... Der Punkt, der wie schon mehrfach geschrieben, der springende ist, ist die Optik. Viecfan hat es aus meiner Sicht auch schon gut illustriert.
Ich kann das alles sehr gut theoretisch wie praktisch nachvollziehen, was gegen Andreas Huber als Head in einer Partie mit Beteiligung von RBS samt Bruder Mario spricht.
Auch weil ich selbst einmal meine (nicht auf Freundschaft beruhende) Befangenheit als Disziplinaranwalt einer größeren öffentlich-rechtlichen Einrichtung gegen den hinhaltenden Widerstand der zuständigen Ministerialbürokratie wahrgenommen habe, um mich nicht des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt auszusetzen oder mich gar deswegen strafbar zu machen. Und weil ich als Strafverteidiger gelegentlich damit konfrontiert bin, dass sich eine bestimmte Strafrichterin für befangen erklärt, wenn ich der Verteidiger eines der Angeklagten bin . Dann "erbt" ihr/e in der Geschäftsordnung im Voraus bestellter/te Stellvertreter/in den Fall. Was bei diesen Richter/innen nie auf Begeisterung stößt. Und schon gar nicht, wenn, wie im !etzten Sommer, in einer Finanzstrafsache mit dem Geschäftsführer einer GmbH und mit der GmbH gleich auch noch 100 Hausbauer als Beitragstäter zu den Umsatzsteuerhinterziehungen mitangeklagt sind.
Deshalb hat mich ihr "Großerbe", als er mitgekriegt hat, dass ich gerade in seiner Geschäftsstelle bin, umgehend zu sich "vorgeladen" und mich dort einem "strengen Verhör" unterzogen, worin denn die besondere persönliche Beziehung meinerseits zu dieser Richterin besteht, die sie befangen macht. Er wollte alles wissen. Ich konnte ihm aber nichts anderes erzählen als das, womit die Richterin ihre Befangenheit gegenüber dem Gerichtspräsidenten begründet hatte, wie ich danach im Akt finden konnte. Ich war für knapp drei Jahre während ihrer universitären Ausbildung ihr Chef und habe ihr dabei, wie sie in ihrer Begründung hervorgehoben hatte, auch alles beigebracht, was sie über Finanzstrafrecht weiß. Und ich konnte ihn davon überzeugen, dass und warum auch ich und meine Mandanten froh darüber sind, dass sie sich deswegen immer für befangen erklärt, weil, egal wie hart oder milde das Urteil jeweils ausfällt, an ihr und mir "etwas hängen bleiben" wird.
Und was ist jetzt der Unterschied zu A. Huber und M. Huber?
Anders als in der Straf-, Zivilprozessordnung usw samt Grundrecht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unbefangenen Gericht und auf den (im Voraus bestimmten) "gesetzlichen Richter" (Art 6 EMRK, Art 87 B-VG) scheinen die Regularien der ICEHL keine Antworten zu geben, was zu tun ist, wenn der Bruder eines aktiven Spielers Ligaschiedsrichter wird.
Warum gibt es dafür keine "Regularien"? Weil dieser Fall noch nie vorgekommen ist und man diesen Fall nicht antizipiert hat?
Oder weil dem Gremium/der Person - ich hab' mangels Interesse leider keine Ahnung, wer diese Aufgabe konkret erledigt -, das/der die Schiedsrichter für die einzelnen Partien nominiert, aufgrund historisch gewachsener guter Erfahrungen "freies Ermessen" eingeräumt worden ist, wen es/er jeweils nominiert und wen nicht. "Freies Ermessen" auch deshalb, weil fixe Geschäftsverteilungen nach objektiven Kriterien samt Stellvertreterregeln mangels ausreichendem Schiedsrichterpersonal von vornherein zum Scheitern verurteilt wären. Und weil die an der ICEHL beteiligten Teams ihre Bedenken gegen den einen oder anderen Schiedsrichter dem Gremium/der Person mitteilen können, was, wenn begründet, auch immer wieder berücksichtigt worden ist.
Deshalb halte ich - Pilloni und starting six sind meine Zeugen - das ins Treffen geführte Argument von der "schiefen Optik" für überzogen, zumal Andreas Huber ja die ganz großen Fragen nicht alleine entscheidet, sondern am Eis und am Telefon Mitentscheider hat: KAC-Pilloni sagt dem ORF, dass er keine Bedenken gegen Andreas Huber als Head hat(te); starting six , der wie wenig andere hier im Forum Einblick "hinter die Kulissen" hat, berichtet im Parallelthread, dass ihm "bis jetzt ... von keinem Spieler,Trainer ; GM oder Vorstand eine Kritik diesbezüglich bekannt" geworden wäre.