Was der Kurz Anfang September dem/der Ermittlungsrichter/In wirklich erzählt hat, weiß ich jedenfalls nicht. Das was er laut STANDARD etc dort gesagt haben soll, ist ja der (PR-Litigation-)"Witz des Monats September 2021" seines "Inkompetenzkompensationsteams" (copyright @DrPhiloponus auf Twitter).
Beiträge von VincenteCleruzio
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"Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen Stellung zu nehmen".
"Vor einem Einzelrichter konnte Kurz nun laut eigenen Angaben "ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung, oder wie ein 'Na' auf ein 'Nie' zu werten sei", und zu "Unterschieden in der Formulierung wie 'eingebunden im Sinne von informiert' und 'eingebunden im Sinne von involviert' Stellung nehmen". Für Kurz konnte er damit "die ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften".
Für mich, obwohl meine Mandanten nach ihren Beschuldigtenvernehmungen in einem Ermittlungsverfahren auch ohne Inkompetenzkompensationsteam mit 200 Millionen-plus-PR-Budget immer so gestelzt daherplaudern, der Witz des Monats September 2021.
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"Salzburg ist Hochrisikogebiet, die Corona-Ampel leuchtet seit Donnerstag wieder dunkelrot. Für die brisante Infektionslage machten Stadt- und Landespolitik insbesondere ungeimpfte Menschen verantwortlich, die als Reiserückkehrer die Zahlen in die Höhe treiben. Die Stadt Salzburg beruft sich auf eine fragwürdige Statistik, die allen infizierten Urlaubern pauschal einen Migrationshintergrund unterstellt. Nur: Es wurde nicht erhoben, ob der Auslandsaufenthalt mit einem Heimatbesuch zusammenhängt oder es sich um klassische Sommerurlaube gehandelt hat.", schreibt die KRONE.
Nur konsequent, sag i, um das türkise ausländerfeindliche Spinnrad fest am Laufen zu halten und die eigene Klientel, die zB in Kroatien oder Mallorca Urlaub gemacht und sich dort infiziert hat, zu verstecken.
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12 Prozent der Covidpatienten, die eine Intensivstation gebraucht haben, sind danach wegen Gehirnschäden nicht mehr arbeitsfähig. Ein Leben lang.
Auch sonst hörenswertes Interview mit Infektiologen und Intensivmediziner Wenisch heute im Mittagsjournal auf OE1.
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Geimpft und Genesen in %:
GB 76,3%
D 67,8%
AUT 69,%
Danke, das macht schon (Doppelzählung infiziert und geimpft plus Dunkelziffer der nicht getesteten Infizierten beiseite gelassen) den Unterschied zwischen GB und D, Ö aus, von dem Drosten spricht.
Siehe auch Portugal etc: Ab Impfrate 70 % plus verlangsamt sich die Ausbreitung des Virus merkbar.
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Weiß nicht wie es um deine Auftragslage steht - aber für mich klingt das nach einer win-win-win Situation?
Nein, ist für mich leider eine absolute lose-situation, weil er ein Freund ist, mit dem ich vor bald 10 Jahren eine sehr brisante Angelegenheit mit viel Mumm und jahrelanger Arbeit zu einem sehr positiven Abschluss gebracht habe.
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In Frankreich ist gestern eine Rechtsnorm in Kraft getreten, nach der sich Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Feuerwehrleute usw bis zum 15. September mindestens den Erststich und bis Mitte Oktober den Zweitstich holen müssen. Widrigenfalls ihr Arbeitsvertrag und die Gehaltszahlung ausgesetzt werden.
Von dieser Impfpflicht sind laut STANDARD rund 2,7 Millionen Menschen betroffen, rund 3.000 oder 0,1 Prozent sind gestern wegen Nichtimpfens vom Dienst freigestellt worden (eine unbekannte Zahl hat vorher wegen dieser Impfpflicht gekündigt).
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Wie willst mit einem AN diskutieren wenn der lieber unter die Brücke geht wie sich impfen zu lassen, vor allem ab Stufe 2 der aktuellen Regelung(oder war es 3 wenn die PCR Test nicht mehr gelten) ist es in einem 3G Betrieb eigentlich ein staatlich verordnetes Beschäftigungsverbot für diese Personen.Ich wäre dafür der falsche Adressat, weil mir von Anfang an jedes Verständnis dafür gefehlt hat, sich nicht impfen zu lassen, obwohl die Impfstoffe vor der Zulassung in klinischen Studien getestet worden sind wie kein Arzneimittel zuvor, obwohl die Impfung verschmerzbare und leicht behandelbare Nebenwirkungen - auch die Thrombosen und Herzmuskelentzündungen - verursacht und ziemlich gut vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen schützt und die Verbreitung des Virus stark herabsetzt.
