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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 5. Februar 2021 um 11:13
    Zitat von coach

    gar nicht so einfach im moment einen testtermin zu bekommen der dann mit einem möglichen friseurtermin innerhalb von 48 stunden auch zusammenpasst und man beruflich auch noch zeit dafür hat. ich kanns mir beruflich noch einteilen, bei vielen geht das sicher nicht so leicht.

    Deshalb wohl sollen auch Apotheken Tests durchführen, die den Kunden nichts kosten

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 4. Februar 2021 um 23:01

    Dieses Land muss man einfach lieben. So charmant nett und harmlos.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 4. Februar 2021 um 22:51

    Südtirol sperrt wieder zu: Ab Montag 3 Wochen Lockdown (stol.it)

    "Die Wohnsitzgemeinden können demnach erneut nur noch aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen bzw. aufgrund dringender Notwendigkeiten verlassen werden ... Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen, die touristische Beherbergungstätigkeit wird eingestellt ... Schließen müssen auch Geschäfte, außer jene für Güter des täglichen Bedarfs ... Die Mittel- und Oberschulen stellen bereits ab Montag auf Fernunterricht um. Grundschulen haben noch bis Mittwoch, 10. Februar, Präsenzunterricht und stellen anschließend auf Fernunterricht um. ...."

    Kein Wunder bei zuletzt 724 Neuinfektionen in 24 Stunden (= halb so viele wie in Ö).

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 4. Februar 2021 um 21:12
    Zitat von Hansi79

    Ich sag nur "cosa nostra". Mehr gibt es nicht zu sagen.

    Hast Du schon einmal Deine Brider aus Nordtirol "Bayern" oder gar "Appenzeller" genannt? Sei ehrlich!

    Die "cosa nostra" - Giovanni, dass ich ausgerechnet Dir das erklären muss - werden insere Brider jenseits des "Stretto di Messina" genannt. Richtige Siciliani.

    Aber die "cosa nostra" gibt´s eh genau so wenig wie die ehrenwerte kalabrische nongouvernmentale Sozialhilfeorganisation namens "’Ndrangheta".

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 4. Februar 2021 um 19:24
    Zitat von mcguy

    danke für deine einschätzung,

    die aufklärung kann aber wohl nicht so schwer sein, da gibt es flugpläne etc,

    wenn man will/darf lässt sich das klären...

    Dass sie nach Südafrika geflogen und wie und wann sie via Paris (warum auch immer) zurück nach Innsbruck geflogen und dann nachhause ins Zillachtol gereist sind, das ist geklärt. Nicht aber, dass sie dabei den südafrikanischen Mutanten ins Zillachtol eingeschleppt haben.

    Der mit Wirksamkeit ab 1.2.2021 zum Leiter der Gruppe „Tiroler Zentrum für Krisen- und Katastrophenmanagement“ des Landes Tirol bestellte und "Impfkoordinator" Elmar Rizzoli, bis dahin Leiter des Amtes für Sicherheit und Veranstaltungen der Stadt Innsbruck, das in seiner Rechtsbelehrung über die Möglichkeit des Einspruchs gegen eine Strafverfügung dieses Amtes im Jänner 2021 immer noch auf den seit Ende März 2006 abgeschafften "Fernschreiber" als Kommunikationsmedium hinweist, und bis dato Kommandant des (Miliz)Jägerbat´ion „Tirol“, im Rang eines Oberstleutnants, hat heute in einem nachhörenswerten Interview im Morgenjournal auf OE1 auf entsprechende Fragen geantwortet, dass er nicht bestätigen kann, dass die Südafrika-Golfer den südafrikanischen Mutanten ins Land gebracht haben und dass er derzeit bereits in 33 Ländern vorzufinden sei (und daher auch von einem anderen Land als Südafrika ins Zillachtol gebracht worden sein kann).

    Also: Genaues weiß man nicht. Noch nicht. Vermutlich nie nicht.

    Nur eines ist fix, das sei zur Ehre des Heiligen Landes gesagt: Auch die südafrikanische Mutation ist weder in Ischgl, noch im Zillachtol entstanden, sondern von wem und von wo auch immer in unser schwer geprüftes Kalabrien gebracht worden.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 4. Februar 2021 um 18:27
    Zitat von mcguy

    VincenteCleruzio

    angesichts der bedrohung von kalabrien (et.al.) durch `ìmissionen´ aus dem südlichen afrika stellt sich die frage, wer hatte `zusätzliches´ im gepäck auf dem (rück)weg in das allseits bekannte kalabrische tal, um es dort in freier wildbahn oder im `trauten kreis auszusetzen´ ?

    dazu es gibt allerlei hinweise, die gerüchteküche brodelt, prominente erstverdächtige (sylvester)golfer dementieren wie auch der coronawächter und die politik macht wie immer alles richtig und schützt die ihren.

    ist eigentlich bekannt, ob seitens der behörden in der angelegenheit (weiter) ermittelt wird oder soll gemäß bekanntem wunschdenken des örtlichen seilbahners (©) unter tatkräftiger mithilfe seiner spezis auch dabei `gras darüberwachsen´ ?

