... Registriekassenpflicht ab 15.000...
Aber auch nur, sofern überwiegend (= mehr als 7.500 Euro) Barumsätze getätigt werden. Wenn nicht, dann gilt für den Verein wie für die Maronibrater auch noch das "Prinzip der kalten Hände", dann brauchen Umsätze nicht einzeln aufgeschrieben werden.