Wohin geht er denn dann?
in die vsv kabine
Wohin geht er denn dann?
in die vsv kabine
ist der einzige Mensch, nach dem ein Vogel benannt wurde (nämlich der stummelschwanz zwergtyrann)
geht mit der gretel durch den wald
verliert den roten Faden
Lindner ist 30 und keine 38.
Bin gespannt ob wir irgendwann die Wahrheit hinter dem Abgang aus Villach erfahren.
muss man 38 werden um die Karriere zu beenden?
oder wie meinst des?
denkt ein nudelsieb wäre eine geeignete Kopfbedeckung für Führerschein Fotos
Also ich fand das rennen gestern gar nicht so wenig spannend
Das duell der Mercedes wurde ja leider von einem technischen Defekt von Russel beendet. Aber Hamilton und Verstappen hatten auch ein gutes.
Dazwischen bin ich mal eingeschlafen (weil spät!)
Du glaubst du weißt alles und beleidigst da herum.
Ich kann dir nur soviel sagen. Lindner hat beim HCI unterschrieben. Du hast keine Ahnung - bist aber vorlaut…
Geh wo anders zipfen bitte. In hintertupfing brauchens sicher noch an Bürgermeister…
Abwarten 😉
Hat dir dein Kontakt auch das Jahr gesagt?
Um die Gerüchte anzukurbeln, beim aktuellen Offseason Training im Kämpferherz auf Insta siehst den Lindi nicht.
pass auf, in innsbruck gehen bei einigen, bei solchen sätzen, a achterle ab...
Habe gehört P. Lindner sei fast fix.
Paul, Peter, Pius...
Rad-Schutzausrüstung kann tatsächlich zu aggressivem Verhalten führen...ich hatte des Öfteren das Vergnügen mit Jägern. Einer hatte sogar einmal einen regelrechten Wutausbruch...und das nur, weil ich einen Fullface-Helm und Protektoren getragen habe...
du hast sicher die öffentliche Ruhe zur Mittagszeit im Wald gestört...
streichelt die triangel im tierquartett
In Italien sind die seit dieser Woche Kennzeichnungs- und Versicherungspflichtig. Helmpflicht gibt es schon seit längerem.
bei uns auch demnächst.
erst wenn sie mehr als 25kmh schnell fahren können?
Ich schon, wenn mir einer auf einem Gehsteig zu nahe gekommen ist.
dafür gibts ja die Gesetzesnovelle, eigentlich. Damit E-Scooter nicht mehr auf dem Gehsteig fahren.
ist ein Monowheel ein Fortbewegungsmittel oder ein Trendsportgerät und was ist bei einem Einrad?
Wie viele hier sind mit dem E-Scooter unterwegs?
der OGH hat entschieden, dass Unfälle mit dem E-Scooter auf dem Arbeitsweg, keine Wegunfälle (Arbeitsunfälle) sind. Die AUVA betitelt e-Scooter als Trendsportgerät und nicht als Fortbewegungsmittel.
Viele fahren damit täglich zur Arbeit oder Schule und wissen nicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift.
RIS - 10ObS55/24x - Entscheidungstext - Justiz
Ein Unfall mit einem E-Scooter auf dem Weg zur Arbeitsstätte ist kein Dienst- oder Arbeitsunfall, wenn er nicht auf allgemeine Weggefahren, sondern auf die mit der Verwendung von E-Scootern verbundene typische Gefahr zurückgeht.
Mitte Februar 2023 fuhr der Kläger morgens mit einem E-Scooter von seiner Wohnung zu seiner Dienststelle im Stadtgebiet von Graz. Als ihm ein Pkw entgegenkam, wollte er seine Geschwindigkeit (von 22 km/h auf 20 km/h) reduzieren und betätigte den Bremshebel. Dabei kam es aufgrund der (im Vergleich mit einem üblichen Damen- oder Herrenfahrrad) nicht so stark ausgeprägten Stabilität des E‑Scooters, seiner geringeren Lenkerbreite, der kleineren Räder und des geringeren Nachlaufs zu einer leichten Verlagerung der Fahrlinie, die in Verbindung mit einer feuchten Fahrbahn zum Wegrutschen des Vorderrads führte, wodurch der Kläger stürzte und sich verletzte.
Der Kläger begehrte die Gewährung einer Versehrtenrente. Der von ihm verwendete E‑Scooter sei ein für die Zurücklegung eines Arbeitsweges mittlerweile übliches und zulässiges, einem Fahrrad gleichgestelltes Fortbewegungsmittel, sodass der Unfall unter Versicherungsschutz stehe.
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Wenn der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit ein Spiel- und Sportgerät verwende, bestehe kein Unfallversicherungsschutz.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Rechtsansicht.
Auch wenn E‑Scooter in erster Linie im innerstädtischen (Nah-)Verkehr inzwischen öfters anzutreffen sind, handelt es sich bei ihnen dennoch nicht um allgemein übliche und sicher handhabbare Verkehrsmittel. Das wird auch dadurch bestätigt, dass der Gesetzgeber unter anderem Einräder (Monowheels) und elektrisch betriebene Scooter als „Trendsportgeräte“ einstuft, deren Benutzung eine besondere Geschicklichkeit erfordert und die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften (insbesondere im Zusammenhang mit dem Lenken und Bremsen) kein sicheres Fahren gewährleisten. Wenn ein Unfall daher – wie im Anlassfall – auf die mit der Bauart bzw den spezifischen Eigenschaften von E-Scootern verbundene besondere Gefahr zurückzuführen ist, ist er nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Dass der E Scooter des Klägers unter § 88b StVO fällt und er bei seiner Fahrt somit keine Verkehrsvorschriften verletzt hat, ändert daran nichts.
Stimmt es eigentlich das Lindner nach Innsbruck wechselt?
ja, 2035
Quentin Tarantino‘s größter Traum wird wahr
Hat er als Kind etwa auch in einer 99ers-Bettwäsche geschlafen?
Er hat ein Jerich Poster überm Bett hängen
Dieser Thread generiert neue User, leider….
Der zieht die falschen an. Wie ein Hundshaufen fliegen
Und wenn’s schneit und gfriert?
Das musst bitte in Düsseldorf eruieren 😅
Düsseldorf setzt auf Ladebordsteine
Die idee find Ich lässig
Selbst bei denen ist brutto nicht gleich netto 😉
de poa netsch folln nit auf