1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. eishockeyforum.com
  2. Mitglieder
  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 10. November 2021 um 10:44

    Zur Rettung der von mir eben angekratzten Ehre der von mir (auch wegen der veganen, fast fettfreien Ernährungsweise) sehr geschätzten Mostschädel, pardon, Äpelwoinköpfsche, hier die klare Stellungnahme der Gerichtspsychiaterin Kastner aus Linz, die gerade ein Buch über die Dummheit publiziert hat, in einem Interview in einer Schweizer Zeitung zu Impfgegnern:

    christian 91 gleich, muss jetzt dringend ein "Hühnchen rupfen" mit einer Richterin. In Wels. Oberösterreich.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 10. November 2021 um 10:19

    Weil ich gestern auf die Erfahrungen in Israel hingewiesen habe, das wegen des früheren Impfbeginns früher mit dem Nachlassen der Schutzwirkung der Impfungen konfrontiert war und noch im Sommer mit den Auffrischungsimpfungen ("Booster", Drittstich) begonnen hatte und damit die 4. Welle brechen konnte - die Intensivstationen sind dort derzeit wenig mit Covid19-Patienten belegt -, hier dazu der ARD Report München von gestern mit dem Tenor, dass auch Deutschlands Bundes- und Landesgesundheitsminister geschlafen haben:

    Unvorbereitet in die vierte Welle : Die Fehler und die Folgen der deutschen Corona-Politik
    Lange sah die Politik zu, wie im Herbst die Anzahl der Corona-Infizierten ständig zunahm und sich die Situation in deutschen Krankenhäuser immer weiter…
    www.br.de

    Und als "Schmankerl" dazu die eloquenten Danksagungen der oberösterreichischen Gesundheitslandesrätin an wirklich alle Oberösterreicher:innen (auf die 🐕 und die 🐈 hat sie leider vergessen), einer in der Wolle verfärbten Türkisen, im heutigen Morgenjournal auf OE1 zur verantwortungsvollen, vorausschauenden und dankbaren Gesundheitspolitik in Oberösterreich, bei der derzeit leider trotzdem das Virus haushoch in Führung liegt und OÖ im Bundesländerranking hinsichtlich Impfquote und Inzidenz denselben Platz einnimmt, wie die "Black Wings Linz" unter den österreichischen Teams in der Hockeyliga:

    ORF-Radiothek

    Aber die gute Frau versteht echt was vom Geschäft: Mehrfach versichert sie, dass sie auch jetzt noch "die Zahlen genau beobachtet". Gut so, weiter so.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 10. November 2021 um 09:29
    Zitat von Stylaz

    Ich habs auch wie xtroman verstanden.

    Die wörter zu zerklauben ist bei dir vermutlich „berufsbedingt“ .

    Denke aber die meisten fragen sich nur was ist das für ein gegensatz.

    Nice.

    Ja, genaues Lesen und Verstehen von Sätzen ist berufsbedingt.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 9. November 2021 um 22:50
    Zitat von silent

    warum habens dann test's gemacht und du musstest einen wert höher als 8 haben. muss ja auch wer erfunden haben.

    jetzt ist das alles auf einmal blödsinn. aber man soll eine 3.impfung machen damit die antikörper mehr werden. wie viele sollens jetzt werden, wenn man eh keine ahnung hat wie viele es sein sollten.

    manchmal wäre es besser sie würden zuerst mehr denken und dann was vernünftiges sagen.

    aber für mich als geimpften ist ja die pandemie eigentlich schon vorbei wurde mir von einem herren im sommer gesagt. jetzt soll ich doch wieder einen stich abholen. und dann wundert sich noch wer wenn manche leute irgendwann in hut drauf haun.

    Dass vorher nicht gedacht worden wäre, würde ich nicht zu sagen wagen.

    Wie so oft im Leben ist es mit diesem Virus und den dagegen entwickelten Impfstoffen aber so, dass sich die Dinge anders entwickeln, als sie ursprünglich geplant worden sind und auf dem Plan ausgeschaut haben.

    Die Erkenntnis, dass die Schutzwirkung der Impfungen früher als womöglich ursprünglich gedacht nachlässt; und dass man die durch die Deltavariante verursachte 4. Welle mit einer Auffrischungsimpfung (Drittstich) nach ca 5 Monaten brechen kann, verdanken wir vor allem Israel.

