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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 25. Juli 2020 um 11:39

    Der Irrsinn von der Unterschrift, die für einen bestimmten Zeitraum nicht verlassen werden darf, hätte auch zu den Rechtschreibakrobaten gepasst. Aber was da gestern wieder einmal aus dem Haus Anschober ins Bundesgesetzblatt, BGBl II 2020/ 336, gerutscht ist (Änderung der Einreiseverordnung), gehört thematisch schon hierher.

    "Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne oder die Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft, wofür eine Bestätigung der Verfügbarkeit vorzulegen ist, deren Kosten selbst zu tragen sind und die für diesen Zeitraum nicht verlassen werden darf, anzutreten und dies mit ihrer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, die für diesen Zeitraum nicht verlassen werden darf, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist."

  • ICE Hockey League 2020/2021

    • VincenteCleruzio
    • 24. Juli 2020 um 17:49
    Zitat von Huberdeau

    ... Genau das wollen verschiedene Kreise -- wacht endlich auf Leute....

    Deshalb hab' ich mich - bin ja ein ganz Aufgeweckter -, nachdem ich wie in Studentenzeiten so um 12 Uhr aufgewacht bin, zum Tierarzt begeben und mit dem Bill-Gates-Microsoft-Chip chippen lassen. Halb so wild, kaum weh getan.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 24. Juli 2020 um 14:50
    Zitat von Cathy Miller

    Noch so einer, der von diesen juristischen Spitzfindigkeiten nicht genug kriegen kann:

    https://www.derstandard.at/story/20001189…rgesetzlichkeit

    Hardigatti, der Noll ist schon ein kluger und eloquenter Kopf.

    Der von ihm angesprochene Legalitätsgrundsatz (Artikel 18 Bundes-Verfassungsgesetz, Gesetzlichkeitsgrundsatz), der die Verwaltung (Minister*innen, BHs, Polizei...) und die Justiz (Staatsanwaltschaften, Gerichte) strikte an das Gesetz bindet, damit wir Bürger nicht unter die Räder kommen und zB zu Unrecht durch 500-Euro-Geldstrafen ausgesackelt werden, habe ich im Rahmen meines Studiums von Hans Klecatsky eingetrichtert bekommen.

    Von 1966 bis 1970 war er Justizminister und damit auch für den Strafvollzug zuständig. Als ihm bei der Schaffung des Strafvollzugsgesetzes (bis dahin war der Vollzug der Freiheitsstrafen in den Gefängnissen durch "Hausordnungen" der Gefängnisdirektoren geregelt) bewusst geworden ist, dass es an der gesetzlichen Grundlage für das Waffentragen der Justizwachebeamten fehlt, hat er kurzerhand deren Dienstpistolen einsammeln lassen.

    So geht Legalitätsgrundsatz, wenn man bei der Ernennung zum Bundeskanzler oder Minister durch den Bundespräsidenten den Eid darauf ablegt, die Verfassung und die Gesetze der Republik zu achten.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 24. Juli 2020 um 12:16

    Das Landesgericht Ried ist zu einem Schuldspruch gekommen und hat die in Heimquarantäne abgesonderte infizierte Frau, die spazieren gegangen ist, wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten laut Oberösterreichische Nachrichten zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt (tatsächlich zu einer, keine Ahnung, wie langen Freiheitsstrafe, die in eine Geldstrafe zu, keine Ahnung, wie vielen Tagessätzen zu, keine Ahnung, wie hohen Tagessätzen umgewandelt worden ist).

    Die Staatsanwaltschaft Ried will eine kurze bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe (wehrt sich also gegen die Umwandlung der verhängten Freiheits- in die Geldstrafe) und hat Berufung gegen dieses Urteils an das OLG Linz angemeldet.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 24. Juli 2020 um 11:36
    Zitat von Freidenker

    Die ZIB ist für mich nicht unbedingt ein relevantes Medium.