    Ja, sollen die Weihnachts- und Silvestergolfer, die sich gezwungen gesehen hatten, den November- und Dezember-Lockdownumsatzersatz wegen tiefverschneiter lokaler Golfplätze auf den sommerlichen Greens in Südafrika in den globalen Wirtschaftskreislauf einzubringen (Swarovski-Fluglinie usw), zugeben, dass sie es gewesen sind, die die südafrikanische Mutation bei ihrer Rückkehr ins Zillachtol gebracht und dort bei einer Willkommen-ihr-Rückkehrer-und-Weinverkostung-Party an einen Nationalratsabgeordneten und andere Liftler und Hoteliers und in weiterer Folge unters gemeine Volk gebracht haben?

    Abgesehen davon, dass es sich bei dieser Story um ein (noch/für immer) unbewiesenes Gerücht handelt, das sich schneller als der Südafrika-Mutant hier in Kalabrien verbreitet hat: Sei mir bitte nicht böse, aber als Jurist müsste man von solch einem Geständnis dringend abraten. Denk an all die Schadenersatzansprüche, da daran geknüpft werden könnten; und die dem VSV-Kolba nach Ischgl zu einem weiteren Tirol-Geschäft verhelfen würden.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 3. Februar 2021 um 21:48

    Virologin Von Laer will Tirol ein Monat lang isolieren

    Die Expertin von der Medi-Uni Innsbruck wirft dem Land Tirol Untätigkeit beim Einfangen der neuen Virusvarianten vor und warnt vor einem "zweiten Ischgl"

    Das ganze Land wegen der vermehrt auftretenden südafrikanischen Mutation isolieren, die bereits zwei Tiroler Mutationen hervorgebracht hat und vor der bereits durchgemachte Infektionen mit dem ursprünglichen Virus und die derzeit auf dem Markt befindlichen Impfstoffe nicht/weniger schützen vor (Re)Infektionen, schlägt sie vor.

    Landeshauptmann Platter sieht dafür keinen Anlass und ist womöglich wieder dabei, "alles richtig zu machen".

    Womit hat Kalabrien das verdient? Frage ich Euch.

  • 14. Runde EC Red Bull Salzburg vs HC TIWAG Innsbruck - Die Haie, XX.XX .2021 XX.XX Uhr

    • VincenteCleruzio
    • 3. Februar 2021 um 21:19
    Zitat von Bewunderer

    Helmut de Raaf ist ein ganz toller Co - sehr kompetent, nicht aufgeregt, erklärt das Spiel gut, erklärt gut wie Nachwuchsarbeit funktioniert.

    Ist mir von den Co`s eigentlich der liebste

    Beide angenehme Kommentatoren, ruhig und fachkundig. Das Spiel ist der Star und nicht die gekünstelte, gebrüllte Pseudoaufregung wegen jeder noch so kleinen Nichtigkeit wie beim @Pfänner.

  • 14. Runde EC Red Bull Salzburg vs HC TIWAG Innsbruck - Die Haie, XX.XX .2021 XX.XX Uhr

    • VincenteCleruzio
    • 3. Februar 2021 um 20:59

    Sehr schön, der Ausgleich von Herr zum 2:2. Zuerst Viveiros und dann Lamoureux elegant vernascht.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 3. Februar 2021 um 19:37
    Zitat von baerli1975

    Was an mir vorbeigegangen ist:
    Wer muss/darf/soll kontrollieren, ob die Kunden beim Frisörbesuch einen negativen und gültigen Attest haben?
    Ist der BesitzerIn oder GeschäftsführerIn des Frisörstudios für die Kontrolle zuständig? Darf er/sie das überhaupt kontrollieren?

    Danke!

    Die Verordnung soll morgen kommen, bis jetzt weiß man nichts Genaues nicht.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 3. Februar 2021 um 00:14

    https://amp.ft.com/content/de00fe…impression=true

    NEW: fresh data from trials in Brazil, South and the UK shows the Oxford/AstraZeneca vaccine is highly effective with a 12 week gap between doses.

    Efficacy is in fact much higher with a 12 week interval than a shorter gap.

    Bei zwei Dosen, die mit einem Abstand von 12 Wochen gegeben werden, beträgt der Schutz vor Erkrankung mehr als 90 %.

    The data also show that a single dose delivers strong protection that — crucially — does not wane quickly.

    12 weeks after the first dose, efficacy is still well above 70%.

    And perhaps most importantly of all, the data found that not even one recipient of the vaccine became severely ill with Covid-19 requiring hospitalisation.

    ########

    Schwere Verläufe bei den Studienteilnehmern (in Klammern die Probanden in der Placebo-Gruppe).

    Von den insgesamt 24.512 (12.104) Studienteilnehmern, mussten innerhalb von 21 Tagen nach der ersten Dosis AstraZeneca-Impfstoff/Placebo 2 (7) im Krankenhaus aufgenommen werden.

    Zwischen Tag 22 nach der 1. und 14 Tagen nach der 2. Dosis sind 0 (6) und ab Tag 15 nach der 2. Dosis 0 (9) im Krankenhaus gelandet.

    Also: Von 12.408 Studienteilnehmern, die den Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, haben zwei eine Infektion mit Krankenhausaufenthalt erlitten und das innerhalb von 3 Wochen ab der 1. Dosis. Danach hat es keinen schweren Verlauf mehr gegeben, egal ob nur eine oder beide Dosen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. Februar 2021 um 21:37
    Zitat von Cathy Miller

    Hmmm. Die einen sagen so, die anderen sagen so:

    https://www.google.com/amp/s/www.sn.at/panorama/wissen/eu-agentur-raet-von-ffp2-pflicht-ab-99256867/am

    "Der erwartete Mehrwert des allgemeinen Einsatzes von FFP2-Masken in der Gesellschaft ist sehr gering", teilte demnach ein ECDC-Sprecher mit. "Zusätzlich rechtfertigen die potenziellen Kosten und Nachteile eine Empfehlung für ihre Verwendung in der Öffentlichkeit anstelle von anderen Arten von Masken nicht."

    Schade, dass all das nicht erklärt wird:

    erwarteter Mehrwert = sehr gering = wie gering im Vergleich zu anderen Masken?

    potenzielle Kosten - wieviel sie real mehr kosten, weiß ich schon seit dem letzten Frühjahr, weil ich in geschlossenen Räumen mit potentiell hohem Aerosolanteil nur sie getragen habe, Gott sei dank ist der Preis zuletzt drastisch gesunken - wos is damit gemeint?

    Nachteile: welche wären das? ich persönlich finde die FFP2-Masken von allen am angenehmsten zu tragen.

    Bis jetzt: Useless Wortspende.

  • Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

    • VincenteCleruzio
    • 2. Februar 2021 um 20:21
    Zitat von Keitsche

    ...

    Im Interview von gestern spricht der Polizist selbst "nur" von VIP-Karten nicht von Jahreskarten. Zitat: "Ja, er stellt mir seit Jahren eine VIP-Karte zur Verfügung, wenn er sie nicht gerade selbst braucht." Spricht für mich eher dafür, dass es sich um Tageskarten handelt, könnte aber auch eine Jahreskarte sein die Perthl "herborgt" :/ - aber die Aussage lässt natürlich Interpretationsspielraum zu. Ich fänd' auch interessant inwieweit das Schadensausmaß auch dann Seitens der Justiz vorab geprüft und bewertet wird, bevor sie die Zuständigkeit für Ermittlungen klärt? Ich hab das Gefühl man wollte aus taktischer Sicht, das Wien die Sache prüft.

    Und noch was, deine fachliche Meinung vorab, wie bewertest du die aktuellen Anschuldigungen und Infos die gerade da sind? Schwerwiegend? Einfach zu beweisen etc. Würd mich echt interessieren.

    Exakt, der Satz im Interview von der VIP-Karte, die Perthaler zur Verfügung stellt, "wenn er sie nicht gerade selbst braucht", ist nicht eindeutig im Sinne von, dass der Polizist nur gelegentlich ein Spiel mit dieser Karte besuchen konnte.

    Ich möchte nicht weiter spekulieren, weil ich ohnedies in meinem ersten Posting geschrieben habe, was es strafrechtlich alles sein könnte. Solange der Sachverhalt nicht geklärt ist, machte das keinen weiteren Sinn.

    Für die Zuständigkeitsfrage genügt der vorläufige Verdacht, dass der Korruptionsschaden die EUR-3.000-Grenze übersteigt. Wenn sich dann herausstellt, dass es weniger war, dann kann die WKStA die Sache ohnedies wieder an die Tatort-Staatsanwaltschaft Linz abtreten. Taktik spielt da - jedenfalls von Gesetzes wegen - keine Rolle.

  • Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

    • VincenteCleruzio
    • 2. Februar 2021 um 16:30
    Zitat von Keitsche

    Natürlich nicht, aber würdest die Plätze einfach frei lassen, wenn grad keine potentiellen Sponsoren da sind? Oder würdest da nicht lieber Fans und Bekannten die Karten zu gute kommen lassen, die sowieso an einem anderen Spiel wieder normal dafür zahlen bzw irgendwann doch mal auch so öfters in die Halle pilgern weil's ihnen taugt? Nochmals, ich seh' das verschenken dieser Kontingentkarten an sich als nicht verwerflich an, weder vom Perthl noch von Freunschlag. Wenn man dafür eine illegale Gegenleistung verlangt/erhält ist's natürlich was anderes, aber das muss erst mal bewiesen werden. Und das stell ich mir spannend vor, weil der Erhalt einer Karte musst mal in Zusammenhang mit einer strafbaren Einflussnahme oder sonst was bringen. Und Polizisten dürfen auch als Privatperson irgendwo Fans sein...

    Ist schon geklärt, ob das - wie heute in der Krone zu lesen - sogar Dauerkarten für vier Saisonen waren; oder nur Einladungen in den VIP-Bereich zu einzelnen Spielen, wenn Plätze frei waren, weil die VIPler etwas anderes zu tun hatten, als Hockey zu schauen?


    Der Umstand, dass die StA Linz die Sache an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt abgegreten hat, weil diese für Korruptionsdelikte dann zuständig ist, wenn der "Korruptionsschaden" EUR 3.000 übersteigt, spricht für den Verdacht, dass es (eine) Dauerkarte(n) (zu (je) mehr als EUR 4.000) gewesen ist/sind.

    Polizisten dürfen Fans sein. Als Beamte dürfen sie aber nie solch teuren Geschenke annehmen.

    Die Krone hat schon Recht, wenn sie schreibt, dass die "3 Ks" (Kaffee, Kulis und sonstiges Klumpert) die Grenze für erlaubte Geschenkannahme nach dem Beamtendienstrecht sind. Richter und Staatsanwälte dürfen nicht einmal die "3 Ks" annehmen. 100 Euro werden in der Lehre als absolute Grenze angesehen (mir persönlich um EUR 90 zu hoch, wäre aber ohnedies wie für Richter und Staatsanwälte für ein absolutes Geschenkannahmeverbot).

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. Februar 2021 um 16:11
    Zitat von Cathy Miller

    https://www.derstandard.at/story/20001238…bruch-in-der-eu

    Da werden sich der Kanzler und sein oberster Gschichtldrucker Fleischmann aber freuen:

    Österreich unter der brillanten Führung von Bundeskanzler Kurz wieder einmal auf Platz eins in einer wichtigen Statistik und das noch dazu sehr deutlich!

    Tja, Prognosen sind bekanntlich schwer, wenn sie Zukunft betreffen, und rasches und entschlossenes Handeln nur Propaganda, aber nicht reale Handlungsanleitung ist.

    Am 13. Juni 2020 hatte Kurz erklärt, dass die "gesundheitlichen Folgen der Krise überstanden" sind und er sich jetzt um die Wirtschaft kümmert. Und das ist das Ergebnis seiner kümmerlichen "Bemühungen".

  • Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

    • VincenteCleruzio
    • 2. Februar 2021 um 15:36
    Zitat von TintifaxHockey

    ... und wenn er mehr als 12 Monate (egal ob bedingt oder unbedingt) bekommt verliert er seine höher dotierte Beamtenpension und kriegt nur die ASVG Pension ...

    Schon mit einer unbedingten Freiheitsstrafe mit mehr als 6 Monaten (oder mehr als 12 Monate bedingt) wäre der Amtsverlust und damit der Verlust des "Ruhegenusses" und der Antritt einer deutlich niedrigeren ASVG-Pension verbunden (§ 27 Abs 1 Z 1 und 2 StGB).

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. Februar 2021 um 10:32
    Zitat von coach

    ... erstens das und zweites glaube ich das es leider sowiso nicht so genau genommen wird. speziell bei den türken-friseuren (bitte nit als ausländerfeindlichkeit verstehen).

    Kann ich nicht bestätigen: Sowohl der Coiffeur, der mein Haupthaar schneidet (Kalabrier), als auch der Barbier, der sich um meine Gesichshaar kümmert (Syrer), haben sich immer peinlichst genau an die jeweils geltenden Regeln gehalten. Inklusive ausgiebigem Lüften ihrer Salons im schon recht frischen November. Kriege heute noch Gänsehaut, wenn ich daran denke.

    Die Einhaltung der Vortestpflicht wird kontrolliert werden, davon gehe ich aus. Und die Strafdrohungen sollen ja noch einmal verschärft werden. Anders als bei den bestens vernetzten Hoteliers rechne ich bei den Friseuren und Barbieren nicht mit exekutivem Larifari.

  • Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

    • VincenteCleruzio
    • 2. Februar 2021 um 09:53
    Zitat von fr-gr-exit

    Eine Beschwerde beim Presserat kann man hier vermutlich sicher einbringen, das muss Vogl und Perthaler entscheiden, wahrscheinlich sogar klug den Weg anzustreben.

    Die Kronen-Zeitung war nie und ist nicht Mitglied des Presserats.

    Mit medienrechtlich nicht sauber habe ich die journalistische Sorgfaltspflicht gemeint, zu der gehört, bei der Recherche auch den Standpunkt des Betroffenen einzuholen und zu publizieren - beim Polizisten gut zu sehen, wie bestimmte Dinge plötzlich in einem ganz anderen Licht erscheinen.

    Dadurch kann auch die Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung ausgeschlossen werden ( "In der Kronen-Zeitung vom ... wird behauptet, dass .... Richtig ist vielmehr, dass ... Landesgericht Linz." ), wenn Perthaler eine verlangt und bei Gericht durchsetzt. Die Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung kann wie beim Polizisten aber auch noch dadurch verhindert werden, dass dem Betroffenen nachträglich Gelegenheit (Interview) gegeben wird, seinen Standpunkt darzulegen. Hat für die Zeitung den Vorteil, dass man noch eine halbe Seite mit interessanten neuen Infos füllen kann.

  • Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 22:45
    Zitat von Spengler

    https://www.krone.at/2331661?fbclid…atxDOq1kM7kLA6U

    Ob es da dann nicht auch eine Gegenklage wegen Verleumdung und Rufschädigung geben wird?

    Zitat von BWL Markus

    Was sagt VincenteCleruzio dazu?

    Zitat von Urfahr4Ever

    111 StGB üble Nachrede würde ich erwarten, da kommt dann die Veröffentlichung in einem Massenmedium erschwerend hinzu.

    Für den Fall die Vorwürfe erweisen sich als haltlos.

    Zitat von Keui

    würde ich nicht als erfüllt sehen in diesem Artikel.

    Es werden die SMS und aus der Anzeige zitiert, mehr nicht.

    In beiden Artikeln über die Strafanzeige gegen Perthaler und über die Rolle des Polizisten berichtet die Kronen-Zeitung neutral mit "sollte das stimmen, dann ..." . Die Autoren identifizieren sich nicht mit den Vorwürfen, daher scheiden Delikte wie üble Nachrede aus.

    Medienrechtlich nicht sauber war freilich, dass keine Stellungnahmen von Perthaler und dem Polizisten eingeholt bzw abgedruckt worden sind. Durch das Interview mit dem Polizisten, in dem ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, ist das inzwischen saniert worden. Mit Perthaler wird das womöglich noch nachgeholt werden.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 16:05

    Wenn´s nicht so unendlich traurig wäre, man könnte nicht aufhören zu lachen:

    "Lockdown-Verlängerung: Warum die Politik dafür kaum belastbare Fakten hat

    Nach elf Monaten Pandemie ist die Politik noch immer im Blindflug unterwegs. Die Corona-Ampel wurde demontiert, das Contact-Tracing liefert kaum nützliche Erkenntnisse. Das belegen Sitzungsprotokolle, die profil vorliegen. Muss der Lockdown weitergehen, weil wichtige Infos fehlen?" PROFIL

    19 Bezirke und Wien müssten nach den Corona-Ampel-Regeln eigentlich auf "orange" geschalten werden. Geht nicht, "weil keine belastbare Evidenz zum Ausmaß und zur Verbreitung der neuen Virus-Mutante(n)" vorhanden ist.


    "Dass simples Zusperren nicht immer die gewünschten Erfolge bringt, zeigt sich am Beispiel Salzburg. Ende September des Vorjahres hatte der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer für sein Bundesland als einer der Ersten strengere Maßnahmen inklusive einer auf 22 Uhr vorverlegten Sperrstunde verfügt. Seit Mitte November ist Salzburg - mit Ausnahme weniger Tage - durchgehend Spitzenreiter bei den Neuinfektionen. Woran liegt das? "Unsere Fachleute haben auch keine Erklärung für die Zahlen", sagt der Salzburger Gesundheitslandesrat und Landeshauptmannstellvertreter Christian Stöckl. "Wir werden jetzt aus allen Kläranlagen Proben ziehen und hoffen, dass das Erklärungen bringt. Aber noch rätseln wir." Auch die Salzburger Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz ist ratlos: "Eine belegbare Ursache kennen wir nicht. Aufgrund der starken Verbreitung in Österreich ist es schwierig, den Infektionsweg nachzuzeichnen. ...