    1. weil Israel früher als der Rest der Welt viele Menschen geimpft hat und deshalb früher vom Nachlassen des Impfschutzes betroffen war und auch deshalb bereits im September trotz der warmen Jahreszeit die 4. Welle erlebt hat, die uns jetzt im November überrollt;

    2. weil in Israel ohne hemmende Datenschutzbestimmungen alle Gesundheitsdaten aller Geimpften und Erkrankten wissenschaftlich ausgewertet werden (dürfen) und so leichter und schneller medizinische Erkenntnisse gewonnen worden sind über die Wirksamkeit von Impfungen (Verringerung von Infektionen, Hospitalisierungen, Todesfällen, Dauer der Wirksamkeit des Schutzes) und by the way auch über die begrenzte Aussagekraft der Antikörper;

    3. und weil Israel daher schon im Juli/August/September die Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen gesehen und dann massiv eingesetzt und damit die 4. Welle gebrochen und nachfolgend auch die Zahl der Hospitalisierungen und Todesfälle gesenkt hat.


    Vergiss bitte die Marketingsprüche der Schöpfer des Ex-Kanzlers Kurz. Dass seine Regierung und einige Landesflaschen in dieser Pandemie vor allem beim Auf-Reden gut gewesen sind, nicht aber beim verantwortungsvollen Tun, das steht wohl jetzt schon fest.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 9. November 2021 um 21:36
    Zitat von xtroman

    Ist ja ok, aber laut dem Flyer oben erhöht die Auffrischungsimpfung die AK und daher wird auch dazu geraten!

    im nächsten Absatz steht aber, das ob und wie viele AK man hat nicht relevant sei, demnach brächte man auch keine Auffrischung…

    sorry aber das ist schon verwirrend….

    Na, ja, nicht zwingend.

    Im ersten Absatz steht, dass die Auffrischungsimpfung zur Neubildung von Antikörpern führt, was den Schutz deutlich erhöhen KANN (weil "nix is fix!" derzeit).

    Im zweiten Absatz steht: Ob, und wenn ja, wie viele Antikörper man hat, sagt nichts daraus aus, ob man nach der Erstimpfung NOCH geschützt ist (weil "nix is fix!" auch bei dieser Frage derzeit).

    Dieser zweite Absatz sagt aber nicht, dass es auf das OB und die ZAHL der Antikörper gar nicht ankommen würde.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 9. November 2021 um 20:29
    Zitat von xtroman

    Wohl bei den Antikörpern, mal sind sie weg, dann wieder da, aber keiner weiß wieviele man überhaupt braucht... Zumindest steht das da so...

    Das ist auch richtig so: Es gibt derzeit (leider noch) kein empirisch gesichertes Erfahrungswissen, ab wie vielen Antikörpern man vor dem Virus geschützt ist - abgesehen davon, dass es für die Bestimmung der Antikörper verschiedene Verfahren gibt, die schwer miteinander vergleichbar sind. Außerdem sind an der Abwehr des Virus nicht nur Antikörper beteiligt.

    Daher: Antikörperbestimmung zB vor Impfung zur Klärung der Frage, ob man die Impfung überhaupt braucht, ist so wenig aussagekräftig, dass man sich das Geld dafür locker sparen kann.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 9. November 2021 um 18:03

    Richard Greil, die Zweite, heute im Mittagsjournal auf OE1 zum Nachhören hier:

    ORF-Radiothek

    Heute Abend ist er auch Gast in der ZIB 2.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 9. November 2021 um 17:47

    Die deutsche Sprache kann echt hart sein. Da war kürzlich von einem "eingefleischten Veganer" die Rede.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 9. November 2021 um 13:26
    Zitat von SNIPER #74

    Naja rechtlich mags vertretbar sein ..Aber jemand der zu mir auf de Massagebank liegt kämpft nicht grad um sein Leben,das kannst ma glauben😉🙂U wie gesagt,sind es Verordnungen die teilweise bis zu 2-3Wochen zurückliegen,und jeder der kommt braucht "einen Termin",also hat er im Normalfall auch Zeit sich testen zu lassen!

    Man kann zu uns auch privat(also die Therapie selbst zahlen)kommen,dazu braucht es nen Termin+Test...

