"Rönni wurde nach finnischem Recht wegen Vergewaltigung angeklagt, das das Verbrechen als nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unabhängig von der vorherigen Intimität definiert."
es wird halt nirgends erwähnt was genau die "sexuelle Handlung" war und laut finnischem recht fallen folgende dinge auch schon unter diesen punkt
Beispiele für sexuelle Handlungen im finnischen Recht:
- Berühren von Geschlechtsteilen, Brüsten oder Gesäß
- Erzwungenes Küssen oder Streicheln mit sexuellem Bezug
- Masturbation in Gegenwart einer anderen Person (wenn unerwünscht)
- Zurschaustellung der Genitalien („exhibitionism“)
Das ist die Definition von sexuellem Missbrauch... Vergewaltigung setzt auch in Finnland eine penetration Vorraus... Finger und Gegenstände auch... Beim gerichtsurteil waren mildernde Umstände halt das junge Alter... Die öffentliche Aufmerksamkeit und ein betrunkener Täter...