Der PRAE-Hinweis spricht eher für ein Thema im Verein als in der GmbH.
Deshalb ist eine Haftung damaliger Vereinsorgane grundsätzlich nicht auszuschließen.
Automatisch haftet aber niemand.
Dafür müsste man konkret prüfen, wer im betroffenen Zeitraum Organ war, welche Zuständigkeiten bestanden und ob eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt.
Wenn Schwab und Rauchenwald im fraglichen Zeitraum statutengemäße Mitglieder des Vereinsvorstands waren, dann waren sie grundsätzlich Organe des Vereins.
Für eine persönliche Haftung ist aber zusätzlich entscheidend, ob sie auch vertretungsbefugt waren bzw. ihnen eine konkrete schuldhafte Pflichtverletzung zuzurechnen ist.