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Transfergeflüster FTC-TELECOM BUDAPEST 25/26

  • Fan_atic01
  • 29. April 2025 um 13:26
  • Online
    Amateur
    Nachwuchs
    • 8. Juli 2025 um 14:48
    • #26
    Zitat von hockeyfan#22

    "Rönni wurde nach finnischem Recht wegen Vergewaltigung angeklagt, das das Verbrechen als nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unabhängig von der vorherigen Intimität definiert."


    es wird halt nirgends erwähnt was genau die "sexuelle Handlung" war und laut finnischem recht fallen folgende dinge auch schon unter diesen punkt

    Beispiele für sexuelle Handlungen im finnischen Recht:

    • Berühren von Geschlechtsteilen, Brüsten oder Gesäß
    • Erzwungenes Küssen oder Streicheln mit sexuellem Bezug
    • Masturbation in Gegenwart einer anderen Person (wenn unerwünscht)
    • Zurschaustellung der Genitalien („exhibitionism“)

    Das ist die Definition von sexuellem Missbrauch... Vergewaltigung setzt auch in Finnland eine penetration Vorraus... Finger und Gegenstände auch... Beim gerichtsurteil waren mildernde Umstände halt das junge Alter... Die öffentliche Aufmerksamkeit und ein betrunkener Täter...

  • hockeyfan#22
    teichpirat
    • 8. Juli 2025 um 15:05
    • #27
    Zitat von Amateur

    Vergewaltigung setzt auch in Finnland eine penetration Vorraus... Finger auch...

    laut einigen unbestätigten quellen wars auch "nur" das, haben auf der Party einvernehmlich geknutscht, sich zurück gezogen, er ging einen schritt weiter, sie wollte nicht


    klar verwerflich aber mMn hat er damit das seine Karriere damit sowieso den Bach runter gegangen ist weil die Tür zur NHL ist zu und in Finnland traut sich niemand mehr ihn zu nehmen und dem fakt das er seine 1-jährige strafe "abgesessen" hat das verbüßt und steht dafür grade


    ich bin definitiv dafür das man ihm eine zweite Chance gibt und ihn nicht direkt mit Fackeln und Heugabeln aus der Stadt treibt, auf social Media fordern ja schon einige das sich die Budapester Hooligan Szene ihm annehmen soll....

    Einmal editiert, zuletzt von hockeyfan#22 (8. Juli 2025 um 15:14)

  • Online
    Amateur
    Nachwuchs
    • 8. Juli 2025 um 15:11
    • #28
    Zitat von hockeyfan#22

    laut einigen unbestätigten quellen wars auch "nur" das, haben auf der Party einvernehmlich geknutscht, sich zurück gezogen, er ging einen schritt weiter, sie wollte nicht


    klar verwerflich aber mMn hat er damit das seine Karriere damit sowieso den Bach runter geigen ist weil die Tür zur NHL ist zu und in Finnland traut sich niemand mehr ihn zu nehmen und dem fakt das er seine 1-jährige strafe "abgesessen" hat das verbüst und steht dafür grade


    ich bin definitiv dafür das man ihm eine zweite Chance gibt und ihn nicht direkt mit Fackeln und Heugabeln aus der Stadt treibt, auf social Media fordern ja schon einige das sich die Budapester Hooligan Szene ihm annehmen soll....

    Dann gehen unsere Meinungen auseinander... Es ist eben nicht NUR der Finger... Es isch eine Vergewaltigung und wer eine andere Person gegen Ihren willen dazu zwingt der ist halt kein Guter.... Das er Verurteilt wurde und er damit seine Karriere zerstört hat geht einzig und allein auf seine Kappe... Ob er sich dann eine zweite Chance verdient hat muss halt dann jeder selber wissen.

  • Patman
    Forumsdepression
    • 8. Juli 2025 um 15:16
    • #29

    Sorry, der Typ soll nie wieder irgendwo ein Eis betreten.