    Ich habe ein einziges Mal in meinem Leben von einem Arzt wegen akuter extremer Rückenschmerzen, die ich mitten in der Nacht für Symptome eines Herzinfarkts gehalten habe, nach dessen Ausschluss und auch nach Ausschluss von Wirbelsäulenproblemen am Vormittag darauf eine umgehende Massage in der Klinik verordnet bekommen; und, "das kannst ma glauben", bei dieser Massage habe ich dann tatsächlich um mein Leben gekämpft! ;)

    Da es sich (anders als beim Selbstzahler) um ein ärztlich verschriebene Massage handelt, für die die Vermutung der medizinischen Notwendigkeit gilt, fällt sie nur unter die FFP2-Maskenpflicht.

    Schreib dem Mückstein doch einen Brief, er solle seine Verordnung dahingehend ändern, dass bei einer ärztlich verschriebenen Massage ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden muss, wenn dafür ausreichend Zeit bis zum Massagetermin bleibt.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 9. November 2021 um 11:48
    Zitat von SNIPER #74

    Naja rechtlich mags vertretbar sein ..Aber jemand der zu mir auf de Massagebank liegt kämpft nicht grad um sein Leben,das kannst ma glauben😉 ...

    Deshalb habe ich ja extra geschrieben "... und einer Therapie in der Regel um wirklich lebensnotwendige Dinge handelt" (bin ja ned bled, weil ich Deinen Einwand "geahnt" habe).

    Dass Arzt- und Apothekenbesuche und Therapien nicht immer so akut notwendig sind, dass man nicht rechtzeitig einen Test besorgen könnte; ja dass Arzt- und Apothekenbesuche, Therapien gelegentlich gar nicht notwendig, sondern aus Langeweile, oder weil einem sonst nichts Besseres einfällt und man eine "Ansprache" braucht, Teil der Freizeitgestaltung sind, das wissen wir auch alle, die wir mit offenen Augen und Ohren die Welt durchschreiten.

    Nur versetze Dich bitte jetzt in die Lage des Verordnungsgebers, der in dem Gesundheitsbereich zunächst feststellen müsste: Was ist in jedem denkbaren Einzelfall jeweils wirklich akut lebensnotwendig; und was nicht, weshalb eine FFP2-Maske nicht genügt, sondern ein negatives Testergebnis gebraucht wird?

    Und der dann all dies samt all den auch nur denkbaren Ausnahmefällen in einen Verordnungstext gießen müsste, den dann jede(r) auch noch verstehen sollen kann?

    Das würde noch weniger funktionieren als die ohnehin schon ziemlich unübersichtliche Rechtslage jetzt.

    ####

    "Bei grün da geh, bei rot da steh!" haben wir unseren Kindern bei Fußgängerampeln die einschlägige Bestimmung eingebläut. Ist immer sinnlos, wenn keine Autos, Radler usw (mehr) unterwegs sind, aber geltendes Recht.

    Man könnte natürlich die Straßenverkehrsordnung zur Beschleunigung des Fußgängerverkehrs ändern und in in sie hineinschreiben:

    "Bei rot da steh, es sei denn

    1. das herankommende Auto ist so weit weg, dass Du die Überquerung der Kreuzung noch locker packst, ohne die Fahrt des Autos, Radlers zu beeinträchtigen und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden

    .....

    10.967: es handelt sich um einen alten Fiat 500 Diesel, um den nicht schad ist, wenn Du auf ihn trittst"

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 9. November 2021 um 10:10
    Zitat von SNIPER #74

    Also für eines bin i anscheinend echt zu blöd wenns um die Gesundheit geht..ich muss damit ich zum Friseur,zum Schnitzelwirt(wo ich im besten Fall allein sitze),in die Eishalle (auch zum Tr) usw darf 2G vorweisen... Zum Arzt,in die Apotheke u wie bei mir ins Therapiezentrum darf sich aber jeder (halt mit ffp2)begeben und ich hab ihn zu behandeln🙂 Geimpft/ungeimpft/ungetestet/ vielleicht sogar hochansteckend scheint dabei aber egal zu sein, immerhin kommens ja mit ner ärztlichen Verordnung die teilweise 2 oder mehr Wochen alt is..Logisch🤔😃

    Noch einmal: Weil man davon ausgehen kann, dass es sich beim Besuch des Arztes, einer Apotheke und einer Therapie in der Regel um wirklich lebensnotwendige Dinge handelt, die im Einzelfall auch so akut erforderlich sein können, dass sich ein vorheriger Test ohne Gefahr für die Gesundheit nicht mehr ausgeht. Deshalb hier grundsätzlich keine Zugangsbarrieren außer der FFP-2-Maske. Und was machtest beim Arztbesuch, wenn der geforderte Test positiv wäre? Arztbesuch bei sonstiger Verwaltungsstrafe verbieten und damit die Behandlung verweigern?

