Der Irrsinn von der Unterschrift, die für einen bestimmten Zeitraum nicht verlassen werden darf, hätte auch zu den Rechtschreibakrobaten gepasst. Aber was da gestern wieder einmal aus dem Haus Anschober ins Bundesgesetzblatt, BGBl II 2020/ 336, gerutscht ist (Änderung der Einreiseverordnung), gehört thematisch schon hierher.
"Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne oder die Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft, wofür eine Bestätigung der Verfügbarkeit vorzulegen ist, deren Kosten selbst zu tragen sind und die für diesen Zeitraum nicht verlassen werden darf, anzutreten und dies mit ihrer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, die für diesen Zeitraum nicht verlassen werden darf, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist."