Das lese ich so hier jetzt zum ersten Mal... wärst du so freundlich und würdest mir bitte (nochmals) erklären warum das so sein wird?
Seit März 2025 können Ausländer die italienische Staatsbürgerschaft nur noch dann beantragen, wenn die Eltern oder Großeltern italienische Staatsbürger sind/waren. Früher gab es keine Beschränkung in der Erblinie.
Consolato Generale d'Italia a Colonia
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