Irgendwoher muss der Begriff "Apothekerpreise" ja herkommen.
Ja, StA kann. Frage nur, ob sie sich das antut - Sach- und Geldwucher gehören traditionell nicht zu den Lieblingsdelikten der Staatsanwaltschaften.
Wenn aber für ein Desinfektionsmittel, auch wenn es selbst produziert ist (ist nicht wirklich schwer, wenn man die Ingredienzien bei der Hand hat), in Zeiten wie diesen rund das Zehnfache dessen verlangt wird, was es sonst kostet, dann würde ich die Verteidigung des Apothekers nur für ein weit überhöhtes Honorar übernehmen, weil diese Verteidigung sehr wahrscheinlich meine Erfolgsquote (Freisprüche, Einstellungen) um einen Fall schmälert.
Gerade mit einer Frau Pharmazeutin, die ich seit Jahren sehr gut kenne (die Mutter meines Sohnes ![]()
) telefoniert.
Das Problem ist, dass Apotheken tw keinen Alkohol mehr vorrätig haben, und auch die Flaschen, in die abgefüllt werden, neigen sich dem Ende.
Unter Umständen hat die von dir angesprochene Apotheke selbst schon den Alkohol derart überteuert einkaufen müssen, dass sich diese Preise rechtfertigen. Wobei ich den Kunden nicht verstehe, der es dann um einen solchen Preis kauft. Er hätte ja immer nein sagen können.
Daraus ergibt sich, dass deine Chancen, einen weiteren Fall zu gewinnen, nicht so schlecht stehen könnten ![]()