...Der Virus mutiert nun mal, der will am leben bleiben aber nicht den Wirt töten...
Vorsitzender des Schwurgerichtshofs: "Angeklagter, Sie haben das Schlusswort!"
Angeklagter Virus: "Hohes Gericht! Trotz wissenschaftlicher Forschung weltweit ist es noch nie gelungen, auch nur bei einem einzigen Virus nachzuweisen, dass es zu vom Willen gesteuerten Verhalten fähig wäre. Auch das Beweisverfahren in dieser Hauptverhandlung hat nicht den geringsten Hinweis, geschweige denn den jeden Zweifel bei den Geschworenen ausschließenden Beweis ergeben, dass ich den Wirt willentlich getötet, also mit Mordvorsatz bei der Infektion und danach gehandelt habe. Deshalb kann der Wahrspruch der Geschworenen nur auf fahrlässige Tötung lauten, zu der ich mich erneut und abschließend für schuldig bekenne.
Und wie mein Verteidiger bereits ausgeführt hat: Mein Wirt, dessen Hinscheiden mir im Herzen weh tut, war bekennender Covidiot und hyperaktiver Leerdenker, der zunächst nicht nur meine Existenz geleugnet und mich dann auch noch mit diesem lächerliche Grippevirus verglichen, sondern meine Bekanntschaft geradezu gesucht hat bei dieser wirklich lustigen Busfahrt zur Demo in Wien, bei der laut gesungen, Parolen wie "Furz muss weg!" gegrölt und Alkohol in rauen Mengen gesoffen worden ist. Ich will so weit gehen zu behaupten, dass er in die Infektion durch mich geradezu aus freien Stücken wie bei einer dieser Masernpartys eingewilligt hat. Ja, ich weiß, dass er in den Verlust des Lebens nicht einwilligen kann. Meine Fahrlässigkeitsschuld ist durch sein infektionsprovozierendes Verhalten aber derart herabgesetzt, dass eine nichtinterventionelle diversionelle Erledigung durch Bestimmung einer Probezeit ohne Eintrag ins Strafregister geradezu geboten erscheint. Ich danke für die Aufmerksamkeit".