Du bettelst geradezu um den Auftritt des auf das einschlägige (Medien-, Straf- und Zivil-)Recht spezialisierten Lienzer Rechtsanwalts Kerschbaumer, wenn Du rechtskräftig Freigesprochene so bezeichnest. Und bedenke: Alles, was da auf Dich zukommen könnte, mal 4. Sei klug und hör auf damit.
Also betteln tu ich gar nichts, aber mir zeigt es nun endgültig, dass ich in dem Forum hier nichts mehr zu schreiben bzw. sagen hab. Brauch da keinen "Lehrer" der mir erklärt, welches Wort ich benutzen darf und was nicht.
Na eh... jetzt tun uns die Straftäter auch noch leid. Nach dem Skandalurteil und dem Freispruch für alle vier behauptet der Verteidiger von einem der Beschuldigten tatsächlich, der wahre Skandal sei die Ächtung trotz Freispruch danach. Dass die vier und ihre Familien in Brixen und Umgebung nicht mehr erwünscht seien, aus der Dorfgemeinschaft ausgeschlossen würden und jetzt fast bis nach Wörgl einkaufen fahren müssen......
...wo hat sich denn die Szene zugetragen, wenn ich aus reiner Neugierde fragen darf? Wenn es Deutsche waren, muss es ja fast ein Dreitausender gewesen sein...oder zumindest höher als der höchste Berg Deutschlands, damit's zählt!
Passiert ist es dann am Ende am Weißspitz. Ist im Gegensatz zur restlichen Route ein einfacher Auf/Abstieg wo man halt am Ende oberhalb Gletscherkees eine Querung mit feinsten Sand machen muss... von dort an geht es halt steiler wie steil in leichter Kletterei rauf.
..... runter sollte man dann halt auch kommen und nicht in den schnellen Adidas Terrex Laufschuhe im Sand 30-40cm Richtung Kees abrutschen...
Ich habe es erst am Samstag wieder im Venediger-Gebiet erlebt.
Falscher Ehrgeiz, fehlende Planung, falsches Schuhwerk, Selbstüberschätzung und dann reine Angst die gefährliche Stelle nochmals zu passieren, nachdem man sich auf den Gipfel gequält hat für Instagram und Co. Der männliche Part der 3er Gruppe mit 2 Frauen war es dann fast noch am Ende zu stolz um Hilfe zu fragen, obwohl eine der Frauen ihn fast dazu gezwungen hat.
Seine Aussage am Ende der Situation: "Hätten wir halt den Hubschrauber und Bergrettung angerufen, die müssen ja jeden von den Bergen sicher runterbringen (im feinen Hochdeutsch)...
Meine Antwort: "Bei di Deitschn überleg ma ins des in Zukunft".
noch nicht . aber nächste Woche dürfte es dann passen.
Frage an euch beide .
darf man nur fragen, wenn man selbst eine hat ? oder darf man auch fragen um an Informationen zu gelangen?
Man darf natürlich fragen um an Informationen zu gelangen, aber deine Art & Weise wie du in solchen Situationen kommunizierst ist wie ein roter Faden in dem Forum.
Heute Vormittag zwei Anfragen zwecks Verteidigungen wegen Postings in sozialen Medien gegen Richterin und Staatsanwältin in der Causa "Freispruch von der Anklage wegen Tierquälerei".
Würde es mich betreffen (und nein tut es zu 100% nicht)... ich würde als Verteidigung angeben, dass ich die Drohungen mit der Schaufel auf die Tastatur eingeschlagen hätte.
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Ich verurteile jedes Posting welches in so einer Art&Weise getätigt wurde. Diese Postings sind für mich gleich verwerflich wie sonstige Postings jeglicher Art in div. Online Portale... (siehe aktuell den Fall mit den Großfamilien + Bergrettung).
Aber wundern tut es mich nicht, dass hier manche komplett die Fassung verlieren. So ein Urteil ist und bleibt ein Skandal.
...der Bergretter neben mir bestätigt gerade, dass die eigentlich "abgefotzt" gehörten! 😜
Ich könnte nie Bergretter sein. Bin seit Jahren zwar fast jede freie Minute irgendwo im Gelände (Wald, Berg,Gipfel) unterwegs und bin wirklich mittlerweile der Meinung, dass mit den Jahren und den Zeiten sich der Mensch am Berg dümmer verhält und sich dorthin stetig weiterentwickelt. Einerseits hat man mittlerweile die Touristen in div. Ausführungen am Berg oder die Kampfsportler mit dem Höher/Schneller/Weiter Kick und Puls-Uhr für jede Sekunde schneller oben zu sein. Egal welche Gefahr. Letzten Mittwoch am Glockner hätte ich fast wieder mal die Nerven verloren mit einem "Extremsportler". Meine Begeisterung und Aussagen dazu hat sein Kletterpartner verstanden, er nicht. Ich könnte echt kein Bergretter sein, weil bei jeder Rettung würde ich sie zuerst abfotzen... und dann retten... oder neben dem Retten durchgehend fotzen.
Am Sonntagnachmittag sind drei Familien in hochalpine Not geraten. 14 Personen mussten mit dem Hubschrauber aus über 2.000 Metern geborgen werden. 22 wurden…
Wer hat Norbert gesehen? Das Bundeskriminalamt bittet um Mithilfe auf der Suche nach diesem Mann, der schon seit Wochen vermisst wird. Er wurde zuletzt gesehen, als er sein Amt als Klimaschutzminister übernahm. Seither verliert sich jede Spur.
