3G/2G-Regel. Für alle Abonnenten wird der 2G-Nachweis (genesen oder geimpft) bei den Abo-Daten entsprechend hinterlegt. Bitte kommen Sie dazu persönlich ins VSV-Büro. Das bedeutet, Sie haben so lange ohne separaten Nachweis Zutritt in die Stadthalle, solange Ihr 2G-Nachweis gültig ist. Für eine entsprechende Verlängerung müssen Sie einen neuen Nachweis erbringen. Der neue 2G-Nachweis wird dann wieder eingetragen. Andernfalls müssen Sie beim Betreten der Halle immer einen negativen Test vorweisen. |
„Überholspur“ für Genesene oder Geimpfte. Solange der entsprechende Nachweis in Ihrem Abo hinterlegt ist, kann man über eine „Überholspur“ unkompliziert und rasch in die Halle gelangen. Alle Matchbesucher mit Testnachweis müssen über die „Normalspur“ ins Stadion. Sollte ein Abonnement weitergegeben werden, ist die „Überholspur“ nicht gültig, In diesem Fall muss unbedingt beim Betreten der Stadthalle ein 3G-Nachweis erbracht werden. Bei jedem Eintritt muss zudem ein Lichtbildausweis vorgelegt werden - dies gilt auch für Kinder. |
Nette Idee 👍💪