    Solange keiner weiß, welche Maßnahmen etwas bringen und welche nicht, ist die Pandemiebekämpfung ein Blindflug. Elf Monate Ausnahmezustand wurden leider nicht genützt, um ein paar wissenschaftliche Defizite zu beheben. Vor jedem Lockdown gab es etwa die Zusicherung, das Contact-Tracing jetzt aber wirklich zu verbessern. Gelungen ist das nicht. Die Aufklärungsquote ist bundesweit-trotz rückläufiger Fallzahlen-sogar leicht gesunken: In Kalenderwoche 50 des Vorjahres betrug sie 56,1 Prozent, in Kalenderwoche zwei des heurigen Jahres (dem letzten verfügbaren Wert) lag sie bei 55 Prozent. Wenigstens in einzelnen Bundesländern sind die Werte besser: Wien kommt auf über 70 Prozent geklärte Ansteckungsketten, das Burgenland auf 68 Prozent. Dafür schaffen die Steirer nur 36 und die Kärntner nur 35 Prozent.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 10:06
    Zitat von Spengler

    Wie ist das bei anderen Impfungen? Da sind die Kinder ja auch gesund und die Impfungen (tlw. 6-fach) sind auch im Säuglingsalter zugelassen.

    Und Impfstudien bei bereits kranken Kindern haben ja keine Aussagekraft. (Ist bei Medikamenten natürlich ganz was anderes)

    Wäre nur deswegen, weil man die Herdenimmunität, mMn ohne auch unter 18 jährige zu impfen, nicht zustandebringen wird.

    Ja, für die Entwicklung dieser Impfstoffe sind keine Studien an Kindern durchgeführt worden. Sondern die Erkenntnisse aus Erwachsenenstudien sind für die Zulassung der Impfstoffe für Kinder herangezogen und durch die Impfpraxis im Laufe der Jahre modifiziert usw worden.

    Die derzeitige EU-Zulassung der Covid-19-Impfstoffe für Menschen über 16 (BioNtech-Pfizer) bzw 18 Jahre (Moderna, AstraZeneca) wird, nachdem man genug Erfahrung über die Sicherheit bei den Erwachsenen oder in Ländern gewonnen hat, wo Studien mit Minderjährigen sehr wohl zugelassen und durchgeführt worden sind (BioNtech-Pfizer) und weiter durchgeführt werden (BioNtech-Pfizer und Moderna), früher oder später auf Minderjährige erweitert werden.

    Du hast vermutlich keine Vorstellung, welch mühsamen Kampf vor allem Kinderärzte durchfechten mussten (ab Ende der 1960er Jahre), bis Arzneimittelstudien an Minderjährigen überhaupt zugelassen worden sind (bei uns dank EU ab 2006 oder 2007), weil insbesondere Kinder nicht kleingewachsene Erwachsene mit geringerem Gewicht sind, sondern Menschen mit zum Teil ganz anderen Stoffwechselsystemen usw, weshalb es nicht genügt, zB die Arzneimitteldosis für einen 80-Kilo-Mann auf einen 15-Kilo-Buben umzurechnen. Bis endlich dieser "therapeutic orphanism", dieses therapeutische Waisentum hinsichtlich Sicherheit, Dosierung und Wirksamkeit der für Erwachsene entwickelten Arzneimittel wenigstens zum Teil überwunden werden konnte.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 08:57
    Zitat von Spengler

    VincenteCleruzio Danke!

    Also kurz, es ist fast unmöglich Kinder für Studienzwecke zu finden, denn welche Eltern stellen ihre Kinder zu Verfügung?

    Im konkreten Fall "Studie zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen Covid-19" scheitert die Sache schon daran, dass an gesunden Minderjährigen keine klinischen Arzneimittelstudien durchgeführt werden dürfen..

    An Covid-19 erkrankten Minderjährigen dagegen dürften Arzneimittelstudien unter den genannten Einschränkungen durchgeführt werden, wenn also Erwachsenenstudien für Minderjährige nicht aussagekräftig genug sind und wenn der Eigennutzen das Risiko überwiegt bzw wenn bei Gruppennutzen das Risiko und Belastung minimal sind.

    In der Praxis finden sowohl eigen- wie gruppennützige Arzneimittelstudien statt. Die Eltern kranker Kinder und Jugendlicher sind durchaus bereit, ihre Zustimmung zu klinischen Arzneimittelstudien zu geben.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 01:51

    Off topic, sorry. Kein Witz, das ist ein neues Werk der Wiener Schule des Phantastischen Realismus.

  • Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 01:31
    Zitat von Keui

    ich denke auch, normales "verschenken" von VIP Tickets ist nicht das Problem und wohl auch rechtlich gedeckt.

    Hier könnte es aber wohl strafrechtlich relevant werden, oder?

    Vielleicht kann uns hier VincenteCleruzio eine kurze Einschätzungen geben, aufgrund der wenigen Details die man aus den beiden Krone Artikeln kennt.

