Ich habe mich gefragt, ob das überhaupt zulässig ist? Nach dem Gamebook darf man nur zwei Goalies am Spielbericht haben, Ein Wechsel am Spielbericht wegen Verletzung oder Erkrankung ist nur zulässig, wenn bis längstens zehn Minuten nach dem Ende des Warmups die Zeitnehmung, die Schiedsrichter und das gegnerische Team darüber informiert wurden (Sektion C, § 4 Abs 1 und 3).
Das ist hier nicht erfolgt, weil die Verletzung ja erst während dem Spiel aufgetreten ist. Eine Ausnahmeregel habe ich nicht gefunden.
Vielleicht war es besser, dass wir nicht gewonen haben, ein Protest der Ungarn wäre möglicherweise erfolgreich gewesen.
Müsste der emergency goalie im Fall der Fälle auch für die auswärtsmannschaft antreten?