Wie soll das gehen?
Vorausetzungen:
Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung;
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_i…ite.260421.html
Schick das bitte mal den Verantwortlichen vom VSV damit sie bei Hughes und Grafentin aufhören zu träumen.