Der Nationalrat wird heute voraussichtlich* eine Änderung des Epidemiegesetzes beschließen, wonach die Polizisten nicht nur, wie bisher, auf Anforderung durch Gesundheitsbehörden Hilfe zu leisten haben zB bei der Zustellung von Absonderungsbescheiden ("Postlerfunktion") oder bei der Überwachung von Absonderungen ("Hausquarantänearrestkontrollfunktion");
sondern auch bei der "Erhebung von Krankheitssymptomen" bei Corona-Verdachtsfällen mitwirken dürfen ("Hilfsarztfunktion").
Ich seh sie schon, die in medizinischen Corona-Diagnose-Schnellsiederkursen ausgebildeten MitarbeiterInnen des BMI, wie sie mit lässig um den Hals geschlungenen Stethoskopen, keck aus der Brusttasche hervorlugenden Fiebermessgeräten und dem Äskulapstab statt/oder neben der Bundeskokarde auf der Kappe auf den "Corona-Verdächtsfall" zukommen und ihn in ein medizinisches Diagnosegespräch oder sonst eine Untersuchung verwickeln werden.
Und wie sie sich verhalten werden, wenn der angesprochene Corona-Verdächtige von seinem Menschenrecht Gebrauch macht, jede Heilbehandlung (noch dazu von einem "Kapplständer") von vornherein abzulehnen, wozu bereits das Gespräch zur Klärung der Symptome gehörte.
Es wird sicher ein genau so großer Spaß werden, wie damals, als Gott bei der Erschaffung des Menschen das Modell aus Lehm vorgestellt worden ist und Gott von seinem Assistenten verlangt hat, jedem Fuß noch einen kleinen Zeh hinzufügen zu lassen. Auf die Frage des Assistenten: "Wozu?", soll Gott geantwortet haben: "Mach´s! Du wirst sehen, wir werden damit noch viel Spaß haben".
PS: Das twittert die Österreichische Ärztekammer dazu: "
ÖÄK: Der Arzt diagnostiziert, nicht die Polizei
Es sei ein Armutszeugnis für die Gesundheitspolitik, die Polizei mit medizinischen Aufgaben zu betrauen, betont #ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres. "
* Doch nicht heute, sondern morgen oder übermorgen, weil der Antrag der Abgeordneten Haubner (ÖVP) und Götze (Grüne) gestern überraschend und das noch dazu im Wirtschaftsausschuss - damit man noch vor der Sommerpause die Polizei in weiße Arztkittel stecken kann - des Nationalrats eingebracht worden ist und nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit heute auf die Tagesordnung gesetzt werden hätte können, die nicht erreicht worden wäre. Deshalb muss die 24-Stunden-Schutz-vor-Überraschungs-Frist bis frühestens morgen eingehalten werden für die Aufnahme in die Tagesordnung und Abstimmung.
Passt gut zu diesem Wahnsinn der türkis-grünen Mehrheit im Nationalrat.