Einer der zwei ImpfgegnerInnen, die ich persönlich kenne, ein absoluter Top-Fachmann auf dem Gebiet der Arzneimittel, hat mir vor Kurzem eine Email geschrieben, ob ich Zeit hätte für ein Treffen - er schreibt allerlei Mails, Briefe etc an Entscheidungsträger in diversen Institutionen mit höchst fragwürdigen Ansichten direkt aus dem Mainstream der Leugner, "reset der ganzen Welt durch diesen Corona-Schwindel" inklusive, und fragt mich immer wieder einmal um juristischen Rat, hier, ob er dies oder das so schreiben darf, ohne sich strafbar zu machen.
Ich schlage für das Gespräch den Besuch eines Kaffeehauses vor, er will lieber mit mir einen Spaziergang machen, der schlussendlich dann aber auch nicht zustande kommt.
Warum weder das eine, noch das andere? Wie sich im Telefonat so nebenbei ergeben hat, ist das Kaffeehaus ausgeschieden, weil er kurz zuvor in einem anderen Kaffeehaus nicht bedient und hinausgeschmissen worden ist: Da hat die Kellnerin von ihm doch tatsächlich den "3-G-Nachweis" verlangt, den er aus tiefster Überzeugung nicht erbringen konnte und wollte. Und der schon sehr konkret besproche Spaziergang hat nicht stattgefunden, weil er "jetzt auch doppelt Geimpfte" (wie mich) "meidet".
Bei solchen Leuten bist mit Deinem Latein schlicht am Ende.
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Naja das wäre ja meine Frage, ob sich da jemand rechtlich etwas auskennt oder ähnliche Fälle schon mal gehört hat. ...
"Dürfen Arbeitgeber eine Impfung für Mitarbeiter vorschreiben?
Hierfür gibt es keine klare gesetzliche Regelung. Auch hier muss aus juristischer Sicht eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Interessen der Arbeitnehmer erfolgen. Dabei ist vor allem entscheidend, ob die Vakzine tatsächlich vor einer Übertragung des Coronavirus schützt. Dies ist nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand noch nicht klar feststellbar. Sollte die Impfung vor einer Übertragung schützen, dann wird diese Abwägung im Zweifel zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.
Außerdem kann eine verpflichtende Impfung nur unter der Voraussetzung eingeführt werden, dass die Mitarbeiter in Berufen mit einem gewissen Körperkontakt arbeiten. Dies sind beispielsweise Professionen wie Kellner, Friseure, Busfahrer usw. ....Wäre eine Kündigung oder Entlassung bei Impfverweigerung zulässig?
Den Arbeitgeber trifft eine Schutzpflicht für seine Mitarbeiter. Wenn Mitarbeiter eine Impfung ablehnen bzw. sich weigern deren Impfstatus preiszugeben und der Arbeitgeber dadurch seine Schutzpflicht nicht erfüllen kann, muss eine weniger gefährdende Tätigkeit gefunden werden. Damit kann unter Umstände eine Versetzung verbunden sein. Sollte der neue Aufgabenbereich nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt sein, wird die Zustimmung des Mitarbeiters benötigt.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung, die dann erfolgt, wenn sich der Arbeitnehmer nicht mit der Veränderung des Arbeitsvertrags z.B. hinsichtlich des Aufgabenbereichs bzw. des Entgelts einverstanden erklärt.
Die Weigerung der Aufnahme der neuen und weniger gefährdenden Tätigkeit kann auch zu einer Entlassung aus wichtigem Grund, nämlich wegen Vertrauensunwürdigkeit oder Dienstunfähigkeit, führen. Das Arbeitsverhältnis würde in diesem Fall sofort enden.
Bei einer (gewöhnlichen) Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufgrund einer Impfverweigerung bzw. der Weigerung zur Bekanntgabe des Impfstatus muss eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und jenen des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Sollte das Vakzin nur die geimpfte Person selbst schützen und eine Übertragung des Virus nicht verhindern, würde die Interessenabwägung im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen. Eine Kündigung wegen Impfverweigerung wäre daher nicht zulässig.