    "Nur der Finger" wenn ich das schon lese. Solche Leute gehören echt aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Ein Jahr ist lächerlich.

  • gm99
    Biertrinker
    • 8. Juli 2025 um 15:22
    • #30

    Ohne das irgendwie verharmlosen zu wollen, aber es gibt auch bei Vergewaltigung Abstufungen. Es macht schon einen Unterschied, ob ein Triebtäter spät in der Nacht an einer schlecht beleuchteten Straßenecke einer heimgehenden Frau auflauert und sie ins nächste Gebüsch zerrt, oder ob zwei betrunkene Teenager auf einer Party wild herumknutschen und der Bursche dann weiter geht als das Mädchen es will. Beides dem Gesetz nach - auch bei uns - eine Vergewaltigung und unendlich schlimm fürs Opfer, aber doch eine wesentlich andere kriminelle Energie, die dahinter steht.

    Von dem her bin ich hier eher beim hockeyfan#22, zumal gerade das Jugendstrafrecht - in Finnland offenbar noch mehr als bei uns - ja auch die Funktion einer Resozialisierung des Täters hat; eine solche gelingt halt schlecht, wenn man ihm die Ausübung seines erlernten Berufs faktisch verunmöglicht.

  • Smetnik
    chefdenker
    • 8. Juli 2025 um 17:22
    • #31

    Danke für die Info. Hab ich wohl eine Diskussion losgetreten.

  • Online
    baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 8. Juli 2025 um 17:27
    • #32

    Er stand vor Gericht und wurde verurteilt.

    Auch er soll eine zweite Chance bekommen. Eishockey ist sein Beruf, und den soll er auch ausüben dürfen.

    Patman das Gericht wird wissen, wie man auf diese Strafe kam. Kennst du noch nähere Details? warst du beim Prozessor dabei? Warum stellst du das finnische Rechtssystem in Frage?

  • Lever
    Krauttirschtlfanat
    • 8. Juli 2025 um 17:34
    • #33

    Bei Ritten gab es mit Uusivirta einen Spieler mit einer ähnlichen Vorgeschichte.

  • Patman
    Forumsdepression
    • 8. Juli 2025 um 18:02
    • #34
    Zitat von baerli1975

    Er stand vor Gericht und wurde verurteilt.

    Auch er soll eine zweite Chance bekommen. Eishockey ist sein Beruf, und den soll er auch ausüben dürfen.

    Patman das Gericht wird wissen, wie man auf diese Strafe kam. Kennst du noch nähere Details? warst du beim Prozessor dabei? Warum stellst du das finnische Rechtssystem in Frage?

    Als Eishockeyspieler steht man halt naturgemäß in der Öffentlichkeit und eine Person mit so einer Vergangenheit hat mMn nichts in der Öffentlichkeit verloren.

  • Online
    baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 9. Juli 2025 um 06:45
    • #35
    Zitat von Patman

    Als Eishockeyspieler steht man halt naturgemäß in der Öffentlichkeit und eine Person mit so einer Vergangenheit hat mMn nichts in der Öffentlichkeit verloren.

    hängt ihn höher!! X/

  • hockeyfan#22
    teichpirat
    • 10. Juli 2025 um 12:57
    • #36

    Jussi Tammela - Stats, Contract, Salary & More


    der nächste Finne für Budapest, somit bei bisher 6 Legos schon der 4. Finne

  • Online
    baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 10. Juli 2025 um 13:09
    • #37

    ich finde es nicht, bitte um Hilfe: wer ist der Coach bei FTC?

  • hockeyfan#22
    teichpirat
    • 10. Juli 2025 um 13:12
    • #38

    wurde mWn noch keiner bekanntgegeben

  • Online
    darkforest
    7035 days since 🏆
    • 10. Juli 2025 um 13:57
    • #39

    Bei der vorherigen Diskussion ist mir sofort dieser Artikel in den Kopf geschossen. Es gibt da doch einige Spieler mit zweifelhaften Vorgeschichten.