    Das Schnitzi dagegen, auch und gerade wenn einsam an einem Tisch in einem Gasthaus genossen, ist in Zeiten einer Pandemie bei der aktuellen Infektionsgefahr aber schon so etwas von nicht lebensnotwendig, dass man die 2-G verlangen kann zwecks Minderung der Gefahren.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 8. November 2021 um 20:51
    Zitat von Cathy Miller

    Bin ich eigentlich irgendwie beschränkt oder haben unsere ministeriellen Kronjuristen es noch immer nicht geschafft eine aktualisierte konsolidierte Fassung der 3. CoVid 19-MV bis 08:45 im RIS kundzumachen? So unwichtig ist das ja auch wieder nicht.

    Ist jetzt, 20:46 Uhr, immer noch nicht "konsolidiert" im RIS.

    Die Twittergröße @MaxlWerner, Vorarlberger Jus- und Politikwissenschaftsstudent im 1. Semester, hat deshalb heute bereits um 12:13 Uhr eine konsolidierte Fassung in´s Netz gestellt.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 8. November 2021 um 10:07
    Zitat von Cathy Miller

    Bin ich eigentlich irgendwie beschränkt oder haben unsere ministeriellen Kronjuristen es noch immer nicht geschafft eine aktualisierte konsolidierte Fassung der 3. CoVid 19-MV bis 08:45 im RIS kundzumachen? So unwichtig ist das ja auch wieder nicht.

    Das ist jetzt ja nicht zum ersten Ma! bei den Corona-Verordnungen des Gesundheitsministers, die erst ein paar Stunden vor dem geplanten Inkrafttreten fertig formuliert und kundgemacht werden (können, weil vorher getrödelt bzw keine weitsichtige Politik betrieben wird von den Ministersdarsteller:innen in dieser Marketingregierung).

    Meines Wissens werden die im RIS publizierten "konsolidierten" Gesetzes- und Verordnungstexte auch nicht von den Juristen des Nationalrats und der Ministerien hergestellt, sondern von eigens für die Pflege des RIS angestellten Leuten. Und die dürften sich, nachdem die 2. Novelle zur 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung - inklusive unterschiedlicher Zeitpunkte, welche neuen Bestimmungen wann in Kraft treten und welche alten Bestimmungen wann außer Kraft treten werden - erst heute um 00:00 Uhr in Kraft getreten ist, erst heute Früh an diese Arbeit gemacht haben und damit noch nicht fertig sein.

    weile19 : Das ist die neue, heute um 00:00 Uhr in Kraft getretene Novelle https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/459

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 7. November 2021 um 21:55
    Zitat von ViecFan

    wobei man in Wien auf eine gute Infrastruktur zurückgreifen kann - am "Land" wird nicht neben jedem Billa(plakativ) ein Labor stehen ;)

    Aber ja, die politischen Weichen wurden sehr viel früher richtig gestellt, dank Ludwig & Co, die ein sehr gutes Krisenmanagement betreiben!

    Selbst hier im Herzen der Alpen leben die Menschen ja nicht als Einsiedler in Höhlen fernab der Zivilisation. Und das gängige Transportmittel ist schon lange nicht mehr die "Buggelkraxn".

    Einmal pro Tag zB können die für Tirol immerhin schon angedachten "200 PCR-Selbsttestboxen", die "im Laufe des November" kommen sollen, geleert und ausgewertet werden. Labore sind vorhanden.

    Was außerhalb von Wien fehlt, sind verantwortungsvolle, weitblickende und flotte "Macher" wie ein Hacker. Während sich ein Landeshauptmann Platter noch mit dem Lesen der ersten Seiten eines "Buchs von hinten" abplagt, um zu spät, aber doch klüger zu werden, hat der Hacker "Wien gurgelt" längst realisiert (glaublich innerhalb einer Woche). Und das vor Monaten.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 7. November 2021 um 20:41

    Die 2. Novelle der 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung ist kundgemacht, 3-G am Arbeitsplatz bleibt wie bisher.

