Wenn man die Steher nur dort beim ehemaligen Gästeeingang rein lässt, wäre das sogar sehr einfach umzusetzen...
Das ändert aber nichts daran, dass es sich rechtlich um dieselbe Veranstaltung handelt (außer, die auf Stehplätzen sehen ein anderes Spiel, was mir tatsächlich manchmal so vorkommt ). Sobald es sich um Zusammenkünfte mit nicht ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen (womit die reservierten Steher und dein Lösungskonzept sowieso schon ausscheiden) mit mehr als 500 Teilnehmern handelt, darf der Veranstalter die Teilnehmer nur einlassen, wenn diese einen 2G Nachweis vorweisen. § 3 Abs 2 Kärntner Covid-19-Zusatzmaßnahmenverordnung 2021 (LGBl. 74/2021) scheint mir da ziemlich eindeutig.