    Wenn Du irgendeine Info hast, dass die von der Redaktion der ZIB 1 zitierte Studie über die Todesursachen der mit Corona infizierten Menschen in Italien (1. Jänner bis 25. Mai) inhaltlich unrichtig ist oder dass daraus falsch zitiert worden ist, dann meldest Dich dazu wieder. Deal?

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 23. Juli 2020 um 22:16
    Zitat von Freidenker

    Lies nochmal... 70% hatten Vorerkrankungen die zum Tode führten...

    ZIB 1 Bericht:

    11 % der coronainfizierten Toten sind nicht durch das Virus gestorben (andere, nicht genannte Todesursachen).

    89 % der coronavirusinfizierten Toten sind durch das Virus zu Tode gekommen (Virus hat den Tod (mit)verursacht, ohne Virus kein Tod).

    28 % der coronavirusinfizierten Toten hatten keine Vorerkrankung, die ohne Virus zum Tode führen hätte können (Virus hat Tod verursacht, ohne Virus kein Tod).

    ###

    Wie schon früher einmal geschrieben, hat das Virus den mit Vorerkrankungen (Diabetes I und II, Bluthochdruck usw) belasteten verstorbenen über 65 Jahre alten Menschen in Italien im Median 12 - 13 weitere Lebensjahre genommen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 23. Juli 2020 um 21:56
    Zitat von orli

    ... Und der Hirnsager ist auch nicht schlecht.

    Da ist kurz hinter der dick aufgebrachten Lackpolitur der Waldviertler Prolo aus Meidling durchgeschienen.

    Aber die Message-Control-Truppe des Bundeskanzleramts hat zusammen mit der Redaktion von oe puls 24 dafür gesorgt, dass die "Aber Sie haben ja ein eigenes Hirn"-Passage aus der im TV gezeigten Version des Interviews herausgeschnitten und nicht gezeigt worden ist.

    In der Internet-Version können wir sie sehen. Und über die Macht von Kurz und die Verhaberung der Macht mit dem mit reichlich Steuergeld (2020: 1,4 Mio Medienförderung plus 1,2 Mio Corona-Förderung) angefütterten Privat-TV-Sender staunen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 23. Juli 2020 um 21:18
    Zitat von Freidenker

    Keine Vorerkrankungen, sehr sportlich und von Corona dahingerafft? Das ist wirklich tragisch, verwundert mich aber extrem.

    ZIB 1 von heute, Bericht über neue Studie zu den Ursachen der Todesfälle von Corona-Infizierten in Italien: In 28 % der Fälle hatten sie keine Vorerkrankungen, die ohne Virus zum Tod führen hätten können.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 23. Juli 2020 um 15:26
    Zitat von christian 91

    Zur Verfassungswidrigkeit meldet sich der steirische Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk in der KLZ relativ hart zu Wort:

    Was hätten die Juristen im Sozialministerium anders machen müssen?

    "Sie haben es sich relativ einfach gemacht. Sie haben mit einer Generalklausel gearbeitet: Es hätte genügt, wenn jemand elementare juristische Grundkenntnisse angewandt hätte, die da lauten: Wenn im Gesetz das Betreten bestimmter Orte verboten ist, dann ist es nicht zulässig, in einer Verordnung generell das Betreten öffentlicher Orte zu verbieten. Man hätte sich die Mühe machen müssen, in einem Katalog auszuweisen, welche öffentlichen Orte davon betroffen sind. Das hätte nicht passieren dürfen."

    Geh hör mir auf mit solch "juristischen Spitzfindigkeiten" (O-Ton Frugaler im April!).

    Außerdem hätte die Katalogisierung all der Orte, die wegen der Infektionsgefahr nicht betreten werden dürfen, einigen Sachverstand und etwas Arbeit erfordert. Das kann man von dieser Regierung nicht wirklich verlangen, die wegen der täglichen Show-Pressekonferenzen und Interviews usw samt den vorausgegangen Briefings durch ihre Kommunikationstrainer und Auswendiglernen der angesagten Phrasen kaum zum Arbeiten kommt.