    Verschenken von - laut Kronen-Zeitung-Artikel "VIP-Saisonkarten" an einen "hochrangigen Polizisten", der dafür "immer wieder ' Gefälligkeiten' geleistet haben" soll, könnte unter folgende Straftatbestände fallen:

    1. Untreue, wenn Perthaler die Befugnis eingeräumt worden ist, als Vertreter der GmbH über deren Vermögen zB durch kostenlose Abgabe von Saisonkarten an Personen zu verfügen, von denen die GmbH in Zukunft Sponsoring oder andere geldwerte Vorteile wie Connections zu weiteren Förderern usw erwarten darf, die dem Wert dieser Karten entsprechen oder gar übersteigen, und wenn Perthaler diese Vollmacht dadurch missbraucht hat, dass er die Karten kostenlos an eine Person abgegeben hat, von der dies nicht erwartet werden kann.

    2. Betrug, wenn Perthaler gar keine Vollmacht zur Vergabe von kostenlosen Saisonkarten zu den genannten Zwecken eingeräumt worden ist, wenn er aber die Person, die in der GmbH dafür zuständig ist (Geschäftsführer, Kassier), darüber getäuscht hat, dass der Empfänger der Saisonkarten die Voraussetzungen erfüllt, was aber nicht stimmt, und dadurch zum Verschenken der Saisonkarten und damit zur Schädigung der GmbH verleitet.

    3. Einem "hochrangigen Polizisten" für "geleistete Gefälligkeiten" VIP-Saisonkarten zu schenken/schenken zu lassen, wenn es sich bei diesen "Gefälligkeiten" um pflichtwidrige/pflichtgemäße konkrete Amtsgeschäfte handelt, könnte auf der Geberseite Bestechung/Vorteilszuwendung und bei nicht konkreten Amtsgeschäften Vorteilszuwendung zur Beeinflussung sein. Auch das rein abstrakt, weil mir der Sachverhalt völlig unklar ist.

    Kommunikation mit dem mit VIP-Saisonkarten beschenkten Polizisten, für den Sohn eines - jetzt Ex - Sponsors "wegen behördlich abgenommener Nummernschilder vom Moped" zu "intervenieren" (der Lauser wird die Kiste wohl hoffentlich nicht "auffrisiert" haben!). "Eine Woche Urlaub am See wurde als „Dankeschön“ in Aussicht gestellt" - ich nehme an, dem Polizisten, nicht Perthaler. "Der Beamte soll per SMS-Nachricht mit „Schau ma mal. Linz wäre einfacher“ geantwortet haben."

    4. Im Artikel der Krone steht, dass Perthaler wegen der Paragrafen "12, 302 StGB' angezeigt worden sei, also wegen Bestimmung (früher: Anstiftung) zum Missbrauch der Amtsgewalt. Das wäre dann gegeben, wenn Perthaler den hochrangigen Polizisten tatsächlich dazu veranlasst hat, bei der zuständigen Behörde den zuständigen Beamten tatsächlich dazu zu bringen, zB das verkehrsunfähige Moped gesetzwidrigerweise wieder zum Verkehr zuzulassen (Kettenbestimmung via Polizisten). Der Versuch solch einer (Ketten)Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist genau so strafbar wie wenn es zur Vollendung kommt. Auch das rein abstrakt, die Sache hängte ganz wesentlich davon ab, mit welchem Vorsatz was konkret veranlasst werden sollte.

    5. Und die Mitwirkung daran, dass der hochrangige Polizisten für einen "Urlaub am See" "ungebührlichen Einfluss" auf "die Entscheidungsfindung" des Amtsträgers nimmt, der über die Rückgabe der Nummerntafeln = Wiederzulassung des Mopeds entscheidet, könnte "Verbotene Intervention" nach Paragraf 308 Abs 2 StGB sein.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. Januar 2021 um 22:42
    Zitat von Spengler

    VincenteCleruzio da du ja Erfahrung in der Medizinethik hast hätte ich mal eine Frage. Der Corona Impfstoff ist ja unter 18 nicht zugelassen, da Testergebnisse fehlen. Wie ist das normalerweise bei Medikamenten /Impfungen in dieser Altersgruppe. Wie werden hier Studien/Zulassungen gemacht, denn unter 18 darf man ja noch nicht selber entscheiden, ob man bei einer Studie mitmacht, und welche Eltern stimmen da zu?

    Gerade bei Säuglingen gibt es ja viele Impfungen, wo kommen da die Zulassungsdaten her?

