Das Landesgericht Ried ist zu einem Schuldspruch gekommen und hat die in Heimquarantäne abgesonderte infizierte Frau, die spazieren gegangen ist, wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten laut Oberösterreichische Nachrichten zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt (tatsächlich zu einer, keine Ahnung, wie langen Freiheitsstrafe, die in eine Geldstrafe zu, keine Ahnung, wie vielen Tagessätzen zu, keine Ahnung, wie hohen Tagessätzen umgewandelt worden ist).
Die Staatsanwaltschaft Ried will eine kurze bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe (wehrt sich also gegen die Umwandlung der verhängten Freiheits- in die Geldstrafe) und hat Berufung gegen dieses Urteils an das OLG Linz angemeldet.