  • Was essen Eishockeyfans so zu Mittag?

    • VincenteCleruzio
    • 23. Juli 2020 um 15:01

    Ratatouille, das klassische Sommeressen aus der Provence, gibt´s heute. Und zwar kalt mit feinem Brot, weil schon gestern abend geschmurgelt.

    Zusammensetzung nach Gewicht:

    1 Teil (am besten milde Gemüse) Zwiebel - und je nach Vorliebe, ein paar oder mehr geschälte ganze Knoblauchzehen dazu

    2 Teile Zucchini

    3 Teile Auberginen

    4 Teile fleischige Tomaten

    Alles grob und in durchaus nicht exakt gleich große größere Stücke schneiden, damit ein paar Stücke jeweils "Biss" behalten werden. Ganz wichtig: Alle Gemüse vor dem Schmoren jeweils separat (an)braten, sonst wird das keine Ratatouille.

    Zunächst die Zwiebeln (samt Knoblauch) sanft in, ja, reichlich Olivenöl weich braten, nicht bräunen, und in den Schmortopf geben. Dann die Zucchini und danach die Auberginen in, ja, jeweils genug Olivenöl anbraten und in den Schmortopf geben. Und endlich die Tomaten, denen zuvor die Haut abgezogen worden ist, in Stücke schneiden und ebenfalls sanft braten und ab in den in den Schmortopf damit.

    Dann salzen, pfeffern, ein paar Lorbeerblätter (fast hätt ich´s vergessen), eine winzig kleine Prise gemahlener (geräucherter) Paprika, damit etwas "Zing" in die Sache kommt, und reichlich Thymian (ich nehm immer den, den mir meine Frau, der Alpenbugatti, vom "Kofl oawa bracht" hat) hinein in den Topf und alles zusammen sanft und so lang wie nötig, aber so kurz wie möglich schmurgeln, damit die größeren Stücke eben gerade noch Biss behalten.

    Das ganze dauert einige Zeit, aber es zahlt sich aus.

    ###

    Großer Fehler wäre, alle Ingredienzien zusammen, womöglich in einen Druckkochtopf schmeißen und - "speed kills" - zu einem Gatsch niederkochen.

    Gehäutete Paprikaschoten werden auch (in Frankreich) gerne verwendet. Mir fehlen sie nie.

    Pelati aus der Dose, Tomatenmark, Gemüsetunke aus dem Brühwürfel, Oliven, Kapern, Thun aus der Dose, Basilikum, Rosmarin usw usw verwenden die zahllosen Internetköch*innen ebenfalls regelmäßig. Das alles hat mit einer Ratatoiulle nichts mehr zu tun. Fehlt eigentlich nur noch der Inhalt einer Biotonne kurz vor der Müllabfuhr als Rezept.

  • Transfergeflüster Black Wings 20/21

    • VincenteCleruzio
    • 23. Juli 2020 um 13:25
    Zitat von CapOfTheDay

    Vielleicht macht Swette ja nur ein freiwilliges soziales Jahr in Linz :ironie:

    Wir von der "Vinzi-Gemeinschaft" (Gemeinschaft von St. Vinzenz von Paul) brauchen immer Freiwillige, die in der kalten Jahreszeit auch zwecks Aufhellung der Stimmung "picksüßen Tee mit etwas Spirit" an Obdachlose und vereinslos geworde Hockeyfans ausschenken. Da wäre @Swettex genau der Richtige.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 23. Juli 2020 um 10:39
    Zitat von sergej zinovjev

    VincenteCleruzio Ein sich politisch weit links einordnender Jurist könnte schon auch in Betracht ziehen, dass bei jemandem, der/die es sich leisten könnte in Berufung zu gehen, die Strafe letztendlich wohl kaum derart hart und offensichtlich zum Zwecke der Abschreckung ausgefallen sein dürfte. Was ist mit deinem Klassenbewusstsein, mein Freund?