    Virtanen und Co.: Warum diese Spieler aus Übersee ins Exil gingen

  • hockeyfan#22
    teichpirat
    • 10. Juli 2025 um 14:23
    • #40

    das mit Miller ist natürlich auch ein echter schei* was der abgezogen hat aber das ging bis er ca 14 Jahre alt war und begann schon in der Grundschule, es sollte halt mMn echt niemand sein leben lang für etwas bestraft werden was er als Kind gemacht hat, dann müssten vermutlich auch einige von uns hier ins Exil

  • Online
    DennisMay
    Laptopbesitzer
    • 10. Juli 2025 um 15:15
    • #41

    Mein Mitleid hält sich bei allen genannten in Grenzen, dann müssen die Talente eben in anderen Berufen gesucht werden, wo die Person nicht in der Öffentlichkeit steht. Ich habe auch ein Problem was den diesjährigen Trainer meiner Augsburger betrifft, aber das ist meine Sache.


    Den Schreibstil(die armen Hascherl, so kommts bei mir an) von Freimüller bei diesem Thema finde ich grenzwertig.

  • Sour-Fox
    Elbows Up
    • 10. Juli 2025 um 17:52
    • #42
    Zitat von hockeyfan#22

    das mit Miller ist natürlich auch ein echter schei* was der abgezogen hat aber das ging bis er ca 14 Jahre alt war und begann schon in der Grundschule, es sollte halt mMn echt niemand sein leben lang für etwas bestraft werden was er als Kind gemacht hat, dann müssten vermutlich auch einige von uns hier ins Exil

    die Opfer (egal ob Missbrauch oder Mobbingopfer) müssen mit den Konsequenzen auch ihr lebenlang damit verbringen, warum soll es also nicht auch den Tätern so gehen?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Juli 2025 um 00:05
    • #43
    Zitat von Sour-Fox

    die Opfer (egal ob Missbrauch oder Mobbingopfer) müssen mit den Konsequenzen auch ihr lebenlang damit verbringen, warum soll es also nicht auch den Tätern so gehen?

    Weil sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Vergeltung weder dem Verbrechensopfer, noch der Gesellschaft irgendetwas Positives bringt. Im Gegenteil alles noch schlimmer macht, als es ohnedies schon durch die Straftat ist. Nur Staaten wie Saudi-Arabien haben das noch nicht kapiert und hacken weiterhin ohne Ende Köpfe ab.

    Spezialprävention = Verhinderung des Rückfalls des Verurteilten ist in Europa seit 150 Jahren auch und gerade dank des Österreichers Franz von Liszt Strafzweck vieler Strafrechtsordnungen neben der Generalprävention = Verhinderung von Taten potentieller Täter, die vor gut 250 Jahren die bis dahin herrschende Idee der Vergeltung abgelöst hat: Beim Vollzug von Freiheitsstrafen soll durch (Re)Sozialisierung = (Wieder)Eingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft samt ihren für das friedliche, gewaltfreie Zusammenleben wichtigen Werten der Rückfall verhindert werden (Berufsausbildung, Antiaggressionstraining usw).

    Insbesondere wie hier bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahre alt) und jungen Erwachsenen (bis 21 Jahre) ist die Spezialprävention DER PRIMÄRE Strafzweck. Das Jugendgerichtsgesetz - übrigens ein österreichischer Exportartikel in die ganze Welt seit 1928 - ordnet wegen der ungewollt auch negativen Wirkungen von Strafsanktionen an ( "Gefängnisse sind die Hochschulen des Verbrechers"), dass so weit wie möglich auf den Vollzug von Freiheitsstrafen verzichtet wird und dass statt dessen mit Bewährungshilfe usw das Ziel der Rückfallsverhinderung erreicht wird.