    Ich hoffe, der folgende Ausschnitt aus meinem Manuskript für Fortbildungsveranstaltungen von KinderärztInnen und den Unterricht für MedizinstudentInnen an der Medizinischen Universität Riggiu di Calabria beantwortet all Deine Fragen - wenn nicht, feel free (AMG = Arzneimittelgesetz; Minderjährige sind Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben):

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    g. Die klinische Prüfung eines Arzneimittels an Minderjährigen

    ga. Die klinische Prüfung von Arzneimitteln an gesunden minderjährigen Probanden ist absolut unzulässig (argumentum e contrario aus § 42 Abs 1 Z 10 AMG).

    gb. Die klinische Prüfung eines Arzneimittels an minder­jährigen Patienten darf nur dann durchführt werden, wenn sie unbedingt erforderlich ist (§ 42 Abs 1 Z 1 AMG), also nicht auch an Erwachsenen durchgeführt werden kann, und wenn dabei folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden:

    Die Anwendung des zu prüfenden Arzneimittels ist nach den Erkenntnissen der me­di­zi­nischen Wissenschaft angezeigt, also medizinisch indiziert, bei dem minderjährigen Prü­fungs­teilnehmer Krankheiten zu erkennen, zu heilen oder zu lindern oder ihn vor Krankheiten zu schützen („eigennützige Forschung“),

    • sofern der mit der Teilnahme an der Prüfung verbundene Nutzen für den Prüfungsteilnehmer das Risiko überwiegt (§ 42 Abs 1 Z 2 AMG)

    Abweichend davon ist die Prüfung auch mit dem Ziel der wesentlichen Erweiterung des wis­senschaftlichen Verständnisses des Zustands, der Krankheit oder der Störung des Min­der­jäh­rigen erlaubt,

    • wenn die Prüfung der Patientengruppe, der der Prüfungsteilnehmer angehört, nützen kann („gruppennützige For­schung“).
    • und damit nur ein minimales Risiko oder eine minimale Belastung für den Prüfungs­teil­neh­mer verbunden ist (geringfügige und vorübergehende Beeinträchtigungen, geringfügige und vorübergehende Symptome und Unannehmlichkeiten) (§ 42 Abs 2 Z 1 und 2 AMG).

    Es ist zweifelhaft, ob damit der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EG) 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kinderarzneimittel vom 12. Dezember 2006 entsprochen wird, die die klinische Prüfung von Kinderarzneimitteln zur Beseitigung des „therapeutic orphanism“ und des extensiven „off-label-use“ von Erwachsenenmedikamenten forciert und die diese Einschränkungen nicht kennt.

    gc. Der „Erziehungsberechtigte“ hat nach adäquater Aufklärung seine Einwilligung vor Prüfungsbeginn nach­weis­lich und schriftlich zu erteilen (§ 42 Abs 1 Z 3 AMG). Hier ist auf § 146 Abs 3 ABGB hinzuweisen, der die Be­dacht­nahme der Obsorgeberechtigen auf den Willen des Minderjährigen verlangt.

    gd. Der minderjährige Prüfungsteilnehmer ist vor Beginn der Prüfung seinen intellektuellen Fä­hig­­keiten entsprechend über die Prüfung, die Risiken und den Nutzen durch einen im Um­gang mit Minderjährigen erfahrenen Prüfer aufgeklärt zu werden (§ 42 Abs 1 Z 4 AMG).

    ge. Die Einwilligung des hinsichtlich des Wesens, der Bedeutung, Tragweite und Risken der Prüfung einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen muss eingeholt werden. Jeder Minderjährige, auch der nicht einwilligungsfähige, hat das Recht, die Teilnahme an der Prüfung abzulehnen oder aus ihr auszuscheiden (Vetorecht), was vom Prüfer zu berücksichtigen ist (§ 42 Abs 1 Z 5 AMG).

    gf. Der jederzeitige Widerruf der Einwilligung (durch den Erziehungsberechtigten, durch den Prüfungsteilnehmer) ohne irgendeinen Nachteil für den Minderjährigen muss möglich sein (§ 42 Abs 1 Z 6 AMG).

    gh. Die Prüfung muss so geplant sein, dass sie mit Rücksicht auf die Erkrankung und auf das Entwicklungsstadium des Minderjährigen mit möglichst wenig Schmerzen, Beschwerden, Angst und anderen vorhersehbaren Risiken verbunden ist – Messen, Wiegen, Befragen, die Auswertung von Speichel-, Urin-, Stuhl- und Blutproben, die zusätzliche Entnahme von Blut aus einer bereits für diagnostische oder therapeutische Zwecke gelegten Kanüle, Kapillarblutentnahmen werden solche „minimalen“ Belastungen sein; nicht aber mehr die rein studienbedingte Punktion einer peripheren Vene. Die Risikoschwelle und der Be­las­­tungs­grad muss im Prüfplan definiert und während der Prüfung ständig überprüft wer­den (§ 42 Abs 1 Z 8 AMG).

    gi. Der Prüfplan muss von einer Ethikkommission zustimmend bewertet wor­den sein, die entweder selbst über Kenntnisse auf dem Gebiet der Kinder- und Jugend­heil­kun­de ver­fügt oder die sich in klinischen, ethischen und psychosozialen Fragen auf diesem Gebiet be­raten hat lassen (§ 42 Abs 1 Z 9 AMG).

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