    Die Frau gestern, die nach dem Urteil das Landesgerichts Klagenfurt vorsätzlich andere Menschen der Gefahr durch Infektion mit dem Coronavirus ausgesetzt hatte, hat laut Medienberichten eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 8 Euro erhalten (macht in Summe die 800 Euro). Das heißt, dass sie 3 Monate und 10 Tage (= 100 Tagessätze) durch die Geldstrafe so viel an Einkommen verlieren soll, dass sie während dieser Zeit am Existenzminimum leben muss. Das ist der zumindest theoretische Sinn der Tagessatzgeldstrafe. Sollte sie aber gespart und die 800 Euro auf der hohen Kante haben; oder sollte ihr Ehemann, Lebensgefährte usw ihr finanziell beistehen, bleibt die Reduktion auf das Existenzminimum Theorie, auch wenn der Verlust von 800 Euro schmerzt.

    Neben dieser Geldstrafe hat das Gericht laut Medienberichten - das sollte für das Gericht der "harte Teil" der Sanktion sein - zwecks Abschreckung anderer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt, die bedingt nachgesehen worden ist. Probezeit drei Jahre, das heißt wenn sie innerhalb dieser drei Jahre keine Straftat gegen das Rechtsgut Leben oder Gesundheit begeht, wird die bedingte Nachsicht nicht widerrufen und diese Freiheitsstrafe endgültig nachgesehen.

    ###

    In Wahrheit ist die Frau, aber das war für die Medien wohl zu schwierig zu kommunizieren, wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB - dieses Delikt droht so wie die anderen vorsätzlich begangenen "gemeingefährlichen strafbaren Handlungen" (Brandstiftung usw usw) gar keine Geldstrafe, sondern ausschließlich Freiheitsstrafe an, und zwar bis zu drei Jahren -, in Wahrheit also ist sie zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten und 20 Tagen verurteilt worden. Und davon hat das Gericht zu ihren Gunsten 1 Monat und 20 Tage (1 Tag Freiheitsstrafe sind 2 Tagessätze Geldstrafe) in eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen umgewandelt. Und die restlichen 6 Monate, wieder zu ihren Gunsten, bedingt nachgesehen.

    Damit hat das Gericht den Strafrahmen (bis zu 3 Jahre) zu 21 % ausgeschöpft.

    Das wäre selbst für den in Strafsachen bekannt "milden Westen" (T, Vbg) kein "hartes", sondern ein erwartbar durchschnittliches Urteil. Ganz zu schweigen für den als bekannt "weniger milden" Südosten (Ktn und St im Oberlandesgerichtssprengel Graz). Bin schon neugierig, wie tief das bekannt "derbe" Landesgericht Ried im Innkreis morgen, sollte es zu einer Verurteilung kommen, in den Schmalztopf greifen wird.

    Die Frau hat das Urteil akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Hätte ich ihr als ihr Verteidiger auch geraten, weil es im Falle einer Berufung beim OLG Graz vermutlich nicht "billiger" geworden wäre.

    PS: Der Wiener Magistrat hat schon für die reinen Verwaltungsübertretungen wie Nichteinhalten des Mindestabstands (ohne nachgewiesene Infektiosität), so scheint's, grundsätzlich 500-Euro-Geldstrafen verhängt. Das nenn ich "hart", aber nicht das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt gestern.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 23. Juli 2020 um 00:41
    Zitat von NYRanger

    Du bist halt noch ein echter Held

    Was wäre jetzt Dein Problem?

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2020 um 22:21
    Zitat von Wodde77

    Mal abgesehen ob das stimmt ...

    Wo soll ich Dir die Kopie der Strafanzeige hinschicken?

