Von Bernd Freimüller auf Laola:
Ebenfalls möglich, aber bisher noch nicht vorgekommen: Verletzt sich ein Nationalspieler bei den Länderspielen im Februar und fällt für länger als vier Wochen aus (hier ist ein medizinisches Attest notwendig), kann er durch einen anderen Spieler ersetzt werden und dies gilt nicht als Tauschvorgang.Ob das jetzt bei Oberkofler auch schon zählt, wage ich zu bezweifeln.
So schlimm ist selten ein Team durch Verletzungen hergerissen worden. Alles Gute nach Linz!
Hier mal die offizielle Satzung aus den Durchführungsbestimmungen:
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Sollte sich einer der Nationalteamspieler (das sind Spieler, die bei der letz-
ten Seniorenweltmeisterschaft ihres jeweiligen Nationalteams – des jewei-
ligen dem EBEL-Verein übergeordneten nationalen Verbandes – gespielt
(GP>0 bzw. Torhüter GPI>0) haben, es gilt das offizielle IIHF Kaderblatt
bei den jeweiligen Weltmeisterschaften 2014), bei seinem Einsatz im Se-
nioren-Nationalteam schwerwiegend verletzen (Ausfall von mind. 4 Wo-
chen, Vorlagen eines facharztspezifischen Gutachtens, Untersuchung
vom Teamarzt des jeweiligen Nationalteams, sowie Bestätigung des Ver-
letzungsgrades), so ist es dem Verein möglich, diesen durch einen ande-
ren Spieler oder Transferkartenspieler zu ersetzen. Dieser Ersatzspieler,
dessen Punktwert dem des verletzten Nationalteamspielers nur über-
schreiten darf, wenn der Gesamtpunktwert am Kaderblatt abzüglich des
Punktwerts des verletzten Nationalteamspielers zuzüglich des Punktwerts
des Ersatzspielers 60 Punkte nicht überschreitet, ist so lange spielberich-
tigt, solange der Nationalteamspieler nicht eingesetzt werden kann, und
zählt nicht als Tauschvorgang. (Anmeldung nur möglich bis
zum15.02.2015, 23:59 Uhr). Für die Anmeldung des Ersatzspielers wer-
den vom nationalen Verband keine nationalen Gebühren für Spieleran-
meldung eingehoben.
Beispiel A=verletzter Nationalteamspieler:
B für A, dann A für B = kein Tauschvorgang
B für A, dann A für C = ein Tauschvorgang
B für A, dann C für B = ein Tauschvorgang
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Ich denke schon, dass man diese Regelung im Fall Oberkofler anwenden könnte, auch wenn es sowieso erst ab Try-Out Ende (19.11.) tragend wird!