneten) Raubüberfall. Nur weil ich weniger erbeutet habe, habe ich ja dennoch die Absicht das maximale zu erbeuten gehabt, der Ausgang (iS der erbeuteten Summe) wäre für mich hier sehr nebensächlich.
Raub ist kein gutes Beispiel, weil beim Raub der Wert der Beute keine Rolle für die Strafrahmen spielt.Bleiben wir beim Taschendieb, weil sich beim Diebstahl die Strafrahmen am Wert der gestohlenen Sache orientieren (bis einschließlich 3.000 Euro Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze; 3001 bis 50.000 Euro Freiheitsstrafe bis 3 Jahre; über 50.000 Euro Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre).
Natürlich will jeder betriebswirtschaftlich orientierte Taschendieb möglichst viel Geld mit möglichst wenig Arbeit erbeuten und hofft durch einen einzigen Zupfer auf einen "Lottogewinn". Sollen wir solch einen Taschendieb, der zB 100 Euro erbeutet, wenn wir zu der Überzeugung kommen, dass er wegen der besonders "fetten Brieftasche" des Viehhändlers auf der Rieder Landwirtschaftsmesse mehr als 50.000 erwartet hat und die auch "mit Handkuss" genommen hätte, wegen teils vollendeten und teils versuchten schweren Diebstahls von mehr als 50.000 Euro von einem bis zu zehn Jahre einnähen?
Ich kenne keine Rechtsordnung, in der der Versuch einer Straftat nicht wenigstens einen ausdrücklichen Milderungsgrund darstellt; in vielen Rechtsordnungen war der Versuch vor allem früher und aber auch heute noch mit (zum Teil weit) geringeren Strafen bedroht als das vollendete Delikt, wenn überhaupt strafbar.
Die rein subjektive Verbrechenstheorie, nach der ausschließlich der "Handlungsunwert" (Vorsatz des Täters) den Ausschlag geben soll (Gleichbehandlung von Versuch und Vollendung); und nach der der "Erfolgsunwert" keine Rolle spielen soll (mildere Behandlung des Versuchs als die Vollendung), hat sich meines Wissens noch in keiner Rechtsordnung durchgesetzt.
Ist das Gefährdungshaftung? Checks werden als Teil des Spiels akzeptiert, sogar gefordert, aber wenn was passiert, wird bestraft, je nach Schwere der Verletzung.
Bei der Gefährdungshaftung geht es um zivilrechtliche (verschuldensunabhängige) und nicht um strafrechtliche Haftung - wer zB einen LKW oder einen PKW legal betreibt, soll auch dann für Schäden aufkommen, wenn ihn kein (wenigstens Fahrlässigkeits)Vorwurf trifft an der Verursachung eines Schadens durch den Betrieb seines Kraftfahrzeuges (das ist eine Ausweitung der zivilrechtlichen Haftung).Wir reden hier nicht von Checks, die nach den Eishockeyregeln erlaubt sind und die selbst im Falle von Verletzungen keine Sanktionen durch den Schiedsrichter oder das DOPS für den Checker nach sich ziehen.
Wir reden hier nur von "regelwidrigen" Checks mit Verletzungsfolgen, also von Checks, die nach den Eishockeyregel gerade wegen der mit solchen Checks gegen die Bande, gegen den Kopf, mit dem Ellbogen oder Knie usw typischerweise verbundenen Verletzungen von der IIHF verboten worden und mit diversen Sanktionen belegt worden sind; auch damit sich das Eishockey von Brutalsportarten mit dem Ziel der Körperverletzung wie (Kick)Boxen und Messerstechen unterscheidet.
-
... Der/Das DOPS geht ja eh auf die Verletzungen ein, jedoch halt nicht in vorrangiger Position - eine Verletzung gehört klarerweise zur Analyse der Gesamt-Situation dazu, jedoch sollte sie nicht die Hauptkomponente der Bewertung der Situation sein (wie es ja beim "alten" Strafsenat des öfteren der Fall war - HUI BLUT, der sitzt für immer).Man braucht sich nur die diversen Urteile der laufenden Situation durchlesen, da stehen des öfteren Verletzungen bei den Urteilsbegründungen - jedoch werden diese halt nur als Teil des Ganzen ("minimal" war vielleicht von mir in der Ursprungsmeldung ein wenig schlecht gewählt) gewertet. Das lass ich mir ja auch noch einreden, jedoch nicht dass eine Verletzung das Hauptargument für eine lange/kurze Strafe ist.
Verletzungen werden also doch, und zwar mehr als "minimal" (Dein Ausgangsposting) mitberücksichtigt. Hätte mich auch sehr gewundert.In welchem Ausmaß im konkreten Einzelfall, das werden wir nie erfahren, weil es immer ja auch auf andere Umstände wie Rücksichtslosigkeit bei der Ausführung des Fouls, ob der Puck gespielt worden ist oder nicht usw ankommt. Deshalb sind Diskussionen, wie viel Sperre im konkreten Einzelfall angebracht wären, auch ohne Vereinsbrillen eher unergiebig.
Und Vergleiche mit anderen Fällen, bei denen es so und so viele Spiele Sperre gegeben hat, so schwer, weil das "Vergleichsmaterial" nie wirklich bis im Detail vorhanden sind. Außerdem muss es dem DOPS gestattet sein, zB bei Häufung von gefährlichen Fouls zwecks Prävention eine schärfere Linie zu fahren.
-
Wenn man anfängt Strafen an die Dauer von Ausfällen zu koppeln, begibst dich in Teufels Küche. Da weißt nie wo du anfangen bzw aufhören sollst.
Von meiner Seite war nicht gemeint, dass die Sperre so lange dauern soll wie der verletzungsbedingte Ausfall. Und mir ist auch klar, dass das DOPS, das ja bis zum nächsten Spiel, also innerhalb weniger Tage entscheiden muss, nie Gewissheit haben wird, ob und, wenn ja, wie lange der gefoulte Spieler pausieren muss. Aber wenn von vornherein klar ist, dass das Foul voraussichtlich eine Verletzungspause zur Folge haben wird (ich denke an den Check vom Hai Beach gegen Pither am Anfang der Spielsaison), dann muss dieser Umstand mitberücksichtigt werden bei der Sperre.Im konkreten Fall hat Hofer Gottseidank nur ein Cut erlitten. Und selbstverständlich hätte dieser Check gegen die Bande auch gravierendere Folgen für ihn haben können; aber genau so gut auch nicht einmal ein Cut.
Solche Checks habe ich auch heuer in IBK einige gesehen. Ohne nachfolgende Sperren durch das DOPS. Ich denke 5 Minuten plus Spieldauer waren auf dem Eis die richtige Entscheidung; und auch die Entscheidung des DOPS, keine zusätzliche Sperre gegen Petrik zu verhängen.
Was ich da geschrieben habe bezieht sich auf die momentan mWn gültige Auslegung in der Liga. Ob die gut oder schlecht ist will ich nicht bewerten (wobei ich persönlich der jetzigen Regelung nicht ganz abgeneigt bin - aus der Überlegung => Fairer Check mit Verletzungsfolge vs. Unfairer Check ohne Verletzungsfolge - aber das wurde eh schon vom x-mal diskutiert hier im Forum deshalb will ichs nicht in die aktuelle Situation einbringen)
Sorry, dann habe ich auch an Dir vorbeigeredet, wenn das DOPS tatsächlich nicht auf den Umstand einer Verletzung und ihre Schwere abstellt. Wieder etwas gelernt, was mir sachlich nicht einleuchtet. -
Seit diesem Pokelinterview verdient Greg Holst die Anrede “Sir“.