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2020 um 22:04
    Zitat von Haie-Fan41

    sag mir aber nicht dass du darauf noch stolz bist? :banghead:

    Ich habe mich, als hier im Forum und in der Kleinen Zeitung berichtet worden ist, dass in Villach und Klagenfurt mehrere Leute, die wegen gesundheitsamtlich festgestellter Infektionen in Heimquarantäne abgesondert worden und bei Kontrollen dort nicht angetroffen worden sind, hingesetzt und der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Beilage des Artikels der Kleinen Zeitung eine knackige Anzeige geschickt samt Erklärung des einschlägigen Paragraphen und der Aufforderung, die erforderlichen Schritte zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Verfolgung der Quarantänebrecher zu ergreifen.

    Ich kenne solche Absonderungsbescheide nach dem Epidemiegesetz. Die lassen an Deutlichkeit, was zu tun und was zu unterlassen ist, nichts zu wünschen übrig. Wer dann, obwohl er gesundheitsamtlich festgestellt infektiös ist, trotzdem die Quarantäne bricht, setzt eine gemeingefährliche A€schlochaktion, die gerichtlich strafbar ist und sanktioniert gehört.

    Ja, gegen solch rücksichtslose Egoisten, die aus nichtigen Gründen vorsätzlich die Gesundheit, wenn nicht das Leben der Mitmenschen gefährden, hab' ich was.

  • Transfergeflüster: HC TWK Innsbruck "Die Haie" 2020/21

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2020 um 16:56

    Uns hat der Uwe, der alte Melker, der früher bei der STASI gearbeitet hatte, eine hinige Milchkanne zu einer geilen "Lauschröhre", wie er sie nennt, umgebaut: Wir hören alles, was unten in der Stadt abgeredet wird.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2020 um 16:50
    Zitat von VincenteCleruzio

    Die ersten Hauptverhandlungen wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten morgen in Klagenfurt

    Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt eine 49-jährige Frau zu 800 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze je 8 Euro) und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie war mit dem Coronavirus infiziert, ging aber trotz verhängter Heimquarantäne in ein Geschäft.

    ORF Kärnten

    Habe ja am 18. März Strafanzeige gegen unbekannte Täter an die StA Klagenfurt geschickt, damit sie sich um solche Quarantäne-Brecher*innen kümmert.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2020 um 14:40

    So, heute hat der Verfassungsgerichtshof gesprochen und Anschobers Verordnung hinsichtlich der Betretungsverbote des öffentlichen Raums mit den wenigen Ausnahmen (zu weitgehend) und hinsichtlich Geschäften mit mehr als 400 Quadratmetern (Einschränkung sachlich unbegründet) für gesetzwidrig erklärt. Tja, die nächste gerichtliche Watschn für'n Rudi.

    • Es ist verfassungskonform, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz – anders als das Epidemiegesetz 1950 – keine Entschädigungen für Betriebe vorsieht, die als Folge eines Betretungsverbots geschlossen wurden.
    • Die gesetzliche Grundlage für Betretungsverbote in Bezug auf Betriebsstätten, Arbeitsorte und sonstige bestimmte Orte ist ebenso verfassungskonform.
    • Das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m2 war gesetzwidrig.
    • Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung über das Betretungsverbot für öffentliche Orte.
  • Transfergeflüster: HC TWK Innsbruck "Die Haie" 2020/21

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2020 um 13:48

    Jetzt soll der HCI bei der VEU den - vom Akzent, Alter, Körpergewicht her gesehen - passenden Wachterersatz gefunden haben. Wenn er so gut wie der Wachter Hockey spielen kann, warum nicht.

  • ICE Hockey League 2020/2021

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2020 um 11:21
    Zitat von Keui

    oder man packt einfach PV Zellen aufs Hallendach und kühlt womöglich sogar autonom die Halle.

    Ja, das ist ein gutes Argument pro Kunsteis und Hockey. Da haben wir noch viele Reserven, so wie bei der effizienteren Nutzung der elektronischen Energie insgesamt.

    Trotzdem ist es nie ein Fehler, wie @Cathy Miller einen Blick in die Zukunft zu wagen. Auch wenn es manchen Gaudiburschen verstört.