    Spät, aber doch ist in unserer Rechtsordnung auch das Verbrechensopfer zu Rechten gekommen wie dem Recht, über das Strafverfahren informiert zu werden, sich dem Strafverfahren zur Durchsetzung von Schadenersatz als Privatbeteiligter anzuschließen, sich dabei auch durch Opferschutzverbände vertreten zu lassen, finanzielle Unterstützung und Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz und psychosoziale Prozessbegleitung zu erhalten usw bis hin zum Gesetz zur Förderung von Einrichtungen der Opferhilfe wie dem "Weißen Ring".

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (11. Juli 2025 um 09:33)

  • Sour-Fox
    Elbows Up
    • 11. Juli 2025 um 13:15
    • #44
    Zitat von VincenteCleruzio

    Weil sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Vergeltung weder dem Verbrechensopfer, noch der Gesellschaft irgendetwas Positives bringt. Im Gegenteil alles noch schlimmer macht, als es ohnedies schon durch die Straftat ist.

    und warum bringt es der Gesellschaft nichts Positives, wenn man verurteilte Straftäter, die sich Bessern wollen (davon gehe ich bei jeder Person aus, die danach wieder normal am Leben und der Gesellschaft teilnimmt bzw, teilnehmen will) nicht auch weiterhin dazu bewegt, etwas Positives beizutragen in Form von gerichtlich auferlegten Spenden und/oder Präventionsarbeit in genau diesen Bereichen in denen Sie zum Täter wurden?

    der hier genannte Herr hat sich zwar den Schritt in die NHL verbaut, ist nach seiner "abgesessenen" Strafe (hier 1 Jahr) aber wieder unbeschwert in der Lage sich eine Karriere und ein wohlverdientes Leben aufzubauen, ganz nach dem Motto "hinter mir die Sinnflut" während sich das Opfer immer wieder mental und vermutlich auch körperlich mit der Situation auseinandersetzen muss, und ist damit weiterhin im Leben eingeschränkt, diese kurze Strafe ist zu gering in Anbetracht des verursachten Schadens.

    Dieser Aspekt war auch vor 100 Jahren schon ein Problem, nur hat da niemand darüber gesprochen, jetzt bekommt dieses Thema immer mehr Aufmerksamkeit, was dann hoffentlich auch auf kurz oder lang zu einer weiteren Revolutionierung im Rechtssystem führt und für mehr und bessere/greifbarere Präventivarbeit führt. Ich würde es mir jedenfalls wünschen. Nichtsdestotrotz freue ich mich auf den neuen ICE-Teilnehmer und hoffe sehr, dass man dort die Hooligans gleich von Beginn an von unserer geliebten Sportart fernhält.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Juli 2025 um 14:55
    • #45
    Zitat von Sour-Fox

    und warum bringt es der Gesellschaft nichts Positives, wenn man verurteilte Straftäter, die sich Bessern wollen...

    Ich habe gelesen, dass (der im Tatzeitpunkt alkoholisierte siebzehnjährige) Rönni eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe erhalten hat. Heißt, er hat nicht einen Tag im Gefängnis verbracht. Aber er hatte 1 Jahr "im Rucksack", weil die bedingte Strafnachsicht immer und überall mit einer "Probezeit" versehen wird (bei uns im Regelfall 1 bis 3 Jahre). Eine besonders wirksame Methode, den Rückfall zu verhindern, weil eine Straftat aus der gleichen schädlichen Neigung innerhalb dieser Probezeit zum "Widerruf" der bedingten Nachsicht führt. Heißt: Der "Rucksack" wird aufgemacht und das 1 Jahr herausgeholt und zur - wegen des Rückfalls innerhalb kurzer Zeit höheren - Strafe für die neue Tat dazugepackt. Gelegentlich wird die bedingte Strafnachsicht auch mit Auflagen verbunden, junge Neonazis, die den Holocaust leugnen, müssen zB in Innsbruck Geschichtsunterricht besuchen usw.