Eine solche Kündigung könnte entweder aufgrund von Sittenwidrigkeit im Sinne des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs oder ab einer bestimmten Betriebsgröße wegen Sozialwidrigkeit beim zuständigen Gericht angefochten werden. Die Entscheidung des Gerichts hängt dann von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab."
So viel von der D.A.S. (Rechtsschutzversicherung) dazu. Viel Spaß beim Diskutieren mit den impfunwilligen Kollegen.
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... warum wir das zahlen sollen wenn ein Impfgegner gesagt hat ...
Nur zur Erinnerung: Arbeitslosengeld ist die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, in die aktive ArbeitnehmerInnen Monat für Monat eingezahlt haben für den Fall, dass sie einmal arbeitslos werden. Und die je nach Alter der arbeitslos gewordenen Person und je nach Einzahlungszeitraum nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird.
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Arbeitsminister Kocher weist das AMS per Erlass an, Arbeitslosen das Arbeitslosengeld zu streichen, wenn sie sich um eine Arbeit, für den die Schutzimpfung gefordert wird, nicht bewerben oder nicht annehmen, weil sie sich nicht impfen lassen wollen.
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da steht das die Intensivpatienten jünger werden, wo liest du was von einer Triage der über 75ig jährigen?
Das war eine Vermutung von mir, hätte hinter "triage" ein Fragezeichen setzen sollen.
Der OÖN-Artikel sagt nur, dass die Patienten auf den Intensivstationen seit den Impfungen jünger werden und dass anders als davor derzeit keine über 75jährigen mehr auf Intensivstationen in OÖ sind. Zur Triage sagt er gar nichts.
Wäre erfreulich, wenn diese Altersgruppe dank der hohen Durchimpfungsrate keine Intensivstationen mehr brauchte.
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Dann trage deine ffp2 maske einfach weiter wenn dies für dich besser ist.
Und, wenn's blöd hergeht, auch für andere. Wär ja kein Leben, wenn man jemand anderen angesteckt hätte, obwohl man es mit einer FFP-2-Maske verhindern hätte können.
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Ab 75 kommt keiner mehr auf die Intensivstation ("triage").
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Wer den REPORT mit dem Gespräch mit der Vakzinologin Ursula Wiedermann-Schmidt und dem Infektiologen Christoph Wenisch auf ORF2 gestern nicht gesehen hat, hier zum Nachsehen:
Studiogespräch zu neuen CoV-Maßnahmen - Report vom 14.09.2021 um 21:05 UhrVakzinologin Ursula Wiedermann-Schmidt und Infektiologe Christoph Wenisch sind zum Thema "Strengere Corona-Regeln" im Studio.tvthek.orf.atEndlich einmal ein Mediziner, der laut und deutlich gegen den Hochmut eines Kickl und seiner Soizburger Kollegin Svazek (im Zentrum) auftritt, die ohne jede medizinische Grundlage herumposaunen, dass sie auf ihr Immunsystem vertrauen, das schon fertig werden wird mit dem Virus, und sich deshalb nicht impfen lassen.
Dass in dieser Auffassung jede Menge "Eugenik" im Sinne "biologischer Höherentwicklung" (ein gesunder Körper wird schon fertig mit dem Virus; und wenn nicht, soll der Mensch sterben und seine Gene nicht weitergeben, um dem "Volk" nicht zu schaden) unseligen Gedenkens mitschwingt, soll auch einmal gesagt werden.
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... Ich denke, es werden mehr Geimpfte mit einer FFP2 rumlaufen als Ungeimpfte, die sich einen Dreck scheren.
Da bist Du nicht alleine, der so denkt.
Mit dieser ebenso komplizierten (wer muss und wer darf kontrollieren?), wie dämlichen Idee "Ungeimpfte müssen bei sonstiger Strafe im Handel außerhalb der Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse FFP-2-Masken tragen, Geimpfte dagegen nicht, es wird ihnen aber empfohlen", "indirekten Impfzwang" aufzubauen, damit man beim Shoppen im IKEA und Co "ffp-2-maskenlos" durch die Hallen stiefeln kann - nur das ist das Ziel dieser Regelung -, zeigt diese Regierung, wie sehr sie mit ihrer Gesundheitspolitik am Ende ist.
