Alles anzeigen@Vincente
Ich kenne mich jetzt noch immer nicht aus. Was heißt der kryptische Satz DOPS und PSC verlangen Absicht/ Vorsatz (was nebenbei erwähnt ja nicht ganz dasselbe ist, wie du sehr wohl weißt) für einen tätlichen Angriff auf einen Offiziellen? Steht das auch irgendwo oder werden diese Regeln ganz situationselastisch bei Bedarf formuliert?
Jedenfalls ist das ein sehr einfacher Weg zum Freispruch.
Angeklagter, wollten Sie den Linienrichter umschneiden?
Nein, natürlich nicht, Herr Rat.
Paßt, kein Vorsatz erwiesen, kein Motiv erkennbar, Freispruch. Und richten Sie zuhause dem Herrn Mateschitz meine größte Wertschätzung aus.
Bitte, gerne.
Und dabei habe ich mir so große Mühe gegeben in meinem letzten Posting Dir (erneut) zu erklären, dass die Herrschaften des DOPS/PSC als Tätlichkeit gegen einen Offiziellen (rule 116 IIHF-Rulebook) nur solche werten, die von "(Attackierungs)Absicht/-vorsatz" getragen sind. In Rule 116 IIHF-Rulebook steht über die subjektive Tatseite nichts, ich halte die Einschränkung auf "(Attackierungs)Absicht/Vorsatz" aber, wie im letzten posting auch geschrieben, für vernünftig, weil sonst jeder auch ungewollte Kontakt mit einem Offiziellen (Zusammenstoß, "Streifschuß", den ein Offizieller abbekommt beim Schlichten eines Fights) als Tätlichkeit geahndet werden müsste.
Wird es aber nicht, mir ist jedenfalls nicht zur Kenntnis gelangt, dass deswegen ein Spieler, auch keiner, der nicht bei RBS spielt, je sanktioniert worden wäre. Insofern erledigt sich auch Dein "Hinweis" auf die "situationselastische" Handhabung dieser Regel.
Oft scheinst nicht als Strafverteidiger im Gerichtssaal zu stehen.
Abschließend: Gehe ich recht in der Annahme, dass Du Dich für befangen erklären würdest, solltest Du in einer Causa mit RBS-Bezug als Richter entscheiden müssen?