    Dir scheint auch nicht bewusst zu sein, welch psychische, finanzielle, gesellschaftliche Belastung bereits ein Strafverfahren an sich für den Betroffenen darstellt. Habe noch nie einen Mandanten gehabt, der so ein Strafverfahren locker genommen hätte.

    Gehe davon aus, dass Rönni überdies die außerstrafrechtlichen persönlichen Nachteile, die er erlitten hat (Vertragsauflösungen in der NHL und in Finnland), Lehre genug fürs Leben sind. Was da "eine Spende" und/oder (???) "Präventivarbeit" zusätzlich brächte, ist mir nicht klar.

    Die "Revolution" des Systems, die Du forderst", ist in Wahrheit ein "älterer Hut". In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts hat man beginnend in Schweden Stellungspflichtige bei den Musterungen unter Zusicherung der Anonymität befragt, ob, wie oft und welche Straftaten sie schon begangen haben. Da war alles dabei, von Diebstahl über Nötigungen, gefährliche Drohungen, Körperverletzungs- und Sexualdelikte bis hin zu Mord. Und dann hat man die "Verbrecherkarrieren" der Jugendlichen, deren Taten entdeckt und die sanktioniert worden sind, mit denen der Jugendlichen verglichen, die im Dunkelfeld geblieben sind.

    Das vor allem für Staatsanwälte und Strafrichter überraschende Ergebnis: Die Jugendlichen, die im Dunkelfeld geblieben sind, sind deutlich weniger rückfällig geworden als diejenigen, die durch die Maschine der Strafjustiz mussten.

    Wie erklärt man dieses Phänomen? Wir alle richten unser Leben stark nach den Erwartungen anderer an uns aus. Der Kassier am Bankschalter ist g'schneuzt und kampelt, trägt Krawatte und spricht höflich mit den Kunden; der Diskjockey, jedenfalls der zu meiner Zeit, war ein bunter, wilder Hund usw.

    Wenn jetzt ein vor allem jugendlicher Verdächtiger von Kriminalpolizisten vernommem, von der Staatsanwaltschaft angeklagt und dann in einer öffentlichen Hauptverhandlung gehört und vom Strafgericht verurteilt und darüber in Medien auch noch berichtet wird, dann kann es passieren, dass er die ihm dabei zugeschriebene Rolle als "Verbrecher" innerlich akzeptiert. Und sich in Zukunft wie ein solcher verhält (Stigmatisierungstheorie, labeling approach).

    Um das zu vermeiden, hat man die "Diversion" (englisch für Umleitung) unter Verzicht auf ein förmliches Strafverfahren in Österreich zunächst bei Jugendlichen und seit 2000 auch bei Erwachsenen geschaffen. Der Sachverhalt muss geklärt sein, der Verdächtige muss "Verantwortung" für die Tat übernehmen und das Angebot annehmen und dann auch leisten zu gemeinnützigen Leistungen (zB in einer Seniorenresidenz) oder zur "Zahlung eines Geldbetrags ("Spende" an die Republik!) oder zum "Tatausgleich" (Entschuldigung beim Opfer, Schadenersatzzahlung). Nichtinvasiv sind dabei die "Bestimmung einer Probezeit mit oder ohne Beigabe eines Bewährungshelfers" (mit Widerrufsmöglichkeit der diversionellen Erledigung und Durchführung des regulären Strafverfahrens).

    Diversionelle Erledigungen haben in Österreich die Zahl gerichtlich verurteilter Personen pro Jahr von rund 50.000 (bis zum Jahr 2000) halbiert.