Wer in Innenräumen - Impfung oder Genesung hin oder her - in Zeiten der hochansteckenden Delta-Variante statt der FFP-2-Maske lieber nur Mund-Nasen-Schutz oder noch lieber gar keinen Schutz trägt, dem ist ohnedies nicht mehr zu helfen. Dem fehlt schlicht weiterhin das Wissen, was Sache ist.
Und die Abneigung gegen die FFP-2-und andere Masken scheint tatsächlich weit verbreitet zu sein, sonst hätte mir zB der Leiter einer Niederlassung der Steuerfahndung letzte Woche nicht sofort nach der Begrüßung eine MNS-Maske aus Ärarbeständen als Ersatz für meine FFP-2-Maske angeboten. Und mich nicht die zwei netten Gendarminnen bei dem rendez-vous (frz. für "Termin") gestern gleich darauf aufmerksam gemacht, dass in dem sehr kleinen Zimmer mit vier Personen und einer Plexi-Glas-Scheibe von 1,5 m Höhe und 60 cm Breite auf dem Tisch zwischen den zwei Damen und dem Verdächtigen und mir keine Maskenpflicht herrscht.
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...Das dem Hr. Chefredakteur offensichtlich ein paar Latten am Zaun fehlen ist ja offensichtlich, dennoch gibt etliche Sendungen, Dokus, Sportübertragungen etc. die - auch im Vergleich zu anderen TV-Sendern - durchaus sehens- und förderungswert sind.
Thema hier war, dass auf Servus Tv fortgesetzt Fake News über SARS-CoV-2 und Covid verbreitet werden und dass dadurch großer Schaden an Leib und Leben angerichtet wird.
Dass solch ein verantwortungsloser TV-Sender in dieser schweren Zeit Steuergeld erhält und auch annimmt, halte ich für einen Skandal.
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über welchen weg bekommt s-tv steuergelder, der sender ist doch privat ??
Privatrundfunkförderung nennt sich das. 1. Tranche 2021 für SERVUS TV 1,5 Millionen Euro. "2020 wurden die" sonst üblichen "20 Millionen um 15 Millionen Corona-Sonderförderung auf 35 Millionen erhöht."
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... schrecklich das so ein typ ohne konsequenzen solchen schund verbreiten darf.
Schrecklich ist vor allem, dass für das schrottige Hobby des reichsten Zuckerwasserproduzenten Österreichs auch noch Steuereuros zur Verfügung gestellt werden.
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"Corona-Verharmloser, Impfgegner und Gates-Verschwörer schauen besonders gerne Servus TV
Eine Studie zeigt, bei welchen Sendern sich Verschwörungstheoretiker und Maßnahmenkritiker wohlfühlen. Große Unterschiede zwischen Servus TV und ORF" berichtete der STANDARD Anfang August.
Warum das so ist, zeigt der Chefredakteur von Servus TV in seinem Kommentar diese Woche erneut in Vollendung. Da fehlt nichts, aber schon rein gar nichts aus der großen Kiste der hinterfotzigen Verdummung.
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Zum Thema mit Verboten und Druck erreicht man nichts - die Impfschlange vorm Villacher Rathaus ist länger als je zuvor 😂😂😂
Muss man aber auch dem sehr gelungenen "Schmäh" zuschreiben, mit dem diese niederschwellige Impfaktion ohne Terminvereinbarung propagiert wird: ' Villacher Sommerspritzer - "0,0 Promille – 100 Prozent Verantwortung" '. Vom Villacher Eiszangler Kofler.
Da kann sich der Bundesmaturant, der die Werbung für 's Impfen ja dem Roten Kreuz weggenommen und zur "Cheffesache" erklärt hat, etwas abschauen. Ach, nein, der hat die Pandemie ja Anfang Sommer erneut für beendet und zur Privatangelegenheit der Bürger erklärt. Und er widmete sich forthin mit seinen Getreuen Nehammer und Schallenberg seiner Spezialdisziplin, dem Schließen einer Route, diesmal ist die Kabulroute dran.
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@georg_renner fasst zusammen:
"Es gibt künftig also:
3G (Standard)
3G (ohne Antigen zuhause)
3G (nur PCR)
2G (Geimpft oder PCR)
2G (Geimpft oder genesen)"
Und 2 1/2 G soll's ja auch noch geben.
Toi, toi, toi...