Personenbeschreibung
Name: Norbert Totschnig
Größe: Politisch kleinwüchsig
Statur: Völlig unauffällig
Bekleidung: Zuletzt trug er Verantwortung
Zuletzt gesehen: Im Jahr 2022 im Bereich der klimatisierten Hofburg zur Angelobung als Minister
Die KI-Software des Facebook-Mutterkonzerns Meta hat sich in Computersysteme eines anderen Unternehmens gehackt. Es ist bereits die dritte KI-Software, die…
Beweise - hier der "Augenschein" des Videoclips - müssen aufgenommen werden, wenn sie zur Aufklärung des angeklagten Sachverhalts beitragen, und die Beweisaufnahme darf nur abgelehnt werden, wenn dem nicht so ist; oder wenn der Sachverhalt schon im Sinne des Antragsstellers "geklärt" = vom Gericht akzeptiert ist.
Ich kenne das Video nicht und weiß daher nicht, was durch das Anschauen des Videos geklärt werden hätte sollen, wovon die Richterin nicht ohnedies ausgegangen ist.
Die Frage, ob die Katze nach dem Schuss betäubt = bewusstlos = schmerzunempfindlich gewesen ist; oder eben doch nicht, weshalb sie noch im Sinne des Strafgesetzes "misshandelt" oder "gequält" werden hätte können?
Ich habe die Medienberichte auf Basis der "Pressemitteilung" des Gerichts so verstanden, dass laut Gutachter beides möglich gewesen wäre, vom Gutachter, der den Clip für seinen Befund und sein Gutachten (= seine wissenschaftlichen Schlussfolgerungen aus dem im Befund von ihm festgestellten Tatsachen) gesehen hat, aber auch nach und durch Anschauen des Clips nicht eindeutig geklärt werden konnte und seiner Meinung nach nicht geklärt werden kann.
Dann hat die Richterin den - wenn überhaupt - von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag auf Anschauen des Videos in der Hauptverhandlung bzw - wenn ja - ihr ursprünglich eigenes Vorhaben, das zu tun - beidem von der Verteidigung widersprochen - zu Recht abgelehnt bzw zu Recht aufgegeben, weil das Video zur Aufklärung dieses für die Frage: hatte die Katze noch Schmerzempfinden oder nicht -, nichts beitragen kann.
Die Aufgabe von zur Objektivität verpflichteten Sachverständigen in einem Strafverfahren ist es, den fehlenden Sachverstand der Richter:Innen in (veterinär)medizinischen, kraftfahrzeugtechnischen, wirtschaftlichen usw Fragen auszugleichen und dem Gericht durch ihre Sachkunde richtige Entscheidungen zu ermöglichen. Sie spielen oft eine große Rolle, wie ein Strafverfahren ausgeht.
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Das Video wurde von der Richterin nicht gesichtet, da sie der Schlussfolgerung "hatte die Katze noch Schmerzempfinden oder nicht" vom Gutachter gefolgt ist, da sie es auch nicht feststellen kann.... wenn es der Gutachter auch nicht kann....
Im Grunde war es ihr egal, welche Emotion und Verhalten der 4 im Video stattgefunden hat.
Von wem ich das hab? Können wir gerne per PN weiterschreiben.
Wie kannst du dir das Verhalten einer Richterin erklären, die dem Antrag vom Verteidiger folgt indem sie das Video nicht zeigen/zulassen wollen. Das Urteil wurde aufgrund dem „Gutachten“ vom „Gutachter“ entschieden.
Welchen Unterschied macht das? Bekommt der Erstangeklagte mehr Schmalz als der Drittangeklagte? Eine schönere Zelle?
Ich nehme an, der Jüngste wurde gerade wegen seines Alters zum Erstangeklagten, weil sich nach ihm die Zuständigkeit des Jugendstrafgerichts auch für die anderen Angeklagten richtet (§ 34 Abs 1 JGG).
Warum wird der Jüngste zum Erstangeklagten, wenn er nur gefilmt hat ? Welchen Sinn macht das ?
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft infolge des vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsurteil, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen ist.
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft infolge des vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsurteils, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen…
Die Diversion für einen der Täter von 2 Jahren fürs Androhen von körperlicher Gewalt mit Sprachnachricht, weil einer der 4 Angeklagten zur Polizei gehen wollte wurde ja sichtlich so nebenbei mal behandelt. Die Aussagen in der Sprachnachricht von "Verpfeifen, dass sie des Drecksviech getötet haben" wurde ja eh nebenbei behandelt. Plötzlich war der jüngste Täter mit 16 der Erstangeklagte und nicht mehr der der Drittangeklagte mit Anfang 20. Das Protokoll bei der Polizei in Westendorf wurde sicherheitshalber mal erst 3 Tage erstellt, nachdem sie sich gestellt haben. Irgendwie musste ja Zeit bleiben sich eine Story zurechtzulegen. Leider war der Cousin von einem der Angeklagten gerade nicht im Dienst das Protokoll aufzunehmen. Die Anzeige wurde ja auch in Fieberbrunn gemacht, weils in Westendorf niemanden interressiert hat.
Ich für meinen Fall hab mir nun sicherheitshalber ein Bolzenschussgerät, Handschuhe, Schaufel und Messer ins Auto gegeben. Sollte mal am Straßenrand ein verletztes Tier liegen, dann helfe ich es ihm erlösend weiter. Wie ist es dann eigentlich jetzt im Herbst, wenn es in Tirol zu einigen Wildtier-Zwischenfälle kommt... und dann ein Wildtier verletzt am Straßenrand liegt? Aufsichtsjäger informieren? Polizei informieren? Braucht man alles nicht mehr. Hauptsache man hat die Schaufel dabei......