Nur für den Fall, dass Du es nicht wissen solltest: In fast allen Bundesländern ist diese Form der "Kommunikation" als Anstandsverletzung mit Geldstrafe bedroht (Verwaltungsübertretung) und im ganzen Bundesgebiet als gerichtlich strafbare Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, wenn diese Kommunikation von zumindest zwei von Täter und Opfer verschiedenen Personen beobachtet werden kann.
Gerne geschehen.
Ok, dann muss ich in Summe wohl für die nächsten 50 Jahre in den Bau.