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (11. Juli 2025 um 15:57)

  • Sour-Fox
    Elbows Up
    • 11. Juli 2025 um 17:14
    • #46
    Zitat von VincenteCleruzio

    Ich habe gelesen, dass (der im Tatzeitpunkt alkoholisierte siebzehnjährige) Rönni eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe erhalten hat. Heißt, er hat nicht einen Tag im Gefängnis verbracht. Aber er hatte 1 Jahr "im Rucksack", weil die bedingte Strafnachsicht immer und überall mit einer "Probezeit" versehen wird (bei uns im Regelfall 1 bis 3 Jahre). Eine besonders wirksame Methode, den Rückfall zu verhindern, weil eine Straftat aus der gleichen schädlichen Neigung innerhalb dieser Probezeit zum "Widerruf" der bedingten Nachsicht führt. Heißt: Der "Rucksack" wird aufgemacht und das 1 Jahr herausgeholt und zur - wegen des Rückfalls innerhalb kurzer Zeit höheren - Strafe für die neue Tat dazugepackt. Gelegentlich wird die bedingte Strafnachsicht auch mit Auflagen verbunden, junge Neonazis, die den Holocaust leugnen, müssen zB in Innsbruck Geschichtsunterricht besuchen usw.

    Dir scheint auch nicht bewusst zu sein, welch psychische, finanzielle, gesellschaftliche Belastung bereits ein Strafverfahren an sich für den Betroffenen darstellt. Habe noch nie einen Mandanten gehabt, der so ein Strafverfahren locker genommen hätte.

    Gehe davon aus, dass Rönni überdies die außerstrafrechtlichen persönlichen Nachteile, die er erlitten hat (Vertragsauflösungen in der NHL und in Finnland), Lehre genug fürs Leben sind. Was da "eine Spende" und/oder (???) "Präventivarbeit" zusätzlich brächte, ist mir nicht klar.

    zu Absatz 1: es geht nicht um das Rückfälle vermeiden sondern um das Ausmaß an Strafe für die eigentliche Tat, da wäre ich dann bei Absatz 3, denn trotz diesen "Lehren fürs Leben" enden die Konsequenzen für den Täter hier nach 3(?) Jahren, er übt nun seinen Beruf weiter aus und wird mit guter Leistung vermutlich mit Verträgen in höheren Ligen belohnt während Opfer nicht einfach aufhören mit Tag X mentale Schäden davonzutragen. Die Lösung: psych. Betreuung, was ja wieder Geld kostet, wo man Täter zur Unterstützung heranziehen könnte, ... egal ich wiederhole mich

    zu Absatz 2: wäre auch eigenartig wenn es ein Spaziergang wäre

  • Wodde77
    Get schwifty
    • 11. Juli 2025 um 22:32
    • #47

    Es wäre schon sehr hilfreich, wenn das Opfer die Kosten für Therapien und zukünftige Aufwendungen wegen des erlittenen Traumas dem Täter für immer in Rechnung stellen kann.

    Sicher, Resozialisierung ist wichtig.

    Aber das ein Opfer oft ein Leben lang unter den Folgen einer Tat leiden muss, während der Täter in der Regel „billiger“ davonkommt, das kann nicht der Sinn der Sache sein, und sollte in einer zivilisierten Gesellschaft nicht vorkommen.

  • WAT stadlau4EVER
    NHL
    • 12. Juli 2025 um 02:24
    • #48

    Nachdem es hier nicht mehr um den Sport geht sei erwähnt das Topi Rönni in der slowakischen Liga keine große Nummer war. Er wird froh sein bei Budapest aus sportlicher Sicht noch einen Vertrag bekommen zu haben.

    Zu den ganzen Dingen welche mit dem Sportler Topi Rönni nichts zu tun haben ist meine Meinung das mit Verbüßung der Strafe die Sache abgehackt werden soll.

    Was sollen hier die Hinterbliebenen des Amoklaufs an der Grazer Schule denken, die Hinterbliebenen beim Absturz des deutschen Fliegers in den französischen Alpen vor 10 Jahren wo der Täter nicht mehr gerichtlich belangbar ist?

    Wir wissen nicht genau was Topi Rönni angestellt hat, der Schuldspruch war mMn äußerst milde.