    Zurück zum Thema: Bin schon neugierig, ob diese Medienoffensive einiger Hockey-Klubmanager auch zwecks Erlangung von Subventionen oder wenigstens Ausfallshaftungen Erfolg haben wird, ob der für den Sport zuständige Minister und Vizekanzler damit beim Finanzminister "einen Stich machen wird".

  • ICE Hockey League 2020/2021

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2020 um 10:07
    Zitat von the one-leafed

    Wann genau wird unser Stromvorrat aufgebraucht sein? :kaffee:

    Rund 16 % der in Österreich produzierten elektrischen Energie wird durch Verbrennung fossiler Energieträger erzeugt. Rund 30 % wird importiert, mit ebenfalls hohen Anteilen aus verstromter Kohle und Erdgas (und aus Atomstrom aus Deutschland, das aus der Erzeugung von Atomstrom aussteigt). Der so erzeugte Strom wird vom Markt verschwinden (müssen). Bei der klimaneutralen Erzeugung von Strom durch Wasserkraft (derzeit 42 % des österreichischen Stroms) hat Österreich kaum mehr Reserven.

    Andererseits wird elektrische Energie wegen des Verbots von Öl- und Gasheizungen und des Umstiegs auf E-Autos vermehrt nachgefragt und auch deshalb kostbarer und teurerer werden.

    Um auf Deine Frage zu kommen: Strom für den Betrieb von Eisstadien wird vorhanden sein. Ihn in Zeiten der Klimaerwärmung für - bei uns - eine Randsportart wie Eishockey zu verwenden, wird womöglich aber gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert werden (denk an das Schifahren in einer Kunstschneehalle irgendwo in den Emiraten) und ebenso verschwinden, wie das Hetzen von Bullenbeißern (Bulldoggen) auf Stiere Ende des 18. Jahrhunderts zB im "Hetztheater" in Wien (die Hetzgasse im 3. Bezirk erinnert bis heute an diesen Ort der Tierquälerei).

  • ICE Hockey League 2020/2021

    • VincenteCleruzio
    • 21. Juli 2020 um 22:55
    Zitat von DieblaueRapunzl

    ...du bist sicher auf jeder Party DIE Stimmungskanone...

    Wenn sich @Cathy Miller angesichts der derzeitigen Coronapandemie samt eklatantem Gesundheitsrisiko von Eishockeywettspielen mit Zuschauern und der deswegen im Raum stehenden Absage der Saison 2020/21 auch noch Gedanken macht, ob wir uns angesichts der rasch voranschreitenden Klimaerwärmung womöglich gar an das Ende des Eishockey in wenigen Jahren gewöhnen und uns andere Sportarten zur Zerstreuung suchen werden müssen, dann würde ich daraus keinen Schluss auf seinen Mangel an Partytauglichkeit ziehen.

    Nimm sein Posting als das, was es ist. Als sachlich und nachvollziehbar argumentierten Blick in die womöglich gar nicht so ferne Zukunft des Eishockey.

    Dein Posting dagegen ist nichts als ein sinnfreier Angriff auf seine Person.

  • Transfergeflüster: HC TWK Innsbruck "Die Haie" 2020/21

    • VincenteCleruzio
    • 21. Juli 2020 um 21:39
    Zitat von orli

    Ist Corona test center bzw. drive inn

    und zu Herr schaut aus als ob es fix wäre:

    His new club is in a league currently under a signing embargo due to the pandemic.

    " he has signed a letter of intent " = Absichtserklärung, rechtlich weniger verbindlich als ein Vorvertrag

    Aber wer weiß schon, was der Schreiber auf der Website der Nottingham Panthers damit zum Ausdruck bringen wollte

  • Transfergeflüster: HC TWK Innsbruck "Die Haie" 2020/21

    • VincenteCleruzio
    • 21. Juli 2020 um 20:47

    Von der Website der Nottingham Panthers über den Abschied ihres Topacts der letzten Saison namens Herr. https://www.panthers.co.uk/home/200721-herr

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 21. Juli 2020 um 20:11

    Wiener Zeitung

    Es war nicht der Barkeeper

    ...