    Grund (angeblich): Die Länder haben das nicht (rechtzeitig) geschafft, was Wien seit Monaten mit großem Erfolg praktiziert, nämlich PCR-Tests flächendeckend anzubieten.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 7. November 2021 um 18:55
    Zitat von Malone

    Aber ich gehe doch in Österreich mit einem ausgefüllten Schein inkl. meiner eigenen Unterschrift plus Kreuzerl beim zum bekommenden Impfstoff (das wird ja auch noch vom Arzt nach dem Infogespräch unterschrieben) zum Stich - und das gilt nicht? Dann könnte ich doch jeden Revers für eine OP in die Tonne klopfen, weil der Patient immer sagen kann, dass er Zweifel hatte und den Eingriff nicht wollte.

    Das hat sich auf den Fall in Griechenland bezogen, wo Patienten gegen 400 Euro Kochsalzlösung statt Coronaschutzarzneimittel gespritzt (und einen falschen Eintrag in den Impfpass) erhalten wollten, von den Ärzten aber statt der gewünschten Kochsalzlösung ein Coronaschutzarzneimittel gespritzt erhalten haben.

    In diese "Behandlung" haben sie nicht eingewilligt, wozu sonst die 400 Euro, sebst wenn sie "zum Schein" die wahrscheilich auch in Griechenland erforderlichen Anmeldezettel ausgefüllt haben. Und die geschmierten Impfärzte haben das auch gewusst, dass sie nur Kochsalz geimpft bekommen wollen, aber ja nicht den Impfstoff.

    Im österreichsichen Strafrecht gilt die so genannte "eingeschränkte Willenserklärungstheorie". Grundsätzlich gilt, was erklärt wird zB in den Anmeldeformularen zur Coronaschutzimpfung. Es sei denn, das ist die Einschränkung, der "Täter" (der eingeweihte und geschmierte Impfarzt, dessen Strafbarkeit wir auf Eigenmächtige Heilbehandlung prüfen) weiß, dass die schriftliche Erklärung nicht mit dem übereinstimmt, was der Patient tatsächlich will, nämlich dass er Kochsalzlösung statt dem Coronaimpfstoff will.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 7. November 2021 um 17:07
    Zitat von gm99

    ...In strafrechtlicher Hinsicht stellt eine ohne Zustimmung vorgenommene Heilbehandlung eine Körperverletzung dar...

    Einspruch:

    Da die Impfung mit dem Impfstoff medizinisch indiziert ist und wenn sie auch lege artis ausgeführt wird, scheidet Strafbarkeit wegen (vorsätzlicher wie fahrlässiger) Körperverletzung aufgrund der in Österreich herrschenden und judizierten (klugen) "Tatbestandslösung" aus, nämlich das erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal "am Körper verletzt, an der Gesundheit schädigt" - in Deutschland mit seiner "Rechtfertigungslösung" anders, wo der Ausschluss der Strafbarkeit mit der wirksamen Einwilligung begründet werden muss.

    Was freilich bleibt, machte mich meine Frau gerade aufmerksam, die mir einmal heimlich einige Wochen lang irgendwelche wirkungslosenTropfen ins Essen gemischt hatte, als ich dem Habilitationskolloqium "entgegenfieberte"*, ist die Eigenmächtige Heilbehandlung nach § 110 StGB, weil der Patient für die Verabreichung des Impfstoffs keine wirksame Einwilligung gegeben hat. Freilich ist dieses Delikt in Ö ein Privatanklagedelikt, für das sich keine Staatsanwaltschaft/Kripo zu interessieren hat.

    ++++++

    * Die Straftat meiner Frau hat sie durch Selbstanzeige geoffenbart, indem sie mich nach dem Habilitionskolloquim so nebenbei gefragt hat: "Ist Dir eigentlich bewusst geworden, wie cool Du beim Habilitationskolloquium gewesen bist". Ich darauf: "Wie immer, wenn´s eng wird"**. Sie darauf: "Nein, weil ich Dir seit Wochen diese XY-Tropfen ins Frühstücksmüsli geträufelt habe".

    Leider hat es damals eine Sechswochenfrist für die Privatanklage wegen Eigenmächtiger Heilbehandlung gegeben, sonst hätte ich sie bis zum Eintritt der Verjährung "schwitzen" lassen!

