Ist mir schon klar. Da die angesprochene Dame aber, wie man so hört, großen Wert darauf legt, mit ihrem am Standesamt erworbenen Titel, dessen Führung hierzulande verboten ist, angeredet zu werden, steht hier eine Verwaltungsübertretung schon im Raum. Nicht beim Landeshauptmann, auch wenn ich mir von einem Sozialdemokraten solche Umgangsformen eigentlich nicht erwartet hätte.
Dann habe ich Deine an Woldo adressierte Warnung vor dem Adelsaufhebungsgesetz missverstanden.