    Die erste positiv getestete Person in Österreich war der epidemiologische Horror. Denn die Frau arbeitete in Innsbruck als Rezeptionistin und hatte Kontakt zu vielen Touristen. Bei 59 wurden Proben genommen, keine war positiv. Die Frau steckte also niemanden an, nur ihr Freund war auch infiziert. Heute weiß man: Die meisten geben das Virus kaum oder gar nicht weiter, einige dafür an sehr viele. Das ist eine spezifische Eigenschaft von Sars-CoV-2.

    Es kann auch anders ausgehen, wie der Cluster A beweist, den die Gesundheitsagentur Ages in einer Studie ermittelt hat, die von der "Wiener Klinischen Wochenschrift" zur Publikation angenommen wurde. Demnach war ein 41-jähriger Wiener am 22. Februar von einem Kurzurlaub in Mailand zurückgekehrt, tags darauf stellten sich bei ihm milde Symptome ein. Drei Tage später, am 26. Februar, wurden der Mann und seine Frau getestet, beide waren infiziert, ebenso der 15-jährige Sohn.

    ...

    Vor dem Test fand ein Abendessen mit einem befreundeten Paar statt, die Symptome waren ja nur mild. Unglücklicherweise handelte es sich dabei um eine Fitnesstrainerin, die Spinningkurse anbietet. Dabei wird in Gruppen auf Rad-Ergometern in Innenräumen trainiert. Das Ergebnis waren 15 Ansteckungen allein im Spinningkurs. Insgesamt löste der Kurztrip nach Mailand 61 Infektionen aus, und alles passierte innerhalb weniger Tage.

    Dieser frühe Cluster ist ein anschauliches Beispiel, welche Bedeutung eine schnelle Reaktion von Patienten und Behörden hat. Es vergingen nur vier Tage zwischen dem ersten Symptom und dem Vorliegen des Tests. Genau in dieser Zeit wurde das Virus weitergegeben. Damals wusste man noch wenig über das neue Coronavirus, die Bevölkerung hatte zudem keinerlei Epidemieerfahrung. Heute ist klar, dass Betroffene anders reagieren müssen, schon kurz nach Ansteckung können Personen infektiös sein. Wer Krankheitssymptome hat, sollte sich deshalb sicherheitshalber nicht mit anderen Leuten treffen, bis ein Test vorliegt oder das Symptom verschwindet.

    Auch die Behörden müssen anders und schneller agieren als im März. Das beweist das Beispiel Ischgl. Die Ages hat sich auch diese Cluster angesehen, konnte aber keinen definitiven Indexfall ermitteln. Interessant ist, dass die spezifische Mutation des Virus des Ischgl-Clusters identisch war mit dem eines Falles im französischen Skiort Les Contamines-Montjoie, wohin eine Britin nach einer Konferenz in Singapur bereits am 24. Jänner reiste. Die Ages schließt jedenfalls, dass sich das Virus deutlich länger vor dem vermuteten Indexfall des "Kitzloch"-Barkeepers in Ischgl verbreitete. Der Barkeeper hatte ab 2. März Symptome, am 7. März wurde er positiv getestet.

    Island hatte schon am 3. März den Behörden Infektionen, mutmaßlich aus Ischgl, gemeldet. Die Touristen waren bereits im Februar zurückgeflogen, der früheste Zeitpunkt eines Krankheitsbeginns wurde von einem Gast mit 26. Februar angegeben, lange vor dem Barkeeper. Aus Dänemark und Norwegen wurden am 8. März Fälle gemeldet, am 12. März waren in Norwegen bereits 149 Personen mit Bezug zu Ischgl infiziert. Erst zwei Tage später wurde das Skigebiet geschlossen.

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