    Ich bin gespannt was er auf dem Eis bietet, seine Mitspieler werden sicher von seiner Vergangenheit erfahren, wie sie ihn aufnehmen und wie er in der Mannschaft integriert wird.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. Juli 2025 um 09:09
    • #49
    Zitat von Sour-Fox

    ... Die Lösung: psych. Betreuung, was ja wieder Geld kostet, wo man Täter zur Unterstützung heranziehen könnte, ... egal ich wiederhole mich

    Selbstverständlich hat ein Täter dem Opfer den Schaden zu ersetzen und haftet für künftige Schäden - bei einer Vorsatztat, die mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist (eh fast alles), beträgt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von solchen Ansprüchen 30 statt 3 Jahre.

    Und das Opfer kann die zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzengeld), wie gesagt, bereits im Strafverfahren als "Privatbeteiligter" geltend machen und zugesprochen erhalten, muss dann also nicht erst vor einem Zivilgericht Klage erheben, und kann sie dann mit Exekution durchsetzen. So vom Täter was zu holen ist. Wenn nicht, bietet das Verbrechensopfergesetz bei Körperverletzungen und psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert Ersatz für Heilungskosten und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

    Erinnere an den OGH, der heuer in zweiter und letzter Instanz der Republik Österreich den Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den zu billigen Verkauf der BUWOG-Wohnungen etc und der zu teuren Einmietung der Finanzämter im Linzer Terminal Tower in Höhe von zusammen 9,8 Millionen, samt Zinsen über 13 Millionen zugesprochen hat. Ob der deswegen verurteilte ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser diese Summe bezahlen wird können, ist fraglich: Derzeit arbeitet er zwar, nachdem er seinen Angaben zufolge wegen des Strafverfahrens 16 Jahre lang keine passende Arbeit gefunden hatte, in der Abteilung "Wäscheausgabe" im Ziegelstadl, Völserstraße 63, 6020 Innbruck, nach Abzug der Vollzugskosten (Kost und Logis) bleiben ihm aber nur rund 1,5 Euro pro Stunde Arbeit; und einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens hat er auch bereits beim Bezirksgericht Spritzkübel gestellt, weil er nur über ein Vermögen von 300.000 verfüge: Mit Hilfe von Dritter Seite bietet er seinen Gläubiger:innen (seine Frau zB fordert die Rückzahlung eines Darlehens von 270.000, auch Strafverteidigern schuldet er Geld) 600.000 Euro binnen 14 Tagen an. Am 1. September soll das Bezirksgericht darüber entscheiden.

    Und selbst im Falle einer Insolvenz mit Restschuldbefreiung: Ansprüche aus einer vorsätzlichen Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr bedroht ist - wie geschrieben, eh fast alles -, sind davon ausgenommen. Sie können 30 Jahre lang mittels Exekution eingebracht werden. Heißt: KHG hat im worst case 30 Jahre lang den Exekutor im Gnack.

    Ich hoffe, dass ich Deine Sorge, Straftäter könnten (straf- und zivilrechtlich) "zu billig" davon kommen, einigermaßen zerstreuen konnte.

    "Aber jetzt zum Eishockey!", um eine legendäre ORF-Ansage zu zitieren, direkt nach dem zu Herzen gehenden ausführlichen Bericht über den tödlichen Unfall eines Formel-1-Rennfahrers.

    6 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (12. Juli 2025 um 10:28)

  • Sour-Fox
    Elbows Up
    • 12. Juli 2025 um 10:22
    • #50
    Zitat von VincenteCleruzio

    Ich hoffe, dass ich Deine Sorge, Straftäter könnten (straf- und zivilrechtlich) "zu billig" davon kommen, einigermaßen zerstreuen konnte.

    "Aber jetzt zum Eishockey!", um eine legendäre ORF-Ansage zu zitieren, direkt nach dem zu Herzen gehenden ausführlichen Bericht über den tödlichen Unfall eines Formel-1-Rennfahrers.

    Nein, ist aber auch nicht schlimm. Wenn man es nicht verstehen will ....

    genau, lieber wieder back to topic :)

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