    ** In Wahrheit war ich deshalb so cool, weil ich über die Fehler in meiner Habilitationsschrift sprechen wollte und dann auch gesprochen und damit die Gutachter in Verlegenheit gebracht habe, die sie nicht entdeckt hatten; und die danach keine rechte Freude mehr hatten, mich mit weiteren Fragen "auszutesten".

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 7. November 2021 um 16:35
    Zitat von milan1287

    Nur aus Interesse, wie wäre das rechtlich in der Situation für den jeweiligen Arzt?

    Also nach österreichischem Strafrecht wäre die Annahme der 400 Euro, wenn der Arzt Dienstnehmer in einem Krankenhaus ist, an dessen Träger der Bund, das Land oder eine Gemeinde zu mindestens 50 % beteiligt ist (zB TILAK in Tirol ist 100%-Tochter des Landes Tirol); oder wenn er im Auftrag einer Gebietskörperschaft für zB die Stadt Wien in einem Impfzentrum Schutzimpfungen durchführt, Bestechlichkeit durch den "Amtsträger" Arzt nach § 304 StGB;

    und von Seite des Gebers der 400 Euro Bestechung nach § 307 StGB für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäftes, worunter alles fällt, was unmittelbar zum bestimmungsgemäßen Betrieb des Krankenhauses/des Impfzentrums gehört (zB auch die Desinfektion eines OP, nicht aber das Reinigen des Eingangsbereichs eines Krankenhauses).

    Wenn der Arzt dagegen ein selbständiger Unternehmer und damit kein "Amtsträger" ist, dann scheiden diese zwei Korruptionsdelikte von vornherein aus.

    Ist es Betrug nach § 146 StGB , die 400 Euro anzunehmen und dann statt der vereinbarten Kochsalzlösung das Impfarzneimittel zu spritzen? Nein, weil Betrug einen "Vermögensschaden" verlangt, der nicht vorliegt, wenn der Impfling statt der paar Milliliter und damit (vermögens)wertlosen Kochsalzlösung die durchaus vermögenswerte Dosis des Impfstoffs erhält.

    Ist es Täuschung nach § 108 StGB - mein Lieblingsdelikt -? Wohl auch nicht, weil man "Impfstoff statt Kochsalzlösung" schwerlich unter das Tatbestandsmerkmal "Schaden in seinen Rechten" subsumieren kann (Antivaxxer werden das womöglich anders sehen).

    Alle Angaben ohne Gewähr. Detailliertere strafrechtliche Gutachten, wie immer, extrem kostenpflichtig und nur unter Kostenvorschuss erhältlich.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 7. November 2021 um 13:44

    Griechische Antivaxxer haben Impfärzte mit jeweils 400 Euro bestochen, damit sie statt mit Pfizer und Co mit Kochsalzlösung geimpft werden und falsche Einträge in ihre Impfpässe erhalten.

    Die Ärzte haben die 400 Euro gerne angenommen. Und Pfizer und Co gespritzt.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 7. November 2021 um 11:55
    Zitat von ViecFan

    gebe dir recht, dass nervt total - zum Interview des Mediziners --> interessante Aussagen, stellt sich die Frage warum erst jetzt? :/

    Richard Greil, ist als lokaler Player im Salzburger Covid-Gesundheits-Management immer wieder Gast im lokalen ORF Soizburg gewesen (und, auf verlorenem Posten, ein paar Mal im Servus-Schwurbler-TV), auch im bundesweiten Radio OE1.

    Aber leider ganz selten im bundesweiten TV, egal ob öffentlich-rechtlich oder privat.

    Ich kenne ihn in seiner Innsbrucker Zeit in jahrelanger Arbeit in der (Forschungs)Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der LFU/Medizinischen Universität Innsbruck als höchst intelligenten, kritischen, unbestechlichen und gewissenhaften Arzt und Forscher.

    Vermutlich "zu wenig geschmeidig" für das harmoniebedürftige Bundes-ORF-TV.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 6. November 2021 um 23:44
    Infektiologe Richard Greil - ZIB Nacht vom 05.11.2021 um 23:33 Uhr
    Bräuchte es nun noch weitere Maßnahmen? Impfpflicht für gewisse Bereiche oder Kontaktbeschränkungen oder sogar einen Lockdown? Infektiologe Richard Greil…
    tvthek.orf.at

    Solche Interviews, wie das gestern in der ZIB-Nacht mit dem klugen und direkten Richard Greil aus Soizburg, hätte ich gerne öfter und früher - auch hinsichtlich der Sendezeit (ZIB1 zB) - im ORF gesehen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 6. November 2021 um 13:27
    Zitat von Wodde77

    Eben, so hätte ich das auch verstanden - 3G am Arbeitsplatz bleibt🤷🏻‍♂️

    Soll angeblich "wieder" kommen, weil 2,5 G am Arbeitsplatz ab 8.11. ist derzeit geltendes Recht.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 6. November 2021 um 13:24
    Zitat von weile19

    was fake news? 2.5G am Arbeitsplatz kommt laut PK von gestern nicht bzw. Aussendung der Sozialpartner schon am Nachmittag.

