Seit wann richten sich die Strafen denn nach dem Körpergewicht?
Kenn da eine sehr figurbewusste Richterin, die kein Mittagessen braucht und davon ausgeht, dass das andere auch nicht brauchen, und deshalb ohne Mittagspause zu verhande!n pflegt, weshalb ich einmal einen Antrag auf Mittagspause gestellt habe unter Berufung auf das Grundrecht des Angeklagten auf ein faires Verfahren, Kapitel Recht auf wirksame Verteidigung, nach Art 6 EMRK, das dann nicht gewahrt ist, wenn der Verteidiger wegen Unterzucker nicht mehr der Verhandlung folgen kann, und die die Strafen durchaus dem Körperumfang der Angeklagten anpasst: Je fetter, desto kräftiger greift sie in den Schmalztopf. Habe daher übergewichtige Mandanten schon in Korsette schlüpfen lassen, bevor sie vor sie treten mussten, um Schlimmeres zu verhindern.