    Ein Journalist hat die Frage gestellt warum man mit einem PCR test nicht in die Gastro darf, aber der Kellner mit gültigen Antigentest dort arbeiten darf.

    Schallenberg hat die Frage dann damit versucht zu beantworten, dass der eine dort arbeitet und der andere zum Vergnügen hingeht.

    Sorry, da habe ich Dir womöglich unrecht getan.

    Laut diversen Aussendungen scheint es so zu sein, dass sich die Sozialpartner gestern "durchgesetzt" haben und dass die am 2.11. kundgemachte 1. Novelle der 3. Covid-Maßnahmen-Verordnung, mit der am Montag, den 8.11., am Arbeitsplatz 2,5-G in Kraft tritt - so das geltende Recht jetzt, wenn ich dieses Posting schreibe -

    und dass der Gesundheitsminister diese 1. Novelle bis Montag durch eine 2. Novelle ändert und 3-G am Arbeitsplatz verordnet.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 6. November 2021 um 11:43
    Zitat von Benny-78

    user weile schrieb das kein 2,5g am arbeitsplatz kommt. in diesem artikel steht aber das man ab 14.11 testmässig pcr getetstet sein muss

    Mit Ablauf des 8.11. = ab Montag 0:00 Uhr tritt folgende Bestimmung der schon am 2.11. kundgemachten 1. Novelle der 3. Covid-Maßnahmen-Verordnung in Kraft, ist also bereits geltendes Recht ( Wodde77, sie streiten nicht mehr) :

    4. Nach § 9 Abs. 1 werden folgende Abs. 1a und 1b eingefügt:

    „(1a) Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Betriebsstätten gemäß § 5 Abs. 2 dürfen diese nur betreten, wenn sie einen 2G-Nachweis vorweisen. Kann ein solcher nicht vorgewiesen werden, ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen und bei unmittelbarem Kundenkontakt eine Maske zu tragen. "

    Also 2,5 G. Die "Übergangsfrist" = FFP2-Maske am Arbeitsplatz statt 2,5 G bis 14.11. bleibt bestehen. Stand heute.


    PS: weile19 hat hier also einmal - entgegen, siehe die Diskussion zuvor, dem öffentlich-rechtlichen Ö3 - juristische "Fake-News" verbreitet und lowraider hat sich, dafür sogar auch noch bedankt. 8|

    Es ist aber auch wirklich nicht leicht, angesichts der vielen Verordnungen und Novellen up to date zu sein. Und das Recht ist auch, wenn es erst in Kraft treten soll zu einem späteren Zeitpunkt, nicht immer leicht zu finden, weil das im bürgerfreundlichen Rechtsinformationssystem des Bundes RIS präsentierte Recht immer erst am Tag des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen "konsolidiert" angezeigt wird (was bei Covid auch nicht immer gelungen ist).

    TIPP: Im Zweifel und bis zum Beweis des Gegenteils würde ich Anwältinnen vertrauen, die auf Arbeitsrecht spezialisiert sind und einen Artikel im STANDARD publizieren. Hätten sie doch, wenn sie juristisch Falsches schreiben, viel an Reputation und damit Geschäft zu verlieren.

    EDITH, die Zweite: laut diversen Meldungen von der PK der Regierung gestern Abend sollen sich die Sozialpartner "durchgesetzt" haben und ab Montag, den 8.11., wieder 3G am Arbeitsplatz kommen. Gesundheitsminister Mückstein muss das freilich erst bis dahin durch eine 2. Novelle der 3. Covid-Maßnahmenverordnung verordnen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 6. November 2021 um 10:53
    Zitat von Benny-78

    https://www.derstandard.at/story/20001309…?amplified=True

    also ich kenn mich nicht mehr aus

    was ist Dir unklar?

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™